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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 169. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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1833, baß ein Eheprohibitivgesetz erlassen werde, nach welchem allen denjenigen Mannspersonen, welche die gegründete Be- sorgniß erregen, daß sie und ihre Angehörigen 'dem Gemeinwe sen zur Last fallen dürften,., die Erlau.bniß zur Vereheli chung zu versagen sei; an dre 1. Deputation. 4) Entwurf der ständischen Schrift über den Antrag des Abg. Eifenstuck, die Aufhebung der Landeslvtterie betr.; an die betreffende Deputa tion. 5) Bericht der 1. Deputation der 2. Kammer über den Gesetzentwurf, die Verbindlichkeit der Gemeinden zur Ver pflegung ihrer in die Landesanstalten aufgenommenen Armen beizutragen; zum Druck und auf die Tagesordnung. Abg. Roux tragt hierauf als Referent bei dem Gesetze, das Untersuchungsverfahren gegen Vergehen wegen indirekter Abga ben betr., die Differenzpuncte zwischen der 1. und 2. Kammer vor, und es erklärt sich die Kammer zu den 1.2. 5. 9.13.18. und 39. mit den Vorschlägen der 1. Kammer einverstanden. In Bezug auf den Vorschlag der 1. Kammer bei §. 46. er klärt sich Abg. Eisen stuck gegen denselben,, indem er bemerkt, daß man eine solche Schärfung gegen Personen, welche nicht angeschuldigt seien, sondern nur als Zeugen oder Sachverstän dige angesehen würden, nicht eintreten lassen können, und ihm scheine der Sprung von 2 Lhlrn. auf Realcitation und Gefang- niß zu groß. Der königl. Commissari). Schumann stellt jedoch das Bedenken auf, daß 3- bis 4mal Geldstrafe eintreten könne, und halt die Gefängnißstrafe nicht so hart, wenn Jemand 2mal ohne hinreichende Entschuldigung nicht komme. Der Viceprasident tritt dieser Ansicht bei, bemerkend, daß doch zu wünschen sei, es möchte das Untersuchungsverfah ren abgekürzt werden. Abg. Eisenstuck findet aber eine ungeheuere Harte darin, wenn ein Bürger durch den Gerichtsfrohn geholt und hergeschleppt werden soll. Das existire nirgends, es widerspreche allen civil- und criminalrechtlichen Grundsätzen. Das Gesetz habe eine solche Härte gar nicht gewollt, und er könne sich nicht von der Ansicht trennen, daß eine so große Härte wie diese sehr be denklich sei. Der Bice Präsident erwiedert, daß hier der Ungehor sam gegen die Obrigkeit in Betracht komme, und er sehe nicht ein, warum ein solcher Ungehorsamer, welcher eine Untersu chung hinterziehe, nicht realiter citirt werden könne. Darauf erklärt sich die Kammer gegen 16 Stimmen fü r den Vorschlag der 1. Kammer. Bei 47. 63. und 74. erthcilt die Kammer den Vorschlä gen der 1. Kammer gleichfalls ihre Zustimmung. Bei Z. 96. fand die wichtigste Abweichung beider Kammern statt, wobei die Deputation den Beitritt zum Vorschläge der 1, Kammer nicht anempfahl. Abg. Richter (aus Lengenfeld) äußert hierbei: Ich habe das Amendement gestellt. Es betraf eine Abweichung von dem allgemeinen Rechte und es sind mir Besorgnisse beigegangen, daß Leidenschaften, besonders Haß und Rachsucht und Eigen nutz einen Zeugen zu falschen Aussagen verleiten könne. Daß in Sachen wegen Vergehungen gegen Abgabengesetze auch wohl Zeugen aus Haß auftreten/ lehret die Erfahrung. Zwar ist festgesetzt worden, daß Niemand zeugen soll, wer von dem consiscirten Gute und den Strafgeldern etwas zu erhalten hat. Aber es finden sich Menschen, die xarwm äs tnuics nehmen, und dagegen einen Eidschwur für eine Kleinigkeit ansehen. Bei 2 Zeugen kommt das doch nicht leicht vor. Jndcß zur Vermittelung könnte auch ein hohes Quantum angenommen werden, wo ein summarisches Verfahren eintritt. Vicepräsident tritt dieser Ansicht bei, und hält gleich falls bedenklich, daß auf das Zeugniß eines Zeugen so viel ge stellt werde, findet dagegen den Vorschlag mit 56 Lhalern passend. Abg. Eisen stuck bemerkt, daß die Deputation einver standen gewesen, daß der Zusatz, wie ihn die 1. Kammer be antragt habe, ausgenommen werden soll, jedoch mit der Mo dalität, daß eine Erhöhung von lO LHlr. auf 50 Thlr. statt finde. Abg. Richter (aus Lengenfeld) hält diesen Vorschlag für angemessen, jedoch nur in dem Falle, wenn ein vollgültiger Zeuge vorhanden sei. Der königl. Commissar v. Schumann bemerkt, daß eine außerordentliche Strafe allerdings statt finden könne, wenn besondere Umstande vorhanden seien, das ergebe sich aus tz.112. Mbg. Rich ter (aus Lengenfeld) entgegnet, daß die neuern Criminalrechtslehrer außerordentliche Strafen bei unvollkomme nem Beweise nicht für gerecht hielten. Der königl. Commissar V. Schumann erinnert hierauf, daß dieß ein Gegenstand der allgemeinen Gesetzgebung sein würde, und in diesem Gesetze müsse man sich an die geltenden allgemei nen Grundsätze halten. Die Kammer nimmt nun den tz. nach der vom Abg. Eisen stuck angegebenen Maße an. Nachdem man auch bei 140.157. 205. und 206. den Vorschlägen der 1. Kammer beigetreten war, macht Referent Abg. Roux noch darauf aufmerksam, daß km Decrete gesagt worden, es sei zu wünschen, daß dieses Gesetz gleichzeitig mit dem Strafgesetze und den übrigen Gesetzen in Bezug auf indirekte Abgaben zu Publicatiou gelange, und stellt daher der Kammer anheim, da in der künftigen Woche die Fe rren eintreten, ob nicht durch mündliche Vernehmung mit dem Referenten in der 1. Kammer ein Einverstandniß in Bezug auf die Ztz. 39. und 90. sofort mit der 1. Kammer zu erzielen sei. Hiermit ist die Kammer einstimmig einverstarrden; und man geht nun auf die Tagesordnung über. Der 1. Gegenstand derselben betraf das Verlesen des Be richts der 4. Deputation über die Petition des Hufschmied Gott lob Kuhn in Naundorf, die Erlaubnis zu Betreibung seiner Profession betreffend. Referent Runde verliest den Bericht der Deputation, deren Gutachten dahin geht, den Petenten mit seinem Gesuche abzuweisen, den Gegenstand aber an dieDeputation zu überge ben , welche sich mit der Berathung des Gewerbwesens zu be fassen hat. — Die Kammer tritt dem Deputationsgutachten bei. 2
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