Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Md d« D-put-tl« für di- Rücksicht dm h-rzüchstm D-ttk M „„dm; d-ch möcht- °s mir nicht Pos- messen, daß der Vorstand weltlich sei; ich wünsche allerdings, daß ein weltlicher Beisitzer dabei sei, damit die Geschäfte in der sein, und das Land die gehörige Beruhigung finden, so würde es dazu dienen, wenn auch formell in dieser Hinsicht bei dem Ministerialerlaß etwas gethan werde, und daß es heiße: nach Anhörung unseres evangelischen Kirchenrathes. Ein dritter Antrag würde sich dahin richten, daß außer dem Rechte, gehört zu werden, dem Kirchenrathe auch noch das Recht zustehe, wenn er nicht gehört worden ist, - und er fürchtet von dieser Nichtbe- rücksichtigung Gefahr für die Kirche, bei den beauftragten Mi nistern in LvkMFsllcls Beschwerde zu führen. Ich glaube, daß ist auch nöthig, wenn seine Wirksamkeit nicht als eine Null erscheinen soll. Wir haben auch jetzt etwas ähnliches in der Kirche. -Mer' letzte Antrag bezieht sich auf dessen Zusammen setzung in so fern, als gesagt wird, es soll ein weltlicher Vor stand dazu gewählt werden. Allein ich mache darauf aufmerh sam, daß der Kirchenrath sich von den Consistorien wesentlich unterscheidet; denn bei diesen kamen rein juristische Gegenstände send erscheinen, wenn dergleichen Arbeit, Communications Md dergl. dem Vorstande aufgegeben würden. Ich stelle demnach den Antrag dahin, daß die Stelle eines Vorstandes bei dem evangelischen Kirchenrathe einem geistlichen Mitglieds übertragen werde. Ich habe, um diesen Antrag zu empfehlen , nicht viel hinzuzufügen; ich habe nur aufmerksam sagen, welche man auf die Wünsche der Mitglieder der Kam- Mer Md des Landes genommen hat, eine Behörde einzufetzen, wodurch die Unabhängigkeit emerKirche gegen die andere wieder M der Maße Hergestellt wird, daß sich das Land der vollkommen- ß'M Ruhe hingeben kann. ' . ' Indem ich diesen Dank aüsspreche und namentlich die ganz LesMdM GeMssenhafttgkeit erwähne, rM ..... . ..... Vorstand des Cultusmmistem gegen die Aufhebung 'der Consi-' zu machen, welche hohe Wichtigkeit die Stellung der Kirche im 2364 fragten Eiim'cllluugcn sich lediglich auf die evangelisch-lutkeri- s storicn ausgesprochen Hat, darf ich hoffen, daß das, was ich NWALiLss-WKNKMLj "Ed-" -»-»S-I-fchmKttchmmch zu kgm hob-, Sitzung vom l3. August dieses Iahres crAärten Beistimmung j Zcuergt ausgmommen . und in seiner Mehrheit angenommen Zu dem erstenThcilc des §. 8. inhäriren und sich übrigens damit f werde. Cs sind mir mehrere Bedenken in Ansehung seiner cinvcrstehen will, daß bei jeder Kreisdirection ein-Kirchen- und s Stellung und Wirksamkeit beigegangen. Wenn dieser Kirchen-» Schulrath angcstellt werde, welcher mir einem weltlichen Mit- xath den Zwcck erreichcn soll, welchen die Regierung selbst auf- NkLMLELLL Zuhebenden evangelischen Consistorien, ein evangelischer Kirchen- z dwecre entspreche, und deswegen habe ich noch einige Anträge rath alsMittelbehörde für die innern Angeleqenhertemder evan- zu steilem -Soll der Zweck erreicht werden, nämlich Aufhebung geüsch-lutherischen Kirche errichtet und so gebildet werdet wie es c der Willkühr iü evangelischen Angelegenheiten, so muß der oben vorgctragm woichen ist; o) ob dieselbe der in derl-KmumerKirchenrath' auch das Recht und den Anspruch darauf haben, j.