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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Abg. und Referent v. Friesen nochmals auf dm Stand der Wcrathung aufmerksam, und stellt der Kammer anheim, ob sie nicht zuerst über o. des'Deputationsgutachtens abstimmen wolle, indem diese Frage jedenfalls vorausgehen müsse, da sie auf dem früheren Beschlüsse der Kammer beruhe. Staatsminister0. Müll er: In dem 8. §. des Plans für die Errichtung der Kreisdirectioncn waren bloß die Geschäfte, welche auf diese von den Consistorien übergehen sollen, zu bezeich nen, und man konnte auch damals über die den letztem sonst be vorstehende Veränderung eine endliche Entschließung nicht fassen,! weil solche mit den zu jener Zeit noch nicht beendigt gewesenen Erörterungen über etwa in der evangelischen Kirchenverfassung überhaupt zu treffende veränderte Einrichtungen im genauen Zu sammenhänge stand. Nachdem man aber in der Folge sich dahin gefaßt hatte, daß hierunter zur Zeit weiteren Vorschritten, außer der Einrichtung von Kirchenvorständen, Anstand zu geben sei, so sei die Organisation einer Central-Mittelbehörde für die innern Angelegenheiten unserer Kirche als ein unabweisbares Bedürfniß angesehen worden. Man habe durch solche den doppelten Zweck erreichen wollen; einmal, eine Centralbehörde aufzustellen, die, frei von Besorgung weltlicher Angelegenheiten, lediglich den Be ruf habe, die Aufsicht auf das gesammte evangelische Kirchcnwe- sen, bei welcher ihr dke Decane als Organe dienten, zu führen, und besonders darüber zu wachen, daß unsere Glaubenslehre in der Reinheit, wie sie das Evangelium uns giebt, erhalten werde, und die zugleich verpflichtet sei, alle im Kirchenwesen bemerkte ! Mängel und Bedürfnisse mit Vorschlägen zu ihrer Abstellung und Befriedigung der höhern Behörde anzuzeigcn; dann, einem sichern Stützpunct für die Bcrathung des Cultusministerii und deriu Li'-mxelieis beauftragten Staatsmin'ster in rein kirchlichen Sachen, bei welchen es ja auf theologische Kenntnisse und bei Verwaltung geistlicher Aemter gemachte Erfahrungen vorzüglich ankomme, zu erhalten. In Betreff der Organisation dieser Be hörde, wie sie nach ihren, der geehrten Deputation vom Mini sterium bei der Besprechung zur Erwägung mitgetheilten Grund zügen, die aber erst künftig noch weiter ausgebildet werden müssen, im Deputationsberichte angegeben ist, erlaube ich mir in objek tiver Hinsicht die Bemerkung, wie dieser Behörde die Prüfung derer, welche für wahlfähig zu Verwaltung eines geistlichen Amts erklärt sein wollen, und den hierzu wirklich Berufenen übertragen werden soll; erstere, damit sie Gelegenheit habe, Erfahrungen darüber zu machen, ob und inwieweit auf unserer Landesuni- versitat und durch die vom Ministerio neuerlich für die praktische Ausbildung junger Theologen getroffenen Einleitungen tüchtige ! Männer für geistliche Aemter herangebildet werden, und nach Befinden dießfallsAnträge zu machen; letztere, damit sie die Grundsätze und die Richtung kennen lerne , welche , bei den vom Cultusministerio zu besetzenden Stellen verfolgt werden, was ge wiß zur Beruhigung bei denen, die hieüber Besorgnisse hegen, gereichen dürfte. , Zn subjectiverHinfichtiftnach dieserBeschaffenheitder Geschäfte, welche dem evangelischen Kirchenrathe.übertragen wer den sollen, darauf zu sehen gewesen, daß das gei stliche Element in ihm überwiegend sei; indessen hat das weltliche nicht unbeachtet bleiben mögen, weil die Theilnahme weltlicher Mitglieder an sol chen Verhandlungen gewiß auch von Nutzen sein wird. Denn, daß auch in Laien ein reger Sinn, eine innige Warme für die An gelegenheiten der Kirche nicht selten sei, davon sind rühmliche Be weise m diesen hohen Kammern gegeben, und von mir erfreuliche Wahrnehmungen nicht nur in den Männern, die im Cultusmini sterio als ordentliche Mitglieder thätig sind, sondern auch in den Berathungen mit den in Lvangelieis beauftragten Ministern ge macht worden. Daß em Mitglied der theologischen Fakultät zu Leipzig in wichtigen, noch näher zu bestimmenden Fällen mit sei nem schriftlichen Gutachten gehört, oder zu den Sitzungen eingc- laden werden soll, ist ein Ausfluß eben so sehr der Ueberzeugung von dem Nutzen, welchen dessen Zuziehung gewähren könne, als der Achtung, die dieser Corporation zu widmen ist. Wenn nun Ihre geehrte Deputation, als ihr diese Ansichten der Regierung über die Errichtung eines evangelischen Kirchen raths mitgetheilt worden, diesen so bereitwillig Eingang verstelltet, und in ihrem Berichte bevorwortet hat, so ist dieß ein neuer Be weis des rühmlichen Strebens derselben, bei Prüfung der ihrer Begutachtung übergebenen Gegenstände vorurtheilsfrei nur die Sache in das Auge zu fassen, was auch im Lande, besonders indem vorliegenden Falle, gebührende Anerkennung finden wird. Nach gewonnerer Ueberzeugung von den Vortheilen, welche die Errich tung eines evangelischen Kirchenraths verspricht, hat die Depu tation diese in demBerichte so gründlich u. lichtvoll herausgehoben, daß ich einen Raub an Ihrer edlen Zeit begehen würde, wollte ich mich mit de§ Wiederholung der für diese Einrichtung spre chenden Gründe befassen; ich wende mich daher zu den Anträgen, welche von dem sehr geehrten Abg. Axt gestern hierbei gemacht, und von einem andern sehr achtbaren Abg. (Schmidt aus Meißen) unterstützt worden sind, ich ehre die Quelle, aus welcher gewiß diese Anträge entsprungen und bevorwortet worden sind, ihren reinen Eifer für die Sache unserer protestantischen Kirche von ganzem Herzen; allein beistimmen kann ich diesen Anträgen nicht. Der erste und zweite scheint den Verhältnissen einer un t e rg eo rd n eten Behörde, was der evangelische Kirchenrath, wie im Deputationsberichte bemerkt ist, sein soll und sein muß, eben so wenig, als derVerantwortlichkeitdes Cultusmini- sters angemessen. In letzterer ist wohl die Freiheit in der Wahl der Organe für seine Berathung schlechterdings begründet; abge sehen davon, daß Fälle Vorkommen können, wo die Mitglieder des Kirchenraths selbst in ihren Interessen betheiligt. sind, z,. B. bei der in Anregung gekommenen Fixirung der Stolgebühren. Der zweite Antrag aber würde den Kirchenrath zu einer dem Mini sterio coordinirten Behörde erheben, indem nur bei einer sol chen eine dergleichen Anordnung Anwendung finden könnte. In Ansehung des dritten Antrags bemerke ich, daß jedem Staatsangehörigen die Beschwerde über dieBeschlüsse eines Mini stern bei den Regenten offen stehe; die in Lvsiigel. beauftragten Minister vertreten vermöge befondern Auftrags deren Stelle in Be ziehung auf die Ausübung der Kirchengewalt über die evangeli schen Glaubensgenossen, und Häher kann auch in dahingehörigen
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