Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ximunr kann ich den Verhältnissen angemessen nicht erkennen, Md da diese Bestimmung-aufgenommen werden soll, kann ich mir von einem Provisgxium keine besondere Wirkung versprechen. Us ist nützt zu leugnen, daß eine freie Vereinigung weniger mög lich werden wird, als bei der vorhanden gewesenen Lücke mög lich gewesen wäre. Ich wollte es den Rittergutsbesitzern sehr v.eMnkm, wenn sie setzt eine Vereinigung schlössen, da, wenn sLe.si.ch nicht vereinigen, sie nach der Bestimmung der Paragraphe Mden hezartheilt werden. Wahr ist es, daß, wenn die Bestim- Mng der Majorität nicht angenommen würde, das Erscheinen W Gesetzes gefährdet sein könnte. Ich selbst, der ich mich immer fsir das Gesetz ausgesprochen habe, würde es beklagen, kann aber auch nicht zugeben, daß dieser Umstand allemal einen Entschei dungsgrund abgeben sollte. Wenn man blos deshalb Friede schlösse, um die Hälfte Tandes hinzugeben, wozu man außerdem nicht gemüßigt sein würde, so kann ich in einem solchen Frieden ei nen großen Vortheil nicht erblicken. Dieses zur Motivirung mei ner Abstimmung. Das Majbritätsdeputationsgutachten wird Annahme finden, da ich kaum glauben kann, daß die Kammer sich anders erklären wird, als bei ß. 104. Abg. Eisenstuck: Ich habe bei dem ersten Vortrags der Sache der Minorität angehört, und bin nicht dafür gewesen, eine definitive Bestimmung zu treffen, wie sie beantragt wird, und würde auch jetzt noch dagegen sein, wenn ich nicht in der Bestim mung eines Provisoriums eine Schutzwehr anerkennen müßte. Ich bin gewiß, daß bis zur Einführung der'Grundsteuer ein Zeitraum von nicht vielen Jahren vergehen wird. Es hat die Staatsregirrung in Aussicht gestellt, wie bald man damit zu Ende kommen würde, so, daß der mögliche Nachtheil bis dahin durch eine gesetzliche definitive Bestimmung auf Grund der Er fahrung sich vollständig ausgleichen wird. Es ist auch meine innige Ueberzeugung, die mich bestimmt, keineswegs Frieden zu schlichen auf Kosten eines größern Vortheils, der zu erringen stäyde für die Gesetzgebung. Ich glaube, die Nachtheile, welche in möglichen Wen sich ereignen können, werden nicht so groß sein, als daß sie nicht durch die Vortheile, welche das Gesetz darbietet, und namentlich den Grundbesitzern auf dem Lande darbietet, überwogen werden könnten. Das ist der Grund, wodurch ich meine Abstimmung rechtfertige. Vicepräsident Aeiche-Eisenstuck: Ich ersuche den Re ferenten, das Gutachten der vereinigten Deputation nochmals im Zusammenhang zu Aden. Referent Todt: Nach dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer und der Ansicht der Majorität der Deputation würde der Schluß folgendermaßen lauten: „provisorisch bis zu an- derweiter gesetzlicher Bestimmung nach Einführung des neuen Grundsteuersystems." Nach dieser Fassung und dem, was bereits vorhin erwähnt worden ist, soll die §. in das Gesetz, daneben aber der Antrag in die Schrift ausgenommen werden, „daß, im Fall in dem Heimathsbezirke ein Ganzbauer oder Vollhüfner nicht vorhanden, der Beitrag nach einem, einer landüblichen Hufe entsprechenden Complexe von Grundstücken bemessen werde." Abg. Winkler: Ich frage den Referenten, ob eine ge setzliche Bestimmung über die Größe der landüblichen Hufen feststehe? Referent Todt: Nein. Deshalb ist der Ausdruck „land üblich" gewählt worden. Vicepräsident Reiche-Eis en stuck: Die Kammer hat gehört, was die vereinigten Deputationen beabsichtigen, und daß die Deputation in ihrer Majorität die Annahme des Satzes vorgeschlagen hat. Ich frage die Kammer: ob sie dem Gut achten der Majorität beitreten wolle? — Wird von 40 gegen 25 Stimmen angenommen. — Referent Todt: Die Differenzpunkte, welche nun fol gen, sind von geringem Belange, und werden sich der An nahme der Kammer zu erfreuen haben. Bei §. 31, wo von Bildung der Armencommissionen die Rede ist, hatte man Anstoß genommen an dem Worte „zu bewerkstelligen". In dieser Beziehung sind verschiedene Worte in Frage gekommen. Der Gesetzentwurf hat „zu bewerkstelligen", die erste Kammer hat „einzuleiten", die diesseitige Deputation hat „möglichst zu befördern", die Kammer „zu gestatten", und die Vereini- gungsdeputation schlägt vor, den diesseitigen frühern Vorschlag anzuyehmen, nämlich „zu befördern", und „möglichst" weg- zulassefl. Es ist die erste Kammer beigetreten, weil sie „zu gestatten" für zu wenig hält, um den Behörden Gelegenheit zu geben, zu Bildung von solchen Bezirken zu veranlassen. Statt „zu bewerkstelligen", „einzuleiten", „möglichst zu be fördern", „zu gestatten", soll gesetzt werden: „zu beför dern." Auf die Frage des Viceprasidenten tritt die Kammer dieser Abänderung gegen 7 Stimmen bei. Referent Todt: Bei §. 45 ist noch eine Differenz. Es handelt sich hier um Fortschaffung auf der Reise erkrankter Per sonen. tz. 45 lautet: „Erklärt der Arzt nur die Fortschaffung zu Wagen für unbedenklich, so muß diese, insofern sie un ternommen wird, bis an den Ort der endlichen Bestimmung des Kranken erfolgen und deshalb am Orte der Abreise die nöthige Veranstaltung getroffen werden. An der Straße da hin gelegene Ortschaften dürfen zur Mitwirkung dabei nicht in Anspruch genommen werden." An dieser letztem Bestim mung hatte die Kammer großen Anstoß genommen, weil aller dings dadurch eine große Ueberlastung einzelner Gemeinden hervorgerufen werden könnte. Es wurde deshalb ein Zusatz beschlossen, gemäß dem die Gemeinden ermächtigt sein sollten, auf der Reise erkrankte Personen an das nächste Amt abzuliefern. Bei der Vereipigungsdeputation ist von diesem Beschlüsse ab gegangen und dafür ein vermittelnder Ausweg gewählt worden, daß den betreffenden Communen, insofern der Wagen an dem selben Tage nicht wieder zurückkommen kann, der ordonnanz-
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