-gch--- w.-d°, Bochum mr?i- Genehmigung der Stande erforderlich sei, und dem Beschlüsse, mnern Angelegenheiten gefaßt wird. Dieses scheint nur mcht daß dieß in der Schrift ausgesprochen werde, beitrete, und dem-bestimmt genug ausgedrückt; es ist nämlich gesagt, erwerbe nach gemeint sei, über §.8. ausdrücklichen Beschluß zu fassen, Vorschläge zu thun haben bei Abschaffung von Feiertagen, bei wobei zu bemerken ist, daß die Herren Staatsminister in der M ^regeln gegen falsche Lehren und dergl. mit seinem Gutach- L. Kammer dieser Ansicht niü-tbergestrmmt haben; ck)obdreselbsz, . ' ' < dem von der 1. Kammer beschlossenen Anträge, daß das katholi- tm S» Horen fern. Nun weiß rch mcht, ob dann der Anspruch sehe Const'storium, nach Maßgabe seines verminderten Wirkungs- s liegt, er muffe gehört werden, ehe ein Beschluß über innere An kreises, schwacher zu besetzen fei, beitreten wolle. Endlich ist f gelcgenheiten gefaßt werde. In dieser Hinsicht wünsche ich, noch .zu erwähnen, daß s) die 1. Kammer beschlossen,, in der haß der Antrag in die Schrift ausgenommen werde, daß der Dirigenten der Kirchen - und Schulcomnu'ision bestellt, auch?« über die mnern Angelegenheiten gefaßt »rnrde. ^n Bezug auf wenn die Kreisdirection nicht die nöthige Anzahl protestantischer j diesen ersten Antrag steht ein zweiter in Verbindung. Soll über Mitglieder enthalte, anders geeignete Staatsbeamte zur Bil- s diese Anhörung des evangel. Kirchenrathes Gewißheit vorhanden düng der Kirchen-und Schulcommission zugezogen werden möch-' ' ' ten. Wenn jedoch von der Kammer die Beschlüsse der 1. Kam mer wegen der Errichtung eines Consistorü Lei jeder Kreisdirection für die innem und äußern Angelegenheiten nicht angenommen, Vielmehr die Fragen sich a. und d. bejaht werden, so würde sich dieser Antrag erledigen. Bei dem Z. 14. hat die 1. Kammer auf den Antrag ihrer Deputation beschlossen, in der Schrift die Voraussetzung auszudrücken, daß in allen Fallen, wo dieKreis- Lirectionennls Administrativjustizbchördcn erschienen, eine colle- gialeBchandlung einzutreten habe. - Die Deputation findet diese Bemerkung dein Sinne, des Z. ganz angemessen , und hat daher, Len Beitritt der Kammer anzuempfthlcn, kein Bedenken. — Auch bei dem Z. 20. hat die I. Kammer-sich zu einem Antrage-ver- rinigt, dessen Annahme die Deputation für unbedenklich halt, daß nämlich unmittelbare Verfügungen, an die Amtshauptleute Don den Ministerien nur in solchen Angelegenheiten erlassen wer den möchten, deren eigne Leitung die Ministerien sich vbrbehaltcn Haben, oder wenn die Umstände Eile gebieten; es wird sich daher hierüber auch von der 2. Kammer zu entschließen sein. — Endlich ist auch diel. Kammer der von der 2. Kammer ackZ. 21. gemach-, . ten Bemerkung, daß die Anstellung eines zweiten Amtshaupt-? M Verhandlung, diese kommen aber ber dem Kirchenrathe mcht Manns in der Oberlausr'tz nur dann nöthig sein werde, wenn die mehr vor', und da finde ich bei einer so strengen geistlichen Be- . Amtshauptleute daselbst hinsichtlich ihrer. Geschäfte denen der h^-he, wie der evangelische KircheNrath sein soll, nicht ange- Kreislande gleichgestellt werden würden, beigetreten. . . Mg. ÄxL: Ich kann nicht umhin, demCultusmmisterio
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview