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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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lediglich nach Befinden zugleich ein desfallsiges Gesetz vorzule gen. Es bleibt ja selbst bei Vorlage eines Gesetzentwurfs im mer noch der künftigen Ständeversammlung überlassen, den Gesetzentwurf abzulehnen, wenn sie inzwischen nicht andere Ueberzeugung erlangt haben sollte, wie ich jedoch hoffe, und es bleibt auch nach dem Anträge derDeputation der hohen Staats regierung vollkommen überlassen, zu bestimmen, zu welcher Zeit die breite Wagenspur eingeführt, werden soll, und in wel chen Provinzen die breite Spur nicht eingeführt werden soll. Allerdings giebt es einige Gebirgsgegenden, wo dies mehr Mühe machen wird, als anderswo, aber so schlimm kann ich nicht glauben, daß es sein sollte, und daß die Kosten überall so groß sein sollten, als sie die Sprecher gegen das Deputa- tionsgutachten dargestellr haben. Da der geehrte Abg. v. Lhie- lau diese Bedenken so gründlich beleuchtet und widerlegt hat, so enthalte ich mich aller Wiederholungen um so mehr, da man mir vorwerfen könnte, ich sei nicht Landwirth und verstehe die Sache daher nicht. Nur erlaube ich mir noch einzuwenden, daß ich mit vielen gesprochen habe, die im Herzogthume Sach sen wohnen, wo die breite Wagenspur jetzt auch eingeführt ist. Diese haben mir gestanden, sie waren vor Einführung derselben die größten Gegner derselben gewesen, waren aber jetzt ganz für sie eingenommen, da sie jetzt erkennen, wie viel und gro ßen Nutzen die breite Spur bringe, so daß die Kosten der Aen- derung der Wagen gar nicht dagegen in Anschlag zu bringen seien, daß auch die Kosten der Wegeverbreiterung sehr bald durch den Nutzen derselben überwogen werden. Sei es also auch, daß Bewohner des Gebirges nicht gleich die breite Wa genspur annehmen möchten, so bin ich doch überzeugt, daß sie sich, wenn sie den Nutzen sehen und selbst prüfen können, bald geneigt finden lassen werden, immer weiter die breite Spur ein zuführen. Laßt ein Gesetz überhaupt eine Frist zur Einfüh rung nach, und wie in Preußen, den Gebirgsgegenden noch längere Zeit dazu, oder nimmt man die sehr gebirgigen Theile des Landes ganz aus, so ist kein Schade zu befürchten, die Kosten werden allmählig übertragen, und die Wagen, wenn einmal neue angeschafft werden müssen, veränderr und die Wege nach und nach verbreitert, und dies wird, da es nur 8 Zoll be tragen darf, nicht so große Kosten verursachen, als sie jetzt manche darstellen wollen. Daher glaube ich, ist der Antrag der Deputation ganz unschädlich, und es möchte ihm die Kam mer doch beitreten, damit doch einmal die Sache in Anregung komme, und eine Sache, die selbst von ihren Gegnern als nützlich anerkannt worden ist, nicht weiter hinausgeschoben werde. Wenn jetzt nicht einmal die Erörterung der Sache beantragt werden soll, wenn soll dann eine Gesetzvorlage erfol gen? Ich glaube daher, daß die Deputation keinen andern Vorschlag hat fassen können, als sie gefaßt hat. Secretairv. Schröder: Der Abg. Schmidt legte einige Male ein besonderes Gewicht darauf, daß der Antrag der De putation unschädlich und unschuldig sei, denn er sagte: die Deputation wünsche nur, daß die Staatsregierung die Sache nochmals in Ueberlegung nehme, und dann nach Befin den eine Gesetzvorlage gebe. Ich finde das aber nicht so un schuldig, erstlich liebe ich solche unschuldige Anträge überhaupt nicht, es scheinen sich auch dergleichen Anträge an die Staats regierung für die Ständeversammlung nicht recht zu schicken; allein ich finde auch den Antrag gar nicht so unschuldig, und zwar aus dem Grunde nicht, weil wir bereits eingesehen haben, wie schwierig es ist, einen einmal an die hohe Staatsregicrung gestellten Antrag bei dem nächsten Landtage wieder zu be kämpfen. Wir haben diese Erfahrung bei gegenwärtigem Landtage mehrmals gemacht, wo eben so unschuldige Anträge des vorigen Landtags, in deren Folge Gesetzentwürfe an uns gelangten, bestritten wurden. Die hohe Staatsregierung meinte dann, der Gesetzentwurf müsse angenommen werden, weil er verlangt worden wäre und wunderte sich darüber, daß man jetzt etwas dagegen einwende. Ebenso wird es mit diesem Anträge gerade auch werden. Ich will nicht wider die Sache selbst sprechen, aber die Motive des Abg. Schmidt, daß der An trag unschädlich und unschuldig sei, kann ich nicht theilen. Abg. Schmidt: Unschädlich ist doch allemal der Antrag, welcher verlangt, daß das, was selbst von den Gegnern als sehr nützlich anerkannt wird, ohne Verzug allseitig geprüft, und wenn und wo es für unser Land paßt, eingeführt werde. Secretair v. Schröder: Ueber das „Nützliche" des Antrags streitet es sich eben noch. Königl. Commissar v. Merbach: Nachdem der Antrag des Herrn Petenten nicht nur von.der geehrten Deputation in ihrem Berichte bevorwortet, sondern auch von mehren sachkun digen Männern nachdrücklich dafür gesprochen worden ist, so wird, wenn die verehrte Kammer dem Anträge ihrer Deputa tion beistimmt, die Regierung sich natürlich nicht entbrechen können, die Sache in Erwägung zu ziehen, und sie wird diesel ben gewiß eben so reiflich nochmals nach allen Seiten hin, unter Zuziehung sachkundiger Männer nicht nur, sondern auch — worauf es hauptsächlich ankömmt — durch die Behörden der verschiedenen Landestheile, in Untersuchung und Berathung ziehen, wie es schon theilweise der Fall gewesen ist bei frü heren Anlässen, wo die Sache schon zur Sprache gekommen war. Allein ich bin wenigstens nicht beauftragt, der Kammer große Hoffnung zu machen, daß die Erwägung zu einem andern Resultate führen werde, als das ist, welches in dem Aussatze zu finden ist, welcher dem Deputalionsberichte beiliegt, und ob man zu dem Ergebniß kommen werde, einen Gesetzentwurf der nächsten Ständevcrsammlung in der bean tragten Maße vorzulegen, muß ich wenigstens als problematisch darstellen, denn es handelt sich zunächst nur von einer Sache, welche man als nützlich betrachtet. Es hat aber immer zcit- her viel Widerspruch gefunden, wenn man hat wollen in einer Sache, die man nur als nützlich betrachtete, gesetzlichen Zwang verhängen und das würd e doch hier ein solcher Fall sein. Die Nützlichkeit müßte daher ganz eminent und allgemein sein, wenn sie die Stelle der Nothwendigkeit vertreten und mit-
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