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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 205. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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M 30S. AußeMdenMche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 28. Februar 1864. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und fünfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, den 15. Februar 1834. (Beschluss.) Fortsetzung her anberwelteNBerathung wegen des Gesetzes über-ic gemischten Ehen und die Erziehung der in Wigcn erzeugten Kinder. Bürgermeister Rerche-Eisenftuck: Abwesend der den frühem Diskussionen über diesen Gegenstand habe ich nur den Gang der Verhandlungen aus der Ferne mit großer Theilnahme beobachten können. Unbefangen betrachte ich die Sache, in einer Stadt lebend, wo Protestanten und Katholiken eintrach- tiglich wie Brüder untereinander wohnen, wo der Glaubensmei nung wegen Einer den Andern 'eben so wenig anftindet, als wenn z.B. Einer eine andere politische Meinung hat, wie jener. Aber der Fanatismus schläft nur so lange, als sich keine Reli- gionsparthei von oben herab unterdrückt fühlt. Die Beobach tung einer strengen Parität muß daher die heiligste Pflicht sein. Man glaubt diese Parität verletzt, wenn Verträge zugelassen werden, und Alles, was für das Verbot der Verträge ange führt worden, läuft doch immer hauptsächlich auf die Befürch- - tung hinaus, daß der katholischen,Geistlichkeit durch Zulassung der Vertrage ein weiteres Feld geöffnet werden möchte, ihrer Neigung zum Prösekytenmachen zu stöhnen. Nun ist den Pro testanten nicht zu verargen, daß sie den Argwohn hegen, die katholische Kirche neigesich zur Proselytenmachern hm, ich könnte ebenfalls wie mein Nachbar (Wehner) mit einigen Anekdoten auf warten. Allein man bestrafe hart, und noch härter als bisher den Mißbrauch, welcher mit solchen Verträg en der Ael- tern getrieben wird, aber soll man deshalb das theuerste Recht der Aeltern, die Verträge selbst vernichten, über die Erzic? hung ihrer Kinder zu entscheiden? Wohin sollte das führen, wenn man alle Vertrage verbieten wollte, womit Mißbrauch möglicher Weise könnte getrieben werden? Harte Beschränkun gen der natürlichen Freiheit haben wir bisher fast täglich bera- ' then und zum Theil durch die Nothwendigkeit geboten genehmi gen müssen, aber die härteste liegt uns jetzt vor. Schon im Princip muß ich daher mich für die Zulassung von Verträgen erklären. Allein wenn ich die Sache rein p raktisch betrachte, so müßte ich dennoch ebenfalls, so weit meine Beobachtungen reichen , mich gegen das Verbot der Verträge erklären, ja in sol chem eine Verletzung der Parität-zum Nachtheil des Protestan tismus erblicken. > In den großen Städten im Lande mag sich vielleicht die Sache anders - gestalten , fasse ich aber den Grenz zug nach Böhmen ins Auge, so grebt es dort eine bedeutende Menge katholischer aus Böhmen eingewanderter Glaubensgenos sen, welche in protestantische Familien geheiratyet haben, ich kenne Orte, wo das Verhaltniß katholischer Vater zukatho- lischen Müttern wie 50 gegen 1 ist. Wollte nun das Gesetz auf einmal gebieten, Verträge sollten nicht mehr statt finden, und die Kinder solcher Ehen sollten Md müßten in der Konfes sion ihrer Vater erzogen werden, so müßte der Staat auch in solchen Orten, wo selbst vielleicht nur wenige dergleichen Fami lien anzutrcffen, für katholische Schulen, und was dem an hängig , sorgen. Durch Verbieten der freien Wrllkühr der Ael- tern gefährdet man nur das Prineip der Erhaltung der natürli chen Rechte der Aeltern, ja den Protestantismus in einem großen Lheile' des Landes selbst, während man sich durch das Verbot der Verträge in einigen Städten gegen die Wirkung des Prose lytenmachens zu sichern sucht, statt ihm durch strenge Controls und andere Weise entgegen zu treten. Mehrere Modifikatio nen des Gesetzentwurfes, die .Parität bezweckend, würde ich mir erlauben in Vorschlag zu bringen, wenn noch ros jutogra wäre; allem wie die Sache jetzt steht, und auf die Alternative gestellt, kann ich mich pur für die Regierung und den Beschluß der 2. Hammer erklären, v, v. Ammon: Ich habe mich bei wiederholter Erörterung des vorliegenden wichtigen Gegenstandes im Allgemeinen immer für freie Verträge der Aeltern als dasjenige Prkncip ausgespro chen, welches ihre Gewissensfreiheit nicht beschränkt und also auch den ehelichen Frieden am wenigsten gefährdet. Für die Er ziehung der Kinder nach den Geschlechtern konnte ich nur stim men, weil ich gemischte Ehest keineswegs für ein absolutes liebel halte, sondern es vorher zu sehen glaube, daß sie in unfern Ta gen bald eben so oft werden geschlossen werden, als das schon zu den Zeiten der Apostel geschah. Gegen die übrigen Gründe für diese Meinung ist in der 2. Kammer Manches erinnert worden, was mich nicht überzeugt hat, und wieder Manches, dem ich meinen Beifall nicht versagen kann. Es ist wahr, daß es hier auf den rechtlichen Standpunkt ankommt und nicht auf den kirch lichen, wahr, daß aus dem vorausgesetzten größern Einflüsse der katholischen Geistlichkeit auf ihre Glaubensgenossen nicht das Verbot freier Verträge folgt, sondern nur die 'Nothwendigkeit der Beschränkung eines Einflusses in rechtlicher Beziehung; wahr endlich, daß die protestantische Geistlichkeit in der fortschrei tenden religiösen Bildung des Volkes einen offenen Bundesge nossen zur Seite hat,' der das Gleichgewicht vollkommen wieder herzustellen vermag. Da nun bei der großen Majorität des Be schlusses der 2, Kammer eine Aenderung desselben kaum zu er warten steht, die Spaltung beider Kammern aber leicht eine Ver tagung dieses wichtigen Gesetzes zur Folge haben könnte, so stimme ich nun nach dem Gesetzentwürfe für Vertrage als ratio-
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