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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Staate behauptet, und welche besonder» zarten Rücksichten sie in Anspruch nimmt. Vergessen Sie nicht, daß die evangelische- Kirche seit LOO Jahren nicht allein die Trägerin der wahren Lehre, sondern auch die Beschützerin des Protestantismus gewor den, daß Denkfreiheit von ihr ausgegangenist; nur unter prote stantischem Schuhe konnten die Segnungen der Wissenschaften sich über das Vaterland verbreiten. Stellen wir uns auf den theologischen Standpunct, so kann nur dann Vertrauen erweckt, werden, wenn das Volk überzeugt ist, daß jegliche Willkühr in den inneren Angelegenheiten der Kirche ausgestrichen ist. Ich mache blos aufmerksam, welche Wirkung es haben muß, wenn vom evangelischen Kirchenrathe ein Gutachten ausgegangen wäre, und es sollte von dem über ihm stehenden Cultusmini- sterio reformirt werden. Der evangelische Kirchenrath wird künftig aus den ersten theologischen Mannern bestehen, und haben diese ein Gutachten abgefaßt, so scheint mir unpassend, wenn ein einzelner Mann, welcher zwar juristisch gebildet, aber nicht Thcolog ist, das Recht hätte, ein solches Gutachten zu reformiren, und deswegen glaube ich, daß man dem evangeli schen Kirchenrathe eine unabhängige Stellung geben müsse. Referent wünscht diese Anträge zur Unterstützung gebracht. Vice-Präsident halt sie jedoch nur als Modisication des Deputationsgutachtens, und glaubt in sofern, daß auf letzteres eingegangen werden könnte. Referent entgegnet, daß er nur die zwei letzten Puncte als Modisication des Deputationsgutachtcns ansehen könne, nicht aber die ersten Puncte, und ist der Ansicht, daß, wenn vor jeder Beschlußnahme erst der evangelische Kirchenrath gehört werden müsse, dadurch die Verantwortlichkeit des Cultusmkm'steriüms geschwächt werde, und man könne diesem in der Ausführung des Amtes keine Fesseln anlegen. Abg. v. Thielau: Mir scheint, diese Sache betrifft doch bloß nur einen guten Rath, welchen wir zu geben haben, und wir wünschen uns auf jeden Fall mit der 1. Kammer zu vereinigen. Wenn cs darauf ankommt, bloß die Ansichten und Meinungen mitzuthcilen, so wird Abg. Axt sich beruhigen, und seine Meinung Nicht zur Discussion bringen, indem er ja berechtigt ist, sie an die Negierung gelangen zu lassen. Sollen wir aber darüber deüatti- ren, so weiß ich nicht, wohin das führen soll. Sind es bloß Mei nungen, so brauchen wir keine Erklärungen an die Regierung ab zugeben, wir brauchen uns nicht mit der 1. Kammer zu vereini gen. Ich mache aufmerksam, welcher Zeitverlust es sein würde; unser Beschluß müßte an die 1. Kammer kommen, und wenn sich die 1. Kammer nicht damit vereinigt, käme die Sache wieder zu uns, und die Negierung hätte sich denn doch nicht daran zu hal ten. Es soll nichts weiter als ein guter Rath sein, und etwas dreimal zu berathen, von dem man nicht weiß, ob es die Regierung ünnimmt, scheint mir zu viel. Vice-Präsident: Es entsteht die Frage, ob die Kammer nicht berechtigt sei, ihre Zustimmung zu geben, da der Gegenstand eine Umänderung in der Eonsistorialverfaffung betreffe, und in so fern möchte es allerdings noch eines Beschlusses bedürfen; aber ich glaube, daß allerdings das, was der Abg. beantragt, als Mo- disi'cation anzusehen sei. Abg. v.- Thislau: Wenn das die Meinung ist, so würde die einzige Frage, welche vorliegt, die sein, ob wir glauben, daß eine Aenderung der Consistorialverfassung ohne Beistimmung der Stände möglich sei? Das ist die Frage; aber das wird man doch leicht einsehen können, daß, wenn wir über die Kreisdirectionen zum zweitenmal berathen, und es kommen wieder neue Anträge, wir uns mit der 1. Kammer zu vereinigen suchen müssen, und demnach die Sache abermals bekommen werden. Der Abg. Axt stellt etwas auf, was in -er I. Kammer nicht da gewesen ist, es geht also vorerst an die Kammer, und wenn es durch beide Kammern auch gegangen ist, so kommt es noch'darauf an, ob die Negierung sich daran halten will. Sollen wir nur ein Gutachten abgeben, so brauchen wir nicht darüber zu debattiren; denn es kann diese Privatmeinung mit in das Protokoll ausgenommen werden. Vice-Präsident: Ich glaube allerdings, daß dieser Ge genstand zur Discussion kommen soll, weil die Regierung wün schen muß, zu wissen, welcher Ansicht die Stande sind. Abg. Axt: Ich bin dem Abg. v. Thielau vielen Dank für den Weg schuldig, welchen er mir gezeigt hat, um meine Ansichten an die Regierung zu bringen; allein ich bin einer andern Mei nung; ich wünsche nicht, daß meine Ansicht als eine Privatan- sicht an die Regierung komme, sondern ich wünsche zu wissen, ob mir die Mehrheit der Kammermitglieder ihre Zustimmung giebt, weil nur diese einen Werth haben kann. Ich würde mich gehütet haben, folcheAntrage vor der Kammer aufzustellen, wenn ich bloß meine Privatmeinungen aufstellen wollte und nicht glaubte, daß sie den größten Werth für die Kirche hatten und Manner in der Standeversammlung waren, welche das Wohl der Kirche wahren wollen. Ich muß deßwegen darauf bestehen, daß diese Antrags zur Discussion kommen. Abg. v. Thielau: Zu Widerlegung bemerke ich, daß ich weder daran gedacht habe, dem Abg. den Weg zu zeigen, noch auch ihm denselben abzuschneidcn. Ich wollte nur selbst im Kla ren sein; ich bin zwar gegen die Anträge des Abg.; wenn-sie aber durchgehen, so denke ich immer, daß es noch abhilstiche Maßregeln giebt, und glaube deßhalb eine Widerlegung ersparen zu können. Abg. Roux: Ich kann mich nur dem anschließen, was der Abg. Axt geäußert hat. Wenn die Staatsregierung einen Plan zu einer allgemeinen Einrichtung der Standeversammlung vor legt, wo es hauptsächlich auf den Kostenpunct ankommt, um dar über eine Erklärung abzugeben, so ist dankbar anzunehmen, Menn sie dabei einen Plan zu dem Behufe mitgiebt, um die Ansichten der versammelten Volksvertreter zu hören. Jch-glaube, es wird auch die Staatsrcgkerung auf den Wunsch der versammelten Stände Rücksicht nehmen. Ucbrigens hat die vorliegende Sache einen eignen Gang genommen; sie ist in der 2. Kammer zuerst vorgekommen; diese hat einen Beschluß gefaßt, welchen die 1. Kammer nicht angenommen hat. Deshalb legte die Negierung einen neuen Plan vor, dieser erhielt im Laufe der Discussion in der I. Kammer Modisicationen, er kommt nun zum erstenmal in dieser Kammer vor, und ich sehe nicht ein, warum man. sich nicht
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