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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mit den decadischen Einteilungen und wissenschaftlichen Be- Nennungen vorgehen möchte. In §. 23 ist über die Aichung und Stempelung der Maase und Gewichte das Nöthige be merkt. In tztz. 24 und 25 sind die weiteren Bestimmungen in Betreff des Verkaufs der Flüssigkeiten und der Beschaffen-' heit der Gefäße, welche zugleich als Verkaufsmaase dienen, ge troffen. Zn §. 26 ist von Schankgefäßen die Rede, und in §. 27 versprochen, daß bei Einführung des neuen Systems zu gleich vollständige Reductionstafeln mit herausgegeben werden. Endlich h. 28 enthält die Bestimmung, daß in öffentlichen und Privatuntcrrichtsanstalten künftig bei dem Elementarunter richte insbesondere die Lehre von den hierländischen Maasen und Gewichten mit vorgetragen werden soll; der Gegenstand wird zwar jetzt auch schon in den Schulen gelehrt, indem nicht füg lich anders mit benannten Zahlen gerechnet werden kann, das soll aber Alles künftig mit dem neuen Systeme geschehen. Hier mit schließt die Verordnung. Es wird nunmehr auf den Ge setzentwurf zurückzukommen und darüber definitiver Beschluß zu fassen sein. Die 1. §. des Gesetzentwurfs enthält das all gemeine Princip, welches dem Ganzen zu Grunde liegt, und lautet so: §. I. ,,Mit Aufhebung aller früheren Bestimmungen über Maas und Gewicht, diese mögen nun auf Landesgesetzen, provinziellen oder örtlichen Vorschriften oder auch nur auf Her kommen beruhen, wird ein neues allgemeines, auf Ableitung von einem Ur maase beruhendes, System sich gegenseitig bedingender Maase und Gewichte eingeführt." Es ist gesagt, mit Aufhebung der herkömmlichen' Bestimmungen. Damit ist nicht gemeint, daß für den gemeinen Verkehr das bisherige Lrivialmaas abgeschafft werden solle, sondern nur, daß es nach diesem Gesetz vorher zu reguliren und das alte Trivialmaas nicht mehr anzuwenden sei. Insoweit ist die 1. H. allerdings normativ für die Größe des Trivialmaases und Gewichts, aber keineswegs für die übrigen Verhältnisse, deren gedacht ist. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ich weiß nicht, ob mein Amendement jetzt zur Abstimmung kommen soll? Präsident v. Haase. Allerdings hat der Herr Vicepräsident das Recht, daß sein Amendement, welches unterstützt war, nun mehr zur Abstimmung komme, vorausgesetzt, daß derselbe es hier bei der ersten §. des Gesetzes anbringen will. — Der Herr Vicepräsident bejaht dies und es äußert Präsident v. Haase: Ich werde der Kammer das Amen dement nochmals vortragen, es lautet so: „Die hohe Staats regierung wolle baldmöglichst eine Herstellung allgemeiner Gleichheit und Einheit der verschiedenen im Lande jetzt übli chen Langen-, Flächen-, Kubik- und Hohlmaase verfügen und solche einzig auf die Dresdner Elle, Dresdner Kanne und Dresdner Scheffel, wie diese Maase beziehendlich bei Vermes sung der Staatsgüter und dem neu eingeführten Zoll - und Steuersysteme und sonst bisher von den Staatsbehörden als Normalmaase angenommen worden, begründen; mit Einfüh rung eines neuen fremdartigen Masssystems aber so lange An stand nehmen, bis wenigstens mit sämmtlichen Zollvereinsstaa- ien eine allgerMwehicssMsige Vereinigung bewirkt worden ist." Dieses Amendement, wenn es angenommen wird, würde zum großen Thell eiyr Abänderung des Gesetzes nach sich ziehen. Es hat übrigens mehr die Form eines Antrags, als eines ge wöhnlichen Amendements, das sich in bestimmter Fassung an die der betreffenden Gesetzstelle anschließen muß. Vicepräsidenr Reiche-Eisenstuck: Allerdings. — Meine Herren, erwarten Sie nicht, daß ich Sie mit Wiederholung aller Gründe behelligen werde, welche ich bereits bei der allge meinen Berathung ausgesprochen habe. Wahr und aus-dem Leben gegriffen sind meine Bedenken gewesen und ich wenig stens habe sie in der Lhat auch nicht widerlegt gefunden. Was haben wir aus der gestrigen Discussion, als wir auf den spe- ciellen Theil der Gesetzvorlage übergegangen sind, gelernt? Das Resultat ist, wir haben gesehen, daß das Pfund künftig hin den Ü4ten Theil schwerer, die Elle um ^größer, der Acker um kleiner, das Scheffelmaas umkleiner sein soll als bisher, also kein Maas mehr in der bisherigen Größe bleiben soll. Haben wir uns aber^auch zugleich über zeugt, daß es leicht sein wird, dieses neue Maas einzu führen? haben wir uns überzeugt, daß es keinen unüber sehbaren Kostenaufwand aus Staatskassen und aus dem Beutel der Unterthanen verursachen werde? Haben wir uns nun überzeugt, daß wir den Gewerbtreibenden nicht lästig werden werden, wenn wir — in einer Zeit, wo ohnedies in Folge der Concurrenz und mancherlei Srockungen im Handel und Gewerbe die Nahrungslosigkeit immer mehr überhand nimmt und viele Familienväter bedrängt sind um Sorge für ihr Aus kommen, wenn wir, sage ich, aus Zuneigung zu einer schönen Idee diesen Sorgen noch neue Abgaben im Hauswesen hinzu fügen, während sie mit ihren unmittelbaren Abgaben zur Staatskasse ohnedies bedrängt sind? Sollen sie sich herge brachten Gewohnheiten entfremden, und sich in ihrem Gewerbe selbst ohne Noth in mannigfaltiger Weise gestört sehen ? Es wird den Einen mehr den Andern minder treffen, aber auch Man chen hart treffen, und nicht geeignet sein, seine Stimmung zu erheitern, in welche ihn ohnedies Mangel an Gewerbe und an Nahrung versetzt hat. Deshalb kann ich nur mich dafür erklären, daß man thue, was ausführbar scheint, daß man allenfalls unternehme, was zu gleicher Zeit einen Versuch darbietet, um zur rechten Beurtheilung gelangen zu können, inwiefern ein neues System in größerm Umfange ausführbar sei, und unterlasse, was nicht durch die Nothwendig- keit sich rechtfertigt (Staatsminister v. Könneritz tritt ein). Man möge mir nicht einwerfen, daß, wenn ich nur eineRe- gulirung des bisher bestandenen Dresdner Maases beantrage, auch dadurch manche Beschwerde herbeigeführt werde. Ich betrachte es als eine allgemeine Polizeimaßregel, die früher oder später geschehen muß, und hatte schon geschehen sollen, wenn wirklich die Verwirrung so groß gewesen wäre, was ich nicht einmal zugeben kann, die aber gar nicht so lästig ist, als man sich vorstellt, da das Dresdner Maas das landesübliche ist und nur andere Größen von Maasen in einigen Landes-
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