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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I Kammer. 29. Dresden, den 14. December 1845. Ein und dreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 5.December 1845. Inhalt: Bemerkung zum Protokoll. — Entschuldigung. — Fort setzung und Schluß der Berathung des Berichts der außer ordentlichen Deputation der ersten.Kammer über dasDecret, das Regulativ wegen Ausübung des weltlichen Hoheitsrechts über die katholische Kirche im König- reicheSachsenbetr. (Besondere Berathung, §§. 18—24. — Schlußabstimmung.) Die Sitzung beginnt All Uhr in Gegenwart des Staats ministers v. Wietersheim und des Königlichen Commissars v. v. Zobel, so wie von fünf und dreißig Kammermitglie- dernmitWerlesungdes über die gestrige Sitzung aufgenommenen Protokolls durch Secretair Ritterstädt. Präsident v. Carlowitz: Ist etwas gegen das Protokoll zu erinnern? 0. Großmann: Nur eine einzige Bemerkung. Der von mir als Zögling des Kollegium gerwauicum in Rom, als Jesuit erwähnte Conrad heißt mit seinem Zunamen Bertram, und ist den 8. October 1829 ausgenommen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe von die ser Aeußerung nichts in's Protokoll ausgenommen, also wird '-es auch keines Zusatzes bedürfen. v. Großmann: Nun dann bin ich befriedigt. Präsident v. Carlowitz: Wenn nichts weiter erinnert wird, so ist das Protokoll für genehmigt zu erachten und es liegt die Mitvollziehung heute ob den Herren v. Pflugk und v. Watz dorf. (Die Unterzeichnung des Protokolls erfolgt.) Präsident v. Carlowitz: Auf der Registrande befindet sich heute etwas nicht, dagegen ist emEntschuldigungsgesuch ein gegangen vom Herrn v. Crusius. Er hat sich wegen Privat geschäfte für heute entschuldigt.—Wir würden nunzurLages- ordnung, zur Fortsetzung der Berathung des Berichts der außer ordentlichen Deputation über das Regulativ wegen Ausübung des weltlichen Hoheitsrechts über diekatholischeKirche übergehen. I. 29. Referent v. Gross: Der 18. Paragraph, bei welchem fort zufahren ist, lautet so: 18. (17.) Kirchengewalt. DieKirchengewalt — das Befugniß, die inner»Angelegen heiten der Kirche zu ordnen und zu leiten — (potestas ecclesi- ssties, jus exiseopalö, jus ill sacra) steht über die katholische Kirche den katholisch-geistlichen Behörden zu. Das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts ist jedoch befugt, auch über diese Angelegenheiten nötigenfalls Auskunft zu verlangen, um der ihm vermöge des Königlichen Schutz- und Oberaufsichtsrechts obliegenden Pflicht Gnüge leisten zu können und darauf zu sehen, daß nichts vorgenommen werde, was dem allgemeinen kirchlichen Zwecke Nachtheil bringen, die öffentliche Ruhe stören, die Rechte Einzelner gefährden, oder die demStaateund andern Religionsgesellschaften schuldige Achtung verletzen könnte. Präsident v. Carlowitz: Im Berichte ist nichts erwähnt. Ich habe aber zu Diesem Paragraphen mehrere Amendements zuvörderst zur Kenntniß der geehrten Kammer zu bringen. Ich befolge dabei die Reihefolge, in welcher dieselben eingereicht worden sind. Zuvörderst hat Herr v. Großmann zu §. 18 zwei Anträge gestellt. Ich werde sofort beide verlesen, und demHerrn Antragsteller überlassen, beide zugleich zu motiviren, behalte mir aber vor, die Unterstützungsfrage auf beide einzeln zu stellen. Zu §. 18 Zeile 1 hat er den Antrag gestellt, nach den Worten: „innern Angelegenheiten der Kirche" einzuschalten: „das heißt der Lehre, des Cultus und der Disciplin". Und ein zweiter Antrag geht dahin, statt des auf der 4. Zeile (s. o. d. 6. Z.) befindlichen Wortes: „befugt" zu setzen: „eben so berechtigt als verpflichtet, darüber zu wachen und auch über diese Angelegenheiten u. s. w." Der Herr Antragsteller wolle diese Anträge motiviren. v. Großmann: Das Unbestimmte im Ausdrucke des Paragraphen: „innern Angelegenheiten der Kirche" macht es mir höchst wünschenswerth, darauf anzutragen, daß dieser Be griff näher bestimmt werde. Es ist das einer von denjenigen Begriffen, die bei beiden Kirchenparteien immer der verschie densten Deutung unterliegen, so daß es wohl der Mühe werth ist, ein klares Bild davon zu gewinnen, in welchem Sinne er gebraucht ist. Denn Collisionsfälle und Conflicte in der Ver waltung haben häufig nur ihren Grund in der Unbestimmtheit des Begriffes: „innere Angelegenheit". . Ich habe mir, so 1
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