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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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1) müßten unsere jetzigen Gymnasien in Bezug auf ihre Unterrichtszweige so umgestaltet werden, daß auch die zweite Classe unserer Gelehrten ihre Vorbildung daselbst erlangen könnten, oder 2) könne diese Verbindungauch dadurch bewerkstelligt wer» den, daß die Realschüler an manchen Unterrichtsstunden der Gymnasiasten Theil nähmen, während für die übrigen Unter richtsgegenstände besondere Realclassen errichtet würden. Im erstem Falle müßten unsere jetzigen Gymnasien, wofern sie ihren Rang als allgemeine Gelehrtenschulen behaupten und auf die jetzigen Bedürfnisse unsrer zweiten Classe von Gelehrten ebenso Rücksicht nehmen wollten, als auf die ersteren, so viel Fremdartiges und Neues aufnehmen, daß sie ihrer ersten und eigentlichen Bestimmung ganz entrückt würden; man müßte, weil bis jetzt auf vielen unserer Gymnasien leider nur sehr wenig für Mathematik und noch weniger oder gar nichts für Natur wissenschaften gethan werde, die Anzahl der Unterrichtsstunden in diesen beiden Wissenschaften nothwendig vermehren, den deutschen und geographischen Unterricht weiter ausdehnen, die neueren Sprachen mehrmals jetzt berücksichtigen, wodurch ein solches buntes Gemisch von Lehrgegenständen entstehen würde, daß es beiden Theilen zum Schaden gereichen und keine der bei den Classen von Gelehrten ihre Rechnung dabei finden würde. Im zweiten Falle glaubt man einen ökonomischen Vortheil in Bezug auf Lehrer und Schullocal zu ermöglichen, auch dadurch einen großem Gemeinsinn und eine größere Annäherung der Schüler verschiedener Stände zu bewirken und hat deshalb in dem einen und dem andern Staate Versuche damit gemacht, allein diese Vortheile stehen in keinem Verhältnisse mit den Nach theilen, die sich bei einer solchen Vereinigung Herausstellen müssen und sich herausgestellt haben, denn man solle zunächst ja nicht glauben, daß unter den Schülern einer solchen vereinigten Lehr anstalt ein größerer Gemeinsinn, eine größere Annäherung statt finden werde; denn so lange die realistische Bildung sowohl von den Schülern, die sich der gelehrten'Bildung widmen, als auch von Erwachsenen als eine ungenügende angesehen wird, so lange die Gelehrtenschüler als künftige Studenten sich meist etwas Höheres zu sein dünken, so lange kann eine solche Vereinigung auch keine guten Früchte tragen; allein wolle man auch annehmen, diese Uebelstände ließen sich durch das Zusammen wirken aller Lehrer beseitigen, so würde dies doch bei folgenden Nachtheilen weniger möglich sein. Zunächst ist die Art, Ausführlichkeit und Höhe des Vortrags bei nur wenigen Unterrichtsgegenständen für beide Anstalten gleich, meistentheils sind die Unterrichtsgegenstände für die Gym nasiasten da weit ausführlicher zu behandeln, wo die Realgym nasiasten nur einen beschränkten Cursus bedürfen, und so umge kehrt, wie z. B. in den gemeinschaftlichen Vorträgen der Mathe matik und der lateinischen Sprache. Daraus erkläre sich denn auch, daß fast überall, wo man eine solche Vereinigung versucht habe, oder wo eine derartige Verbindung ja noch bestehe, ein glückliches Gedeihen dieser Änstalten nicht wahrgenommen wor den sei. Auch hatten sich mehre gewichtige Stimmen, wie z. B. Snell, Westenberg, Nebenius, Wicke, Ohlert, Ammermüller, Fischer, Gotthold, Schmidt, Politz, Bülau, Mohle u.s. w. gegen eine solche Vereinigung ausgesprochen. Hiernach glaubt nun Petent bewiesen zu haben, daß eine solche Verbindung für die Zwecke beider Anstalten weder vortheilhaft noch angemessen, ebensowenig alsesthunlich sei, der zweiten Classe