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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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58 Tage das Theater abbrennen könne, und weil zugestanden werden muß, daß die Theater der größten Feuersgesahr unter liegen. Zugestanden, daß bei dem Mangel an geeigneten Plätzen für die Aufführung öffentlicher Gebäude, namentlich aber für die Anlage des in Frage stehenden, wo so viele bei einem andern Gebäude nicht eintretende Rücksichten zu nehmen find, kein anderer geeigneterer Platz, als der am Zwinger, hat gefunden werden können; zugestanden, daß jede Feuersgefahr weder abso lut, noch relativ beseitigt werden kann; zugestanden, daß aller Staub und Steinkohlenruß in einer lebhaften Stadt, in welcher Steinkohlen gebrannt werden, nicht zu entfernen ist, so hat doch die Deputation, ohne sich irgend als Bauverständige ansehen zu wollen, die Ansicht aussprechen zu müssen geglaubt, daß, da einmal der Platz an dem Zwinger gewählt werden soll und muß, man auf diesem Platze für das neue Gebäude diejenige Lage wählen müsse, welche die wenigsten Einwendungen in dieser Beziehung gegen sich hat und namentlich die weiteste Entfernung von bewohnten Gebäuden und den größten freien Raum vor und um den beabsichtigten Neubau darbietet, und glaubt sie, daß in dieser Hinsicht die Stellung des Gebäudes innerhalb der unaus gebauten Seite des Zwingers nach der Elbbrücke zu den Vorzug vor der gewählten Lage verdiene, weil dadurch eine Entfernung vom Theater und vom Schlosse von 146—150 Ellen erlangt werden und letzterm sogar nur die Giebelseite des Gebäudes zu gekehrtsein müsse. Diese Lage empfiehlt sich sowohl in Hinsicht auf die Ver minderung der angezogenen Uebelstände hinsichtlich dcrVerderb- niß der Bilder, als auch hinsichtlich der Feuersgefahr; denn nach Maaßgabe der angestellten Erörterungen wird die Ablagerung -es Steinkohlenrußes innerhalb des Gebäudes durch die Fenster vorrichtungen vermehrt, und wenn nun die eine Front gegen die Elbe zugekehrt würde, so würde diese offenbar dem Steinkohlen staube weniger ausgesetzt sein, als bei der von dem hohen Mi nisterium projectirten Lage, in Folge welcher bei einer engen Pas sage von 35 Ellen sowohl die Giebelseite, als die eine Front des Gebäudes der vollen Einwirkung des Staubes ausgesetzt sein würde. Die andere Front würde, bei dem Vorschläge der De putation, dem Garten des Zwingers zugekehrt sein, und mithin durch einen eben so weiten Raum von allen andern Gebäu den getrennt, die irgend einen nachtheiligen Einfluß durch die darin stattsindende Heizung ausüben könnten. Der Platz vor dem Theater und dem Schlosse würde nicht durch ein in den Platz hrneinlaufendes, eine enge Passage mit dem Königlichen Schlosse bildendes Gebäude verengt werden, und die Räumlichkeit dieses Platzes allein muß bei einer ent stehenden Feuersgefahr unberechenbare Vortheile für die Be- schützung des Gebäudes darbieten. Jedermann weiß, wie viel auf eine freie Umgebung des Gebäudes bei einem entstehenden Feuer ankommt, so daß in die ser Hinsicht die Deputation einer nähern Begründung ihrer An sicht nicht bedarf; wollte man derselben einhalten, daß bei einem entstehenden Brande des Theaters diesem die Front des neuen Gebäudes mehr zugewendet sein werde, als bei der von dem Ministerium angegebenen Lage, so bemerkt die Deputation in dieser Beziehung: L) daß auch bei der von dem Ministerium beabsichtigten Stellung des neuen Gebäudes die volle Front einem Theaterbrande zugekehrt fein kann, da es hierbei nur darauf ankommt, von woher der Wind streicht, und daß in dieser Beziehung der Vorbau des Theaters nicht schützen könne; 2) daß bei der von dem Ministerium projectirten Lage des neuen Gebäudes die andere Front dem Königlichen Schlosse zugekehrt sein würde, mithin von dieser Seite aus eine neue Gefahr in noch größerer Nähe drohe; 3) daß, bei der von ihr angegebenen Stellung des Gebäu des die Front weder dem Theater, noch dem Schlosse absolut zugewendet sein würde, und mindestens zwei Seiten des Gebäudes ohne alle Feuersgefahr von außen bleiben würden, die andern zwei Seiten aber minde stens mehr davor geschützt sein dürsten, als es Lei dem Plane des Ministeriums der Fall zu sein scheint; 4) -aß die Differenz zwischen 95 Ellen und 150 Ellen Ent fernung einen so großen Unterschied in der Wirkung eines Feuers darbiete, daß in dieser Differenz selbst schon eine größere Sicherheit auch bei Darbietung der vollen Front liegen dürfte. Die Deputation würde sich des Eingehens auf die Specia- lität der Bauausführung gänzlich enthalten haben, wennsienicht geglaubt hätte, daß es hier in ihrer Pflicht läge, ein besonderes Gewicht auf diese Momente zu legen, weil sie, durchdrungen von der Nothwendigkeit, den Staatscafsen die Last eines Neubaues aufzubürden, überzeugt, daß kaumeingeeignetererPlatzgefunden werden dürfte, als der in der Nähe des Zwingers, die Bewilli gung doch nur dann anempfehlen kann, wenn die Gebrechen be seitigt werden, welche Veranlassung zu der Belastung der Staats kassen geben. Das betreffende Ministerium, welchem die Bedenken der Deputation mitgetheilt worden, hat ihr eine schriftliche Auslas sung deshalb zugehen lassen, welche in Nachstehendem wörtlich der geehrten Kammer dargelegt wird, damit dieselbe alle Gründe für und wider unbefangen zu würdigen im Stande sei. Die Auslassung lautet: „Bei Bearbeitung des Bauplans für ein neues Galerie gebäude ließ sich die Regierung von den Seite 444 der Decrets- anfuge unter III. 1,2,3 entwickelten Rücksichten leiten, woraus hervorgeht, daß man die auf thunlichste Eonversation der unschätzbaren Ge mälde als die entscheidenste betrachtet, demnächst aber auch der Erspar- niß sorgfältige Beachtung gewidmet, und erst nach letzterer die Lösung der Aufgabe in würdiger Weise vor Augen gehabt hat. Hätte nicht die Rücksicht auf Ersparniß entschieden, so würde man nicht zweifelhaft darüber geworden sein, daß kein Bauplatz in der Stadt den unter 1 und 3 erwähnten Forderun gen so angemessen entspreche, als der auf der Stallwiese in Neu stadt, den die Regierung bereits im Jahre 1839 hierzu am geeig netsten befunden hatte. Man ist auch überzeugt, daß unter ge wissen Voraussetzungen der Bau auf diesem Platze in der neuer lich vorgeschlagenen Maaße, und nachdem das Gebäude, weil es vom Erdgeschosse an für Gemälde bestimmt werden soll, viel klei ner wird, als das im Jahre 1839 projectirte, mit 400,000 Thlr. — — auszuführen sein würde, hat aber auch an dem hiernach unvermeidlichen Mehraufwande von 50,000Thlr. Anstoß genommen.
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