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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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LIVS langt, sie sind nicht im Stande, die vielen Opfer zu bringen, die ihnen angesonnen werden. Es ist schon in diesem Saale die Rede davon gewesen, wie viel Prätensionen in dieser Beziehung gemacht werden, und ich bin der Ueberzcugung, daß es mit aus diesen überspannten Ansprüchen herkommt, daß die Gemeinden nicht im Stande sind, oder rie Lust verlieren, mehr zu leisten, als unbedingt gesetzlich. Ich bin der Ansicht, daß man den Lehrern jetzt möge eine Gratification geben in Rücksicht auf das traurige Jahr, welches stattgcfunden hat, wo namentlich die Schullehrer in eine bedrängte Lage gekommen sein mögen. Ich habe sogar Nichts dagegen, wenn Sie die Gratification verdoppeln, es ist dann wenigstens keine Bewilligung einer Gehaltserhöhung; zu dieser erwarten doch Sie aber erst die Vorlage vom hohen Cul- tusministerio, um gründlich beschließen zu können, was Sie den Lehrern dauernd gewähren wollen und können. Wohl ist, meine Herren, die künftige Ständeversammlung an das gebunden, was eine frühere beschlossen hat, insofern ein Contractsverhältniß dar aus hervvrgeht, und wenn Sie jetzt mit Genehmigung der Regie rung den Lehrern eine Gehaltszulage machen, so ist dies ein Con- tracksverhältniß, was Sie begründen. Wäre es möglich, auf die sem Landtage noch genau die Sache zu erörtern, so würde Nie mand dazu geneigter sein, als ich, denn ich habe mehre Male schon auf diesem Landtage erklärt, ich beklage die Lage der Schulleh rer, weil sie zu wenig Gehalt erhalten. Es ist jetzt anders, als wie früher, weil sich die Lehrer nicht mit etwas Anderem beschäf tigen können, und ihnen auch keine Zeit hierzu übrig bleiben dürste. Wenn im zweiten Satze darauf angetragen wird, auf die Jahre 1844 und 1845 den längere Zeit gedienten ständigen Schullehrern, oder wo sich sonst das Bedürfniß zeigt, eine Zu lage bis zu 130 Lhlrn. Gehalt aus Staatscaffen auf künftige Berechnung zu bewilligen," so scheint mir dies doch eine Bewilligung zu sein, wie sie noch niemals eine Ständeversamm lung gemacht hat; denn es mangelt ja an jeder Unterlage. Es soll den längere Zeit gedienten ständigen Lehrern eine Zulage bis 130 Lhlr. gemacht werden, und wird hinzugefügt, oder wo sich sonst das Bedürfniß zeigt. Nun da kann man auch Stellen, welche 200 oder 250 Lhlr. haben, erhöhen; denn das Bedürf niß findet sich auch bei diesen. Ich glaube, man könnte sich voll ständig beruhigen, wenn man das Amendement des Abg. v. Gab- lenz annimmt, um so mehr, als ein geehrteraAbgeordneter aus Meißen darauf aufmerksam gemacht hat, daß wohl beim hohen Cultusministerio Stiftungen vorhanden sein möchten, die noch zu anderen Zwecken verwendet werden könnten, als zu denen sie verwendet werden, und die wenigstens bis jetzt den Ständen noch nicht hinlänglich bekannt worden sind. Wenn, wie ein Ab geordneter anführte, ein abgesetzter Geistlicher aus dem Fonds der Procuratur zu Meißen 150 Lhlr. Pension bekommen kann, so sollte ich wohl glauben, es könne dieses Geld wohl z« Schul zwecken verwendet werden, und einem Schullehrer eher 120 Lhlr. aus diesem Fonds gegeben, als einem abgesetzten Geistlichen 150 Lhlr. bewilligt werden. Ich, stelle daher 'den Antrag: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, ein genaues Verzerchniß. der bei dem hohen Ministerio des Cultus verwalteten Fonds mit Angabe des Zwecks und deren Verwendung der nächsten Ständever sammlung vorzulegen." Staatsministerv. Wietersheim: Zuvörderst erlaube ich mir zu bemerken, daß ich wohl nicht recht verstanden worden bin, wenn von der Bereitwilligkeit des Ministern, 18,000 Lhlr. und 14,000 Lhlr. aufs Budjet zu nehmen, gesprochen worden ist. Das Ministerium hat vielmehr mehrmals erklärt, es werde sich einer bestimmten Erklärung über den Antrag ganz enthalten müssen. Ferner bemerke ich, daß die Errichtung neuer Schul stellen, nachdem nach dem Schulgesetze die Schulen im ganzen Lande organisirt sind, nur in wenigen Fällen noch nothwendig sein wird. Endlich gedenke ich, wenn gegen die Vollständigkeit desVerzeichnisses Einiges aufgestellt worden ist, daß in diesem aller dings die Zuschüsse, welche einige oberlausitzer Stellen aus der Nostktz-Weigsdorfer Stiftung erhallen, nicht mit aufgeführt wor den sind. Das Ministerium bestand darauf, daß sie bei der Bci- tragspflicht zur Wittwencasse mit berechnet würden; von der Behörde wurde aber erwiedert, dies sei nicht statthaft, sie würden immer nur auf ein Jahr gewährt, könnten keinen Maßstab für die Beiträge zur Wittwen- und Waisencasse abgeben. Was den letzten Antrag betrifft, so ist er bereits früher auf dem Landtage 18U gestellt, und am Landtage 1836 die verlangte Uebersicht vorgelegt worden. Referent Abg. Klien: Ich glaube doch, der geehrte Sprecher hat es etwas übertrieben, wenn er die Kammer bedenk lich gemacht hat. Er hat unter andern die Behauptung auf gestellt, es dürfe ein Lehrer nur 80 Kinder unterrichten; wo mehr wären, müßte noch ein anderer Lehrer angestellt werden. Es ist aber gerade das nicht nöthig nach der Ausführungsverordnung. Es heißt hier tz. 14 unter b: „Ein Lehrer kann bei dem Unter richte, wenn dieser seinen Zweck vollständig erreichen soll, nicht mehr als 50 bis 60 Kinder in einer Classe oder Abteilung bei sammen haben" und unter 6: „Aus Vorstehendem folgt, daß ein Lehrer in der Regel nicht mehr als zwei Abtheilungen (mit einerGesammtzahl von höchstens 120 Kindern) versorgen kann." Also hieraus können Sie sehen, daß ein Lehrer blos für 80 Kin der nicht angestellt zu werden braucht, sondern 120 in Abthei lungen unterrichten kann. Sodann hat auch der geehrte Ab geordnete diejenigen angegriffen, die bereits früher gegen ihn ge sprochen hatten, worunter auch ich gehöre. Er sagte, er bliebe dabei stehen, daß es wohl nöthig sei, daß in einer Schule bei kleinen Gemeinden die Kinder nur Lesen, Rechnen und Schreiben zu lernen brauchten und man könnte sie dann später auf Fürsten schulen, wenn ich recht verstanden habe, oder Bürgerschulen schicken; auch das werden sie nicht können. Abg.v. Thielau: Ich habe gesagt: Kirchenschule.-, nicht Bürger-, noch weniger Fürstenschulen. Referent Abg. Klien: Endlich hat auch noch der geehrte Abgeordnete bemerkt, daß, wenn der Antrag angenommen würde, auch diejenigen, welche bereits Stellen von 250 Lhlr. haben, eine Zulage erhalten könnten. Ich glaube aber, daß man das nicht aus dem Anträge der Deputation heraussinden kann. Es
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