unserer Gelehrten ihre nothwendige Vorbildung auf einem Gym- nasio zu ertheilen, wie sie gegenwärtig in unserm Vaterlande be stünden. Ebenso wenig könne aber auch diese Vorbildung auf einer niedern Gewerbschule, wie die in Plauen, Chemnitz undZittau er richteten, oder auf der technischen Bildungsanstalt in Dresden er langt werden. Dieniedern Gewerbschulen hätten den Zweck, junge Leute unmittelbar für ihren Beruf aus- oder für die höhere tech nische Anstalt vorzubilden, und umfaßten daher nur solche Unter richtsgegenstände, welche unmittelbar für den zukünftigen Beruf des Schülers gewählt, als reine und angewandte Mathematik, Maschinenlehre, technologische Physik und. Chemie, Baukunde, französische Sprache, Zeichnen, Modelliren, Bussiren, und neben bei Unterricht im deutschen Styl. Bei derAufnahme im vierzehn ten Jahre brauchten die Schüler keine weitern Kenntnisse mitzu bringen, als Lesen, Schreiben und Rechnen. Nach Absolvirung des Unterrichts auf der Gewerbschule treten die Schüler entweder in die Lehre, oder beziehen eine höhere technische Lehranstalt, welche Einrichtung darum nicht ganz paffend erscheine, weil die Forde rungen, die man bei dem Unterrichte selbst an die Schüler stellt, viel zu hoch für die geringen Vorkenntnisse sind, die man bei der Aufnahme verlangt. Zweckmäßiger würde es sein, die Ausdehnung des Unterrichts in niedern Gewerbschulen zu beschränken, und die Forderungen im Unterricht nicht höher zu stellen, als man sie füg lich stellen kann, wenn man die Forderungen bei der Aufnahme berücksichtigt. — Die höhere Ausbildung gehörte dann für die höhere technische Anstalt. Möchten nun aber die niedern Gewerbschulen ihre jetzige Einrichtung behalten, oder ihrer ursprünglichen Idee näher ge bracht werden, so ersetzten sie'doch auf keinen Fall eine Anstalt, auf welcher die zweite Classe unserer Gelehrten ihre nöthige Vor bildung erlangen könne, weil auf derselben diejenigen Lehrgegen stände nicht getrieben würden, welche denjenigen jungen Leuten unentbehrlich sind, die sich den höhern realistischen Fächern wid men wollen, als z. B. Berg-, Forst-, Militairwesen und derglei chen, denn dahin gehören Sprachen, Geschichte und ähnliche Wissenschaften. Da es nun — heißt es ferner in dieser Petition — in un serm Vaterlande keine öffentliche Anstalt gibt, auf welcher dke zweite Classe unserer Gelehrten ihre so nöthige Vorbildung er halten kann, diese Classe von Staatsbürgern aber eine sehr zahl reiche und zur Verwaltung ost sehr bedeutender Staatsstellen be rufen ist, denn schon Herder sagt: die Welt braucht hundert tüchtige Männer gegen einen Philosophen, und es gibt viel mehr Stellen, wo Real wissenschaften unentbehrlicher sind, als solche, wo eine ge lehrte und grammatische Kenntniß des alten Roms er fordert wird; so tritt auch für den Staat die unabweisliche Verpflichtung ein, durch Errichtung einer dazu dienenden Anstalt für die Bildung der zweiten Classe unserer Gelehrten ebenso zu sorgen, wie für die Bildung der ersten Classe unserer Gelehrten, wie dies bereits auf unfern bestehenden Gymnasien geschieht, auch ist diese Nothwen- digkeit schon in vielen Staaten und Ständeversammlungen, so wie in einer großen Anzahl von Schriften anerkannt und öffent lich ausgesprochen worden, und es sind dergleichen Anstalten schon in mehren Staaten theils als öffentliche, thcils als Privat anstalten in's Leben getreten. Im Königreich Bayern wurde die Errichtung besonderer Realgymnasien durch die Verordnung vom 16. Februar 1833 ausdrücklich anempfohlen. Im Jahre 1831 wurde in der Ständeversammlung des Großherzogthums Baden durch ein Mitglied der ersten Kammer,
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