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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 169. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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zieht sich dafür auf die §. 57. der Verfassungsurkunde befindlichen Worte: „ferner in der zeitherigen Maße," die aber, wie Ihre Deputation im Berichte (S. §02.) ebenfalls bemerkt hat, ledig lich auf den in ertheilten Auftrag Beziehung haben. Es wird dieß dadurch außer allem Zweifel gesetzt, baß zu dem von der Deputation angegebenen Inhalte des Z. Ss. des Entwurfs der Verfassungsmkunde von den Ständen nach dem Worte: „Glau bensgenossen" der Zusatz: „so lange der König einer andern Conftssion zugethan ist" beantragt, und Hierauf der §. 57. also, wie er jetzt lautet, gefaßt worden ist. Ihre geehrte Deputation ist daher der Ansicht der Regierung, die hierbei nur von dem Streben, allenthalben bei den Bestimmungen der Verfassungs urkundezu beharren, geleitet wird, beigetreten, und hat, „weil die höchste Behörde, welcher die landesherrliche Kirchcngewalt verfassungsmäßig übertragen sei, auch das Recht habe, die Mittel- und Unterbehörden, welche ihr zur gesetzlichen Ausübung ihrer Befugnisse rchthig sind, ohne Zuthun der Stands im Wege der Verwaltung zu bestellen und einzurichten," sich dahin ausge sprochen , daß sie dem Anträge der I. hohen Kammer nicht, we nigstens nicht unbedingt, beipftichfen könne. Es dürfte auch diese Frage um so mehr auf sich beruhen kön nen, als sie nur eine EinZelnheit, die Consistorialverfassung, berührt, welche in Folge des Gesetzes über privilegirte Gerichts stände, der Errichtung der Kreisdirecstonen und eines evangeli schen Kirchenraths ohnehin fast ganz verschwinden würde, und die Regierung, was die Deputation ganz in deren Sinne (S° 804.) geäußert hat, überhaupt wie bisher, also auch künftig, ge wiß gern geneigt sein wird, bei wichtigen Angelegenheiten, und namentlich bei organischen Einrichtungen, von der in der Ver- fassungsurkunde begründeten Befugniß, das Gutachten der Ver treter des Volks darüber zu vernehmen, Gebrauch Zu machen. Abg. Roux hält die Frage nicht für erwünscht, ob die 2. Kammer der Isten beitrete, daß Zu Veränderung der Consi storialverfassung oder des Kirchenrathes eine Genehmigung der Stande erforderlich sei, indem dieß auf eine Auslegung der Verfassungsurkunde hinauslaufe, und wünscht die Frage so ge stellt: ob djese Ansicht in Per Schrift ausgesprochen wer den soll? Abg-Axt tragt darauf an, daß Her das Deputationsgut achten nach dem Wortlaute abgestimmt werde, und erklärt sich dafür, in der Schrift auszusprechen, daß eine Veränderung in der Consistorialverfassung ohne Zustimmung der Stande nicht geschehen könne. Abg. v. Thielau unterstützt den Vorschlag des Abg.^ Roux, weil dann eine indirecte Erklärung der Stande liege, ohne daß eine Erklärung darauf erfordert werde; die Stande hätten dann gethan, was nöthig sei, und trete eine Verände rung ein, ohne daß die Stände gefragt würden, so würden sie auch wissen, rpas sie zu thun haben. Abg. Roux halt für noch angenehmer, wenn man einer solchen Frage ganz überhoben wäre, Heren Beantwortung zu etwas anderm nicht führen könnte, glß Ms den Ständen ohne- dieß zustehe, und daß man sich nur darüber vereinige, ob hem Anträge in her Schrift hekgetreten würde. Der Vicepräsident halt eine solche Frage gegen den gewöhnlichen Gang, und tragt darauf an, daß über das De putationsgutachten abgestimmt werde. Abg. v. Thiel au halt jedoch den Vorschlag des Abg. Roux für zweckmäßig, wenn er auch gegen die Landtagsordnung sei oder nicht; denn wenn man der 4, Kammer beistimme, so räume man ein, daß die Regierung sofort die Consistorialverfaft sung verändern könne; wenn daher die Consistorien aufgehoben würden, so könnte nach dieser Ansicht der neu eingesetzte Kir chenrath ebenfalls wieder aufgehoben werden, ohne daß es des halb der Zustimmung der Stande bedürft. Würbe man aber die Frage nach dem Vorschläge des Abg. Roux stellen, so sek da mit ausgesprochen, daß Sie diese Ansicht nicht theilen, dieß aber nicht ausdrücklich aussprechen wollen. Abg. Roux glaubt, daß sich die Sache am angemessensten beseitige, wenn man sich für die Frage entscheide, ob die Kam mer dem Anträge der 1. Kammer, in der Schrift diese Ansicht auszufprechen, beitretcn wolle. Da indessen die Mehrheit der Kammer (35 Stimmen) sich gegen die Frage erklären, so wird auf das Deputationsgutach- ten selbst die Frage gestellt, und dasselbe gegen 7 Stimmen angenommen. Bei ä. stellt der Präsident die Fragen: I) Ob dem De- putationsgutachten gemäß das katholische Consistorium fortbeste hen soll? 2) Ob dasselbe schwächer besetzt werden soll? 3) Ist die Kammer mit der von der Deputation vorgeschlagmen Mit wirkung bei den katholischen Schulen von Seiten der Kreisdire- ctionen einverstanden? Genannte 3 Fragen werden einstim mig bejahet. Bei e. bemerkt Abg. Axt, daß er noch einen Beschluß dar über für nothwßndig halte, wenn geistliche Sachen im Collegio zur Berathung vorkämen und der Director ein Katholik wäre-, Referent findet aber darin kein Bedenken, da die Kreis legierungen nur die äußern Angelegenheiten der Kirche zu ver- ! walten hatten,, also auch kein Bedenken gegen einen Katholiken ! verwalte, und was dem einen recht, sei dem andern billig. Abg. Axt macht dagegen aufmerksam, daß die äußern sehr ost mit den innern Angelegenheiten der Kirche verbunden seien, ! und daß dieser Einfluß für einen Protestanten immer bedenklich fti. Er könne sich daher nicht dafür erklären und es sei auch in Betracht zu ziehen, daß in geistlichen Sachen auch immer der, welcher an der Verhandlung Theil nehme, auch immer Interesse dabei habe. Abg. v. Thielau: Hier scheine ein Zrrthum vorzuwal ten; ohne Zweifel sei, daß der Krejsdirector ein Protestant wie em Katholik sein könne, und eben so gut, wie sich die Katholi ken gefallen lassen müßten, haß der Minister des Cultus em Protestant sei, eben so sei es auch hier. Es sei bloß die Frage, ob ein Katholik als weltlicher Rath in eine Kreisdftection eintre ten könne, was doch nicht verneint werden möchte, und daß müsse er doch gestehen, daß dem Minister picht cinfalftn werde, einen Katholiken zur protestantischen Schusangeftgenheit zu wählen.
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