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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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sorgfältig darüber bcrathen soll, um zu einer gemeinschaftlichen Ansicht Zu gelangen, und der Staatsregierung sagen zu können; das ist die gemeinsame Ansicht der Volksvertreter. Was die An träge des Abg. Art betrifft, so sind sie nicht so erheblich und ich glaube wohl, daß sie im Ganzen mit der Ansicht der Staatsregie rung zufammenfallen könnten. Abg. Eisenstuck: Ich kann nicht die Ansicht haben, daß die Anträge des Abg. Axt Modifikationen des Deputationsgut achtens sind, sondern sie sind von diesem ganz different. Es ist der Deputation nicht in den Sinn gekommen, eine solche Behörde HmZustellen, wie der Abg. will, eine Behörde, die nicht unter dem Cultusministerium steht, eine Behörde, die nicht eine blos konsultative Behörde ist, eine Behörde, durch die ausgesprochen wird, die Kirche ist nicht im Staate, sondern neben dem Staate da, ein Grundsatz, den man mit einem kon stitutionellen Leben nimmermehr vereinen kann. Die Kirche ist im Staate und nicht neben dem Staate! Diese Frage ist auch erst in neuerer Zeit wieder zur Sprache gekommen, und es ist mir leid gewesen, als ich in einem theologischen Werke gelesen habe, daß man daran stehe, Rückschritte zu machen, indem man die kirchliche Stellung nicht so gelten lassen wolle, wie sie in einem konstitutionellen Leben statt finden muß. Es ist jedoch dabei auch gesagt, daß eine solche Ansicht nicht bei allen Gas sen von Staatsbürgern Anklang finde. Ich muß sagen, daß es ein sonderbares ganz im hierarchischen Sinne ausgesproche nes Verlangen ist, daß das Cultusministerium bei feinen Ver ordnungen sagen soll; mit Zustimmung unseres evangelischen Kirchemathes, Das ist ja wieder der alte Stand, das ist es eben, daß man die Kirche neben dem Staate stehen haben will; da kommt das Alle wieder zum Vorschein. Noch deutlicher spricht sich das dadurch aus, daß nur kein Weltlicher vorgesetzt werde; also will man Bischöfe, Erzbischöfe und Prälaten als Vorsitzer haben. Das war nicht die Absicht der Deputation. Es ist uns allen wohl bekannt, welchen großen Einfluß die Re ligion auf den Staat und die Staatsmüglieder hat; aber die Kirche muß kn den Schranken bleiben, die ihr angewiesen sind; sie ist ein Institut im Staate, welches der Staat schützt; aber " daß der Staat die Kirche neben sich aufkommen lassen soll, kann ich nicht annehmen. Auch selbst mit dem Wesen des Protestan tismus läßt sich dieß nicht vereinigen. Der Protestantismus hat seinen höchsten Werth darin, wie der Abg. selbst sagt, daß er die edle Freiheit befestigt, und die Freiheit der Forschungen nicht beschrankst Da muß ich aber doch zu bedenken geben, daß diese Dogma gebende Behörde kaum mit dem Protestantis mus m Einklang stehen möchte. Die protestantische Kirche stellt sich nicht als untrüglich dar, aber in den Aeußerungen, welche der Ahg, Axt gethan, finde ich allerdings diese Ansicht von der Vntrüglichkeit; Henn was diese Theologen für den Krr- chmglauöen erkennen, soll von dem Cultusministmum als un trüglich anerkannt werden, und wenn es wagt, sich dagegen Zu erklären, so beschweren sich diese 4 theologischen Beisitzer bei dem EesammtmmistenuM,, Ist nicht dabei der Begriff des Cuk- tusmimstmums untergegangen? Das hat die Deputation nicht bezweckt, sie wollte dieses Collegium dem Cultusministerium' I mit berathendcr Stimme, gleichsam als Sachverständige zur ! Seite geben, aber der Deputation ist nicht in den Sinn gekom men, diesen Aussprüchen des Kirchemathes das Prädicat der Untrüglichkeit bcrzulegen, und das Cultusministerium gleich sam zu unterjochen; das würde aber geschehen, wenn diese Behörde befugt wäre, über jede Verfügung, die ihr nicht an steht; Beschwerde zu führen, Man hat allerdings von Seite der Deputation den Wunsch gehabt und haben müssen, daß die hier bei Einrichtung der Krersdirertionen aufgeworfene Frage wegen der Consistorien zur Sprache gebracht werde, und die Deputation hat geglaubt, daß am Gesten der Zweck erreicht werde, wenn man sich dem Vorschläge des Ministeriums an schließe. Es wird, wenn die Kammer die Ansicht der Depu- twn theilt, zugleich eine Vereinigung mit dem Ministerium statt finden, aber das erkläre ich nochmals, daß die Anträge, welche der Abg. Axt gestellt hat, von der Art sind, daß ich sie mit dem konstitutionellen Leben unvereinbar halte, und der Deputation nicht in den Sinn gekommen ist, solche Anträge der Kammer yorzulcgen. Abg. Axt: Es ist mancherlei gesagt und mir kn den Mund gelegt worden, was mir nicht in den Sinn, geschweige in den Mund gekommen ist. Man hat gesagt, ich wollte diese Behörde nicht unter das Cultusministerium gestellt wissen; ich habe aber kein Wort weder von Unterordnung, noch Nebenordnung gesagt; ich habe auch nicht gesagt, daß sie bloß eine entscheidende Stimme haben soll, und ich fordere die Kammer auf, zu erklären, ob ich dieses in meinen Worten ausgedrückt habe. Ich habe damit, daß sie vorerst gehört werde, und wenn das nicht geschehen s den Weg derBefchwerbe haben soll, nicht gesagt, daß das Cultusministe rium nicht auch gegen ihren Beirath beschließen könne; wie kann auch eine Behörde, welche untergeordnet dasteht, den Minister bei seinen Beschlüssen stören? Ob die Kirche im Staate oder rckben dem Staate sei, ist eine Frage, über die schon feit der Re formation und selbst früher schon gestritten wird; ebenso, ob das Territorial - oder Episkopal - System gelten soll, und ich glaube, wir werden diese Fragen in unserer Kammer nicht ausmachen, und ob es konstitutionell ist ? Ich weiß nicht, welches mehr kon stitutionell ist, das, welches frei sich gestalten kann, oder das, welches zuletzt eine Magd des Staates wird. Ich habe ferner gesagt, es möchten die Verordnungen des Cultusministerkums mit den Worten: nach Anhörung unseres Kirchenrathes, anfan gen. Mir ist aber in den Mund gelegt worden: nach Zustim mung unseres Kirchemathes. Daß ferner eine andere Kirche über ihre Gränzen Hinausstrebt, ist bekannt, und eben so gewiß, daß wir deshalb mehr zusammenhalten müssen, um so mehr, da uns diese den Vorwurf macht, daß wir keinen Mittelpunkt haben, daß bei uns alles in Differenzen zerflossen ist. Das ist allerdings zu wünschen, daß es zu einer allgemeinen Kirche komme, wo je der seine Religion sich in seinem Herzen macht; ob aber damit dem Staate gedient ist, ob sie ihn; Garanfie für gewissenhafte Er füllung in Bezug auf eingegangene Vertrage giebt, möchte ich bezweifeln; ob eine Freiheit der Kirche, wie z, D. in den nordame rikanischen Staaten, wünschenswerth sei, lasse ich dahingestellr. Ob meine Anträge zu dm Dogmen zu rechnen seien, lasse ich
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