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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Secretair Abg. Hensel trägt die genannte Schrift vor, während deren Verlesung der Staatsminister v. Könne ritz eintritt, und nach der Verlesung äußert der Präsident v° Haase: Der Fall ist dieser: der Antrag steller ist früher mit großer Majorität als Wahlmann gewählt; überdas Bedenken aber, ob derselbe als Wahlmann zulässig sei, ist nicht, wie in dem Wahlgesetze vorgeschrieben, die Entschei dung den versammelten Wahlmännern von dem Wahl-Com- mifsar anheim gegeben worden, sondern der Wahl-Commissar hat die Wahl sofort cassirt, eine neue Wahl vorgeschrieben und gewissermaßen nun erst die Entscheidung nach der neuen Wahl gesucht. Auf diese Weise ist Jesorka als Wahlmann ausge schlossen worden, und sein Petitum ist sehr zweideutig. Auf der einen Seite scheint das Gesuch dahin zu gehen, daß die Kammer ausspreche, er sei wahlfähig; das zu entscheiden, wird aber der Kammer nicht zukommen. Auf der andern Seite aber gewinnt es das Ansehen, als ob derselbe die Wahl des Abg. Kokul selbst anfechte. Nach ersterer Ansicht würde das Gesuch an die vierte Deputation abzugeben sein, ist dasselbe aber als gegen die Wahl des Abg. Kokul gerichtet anzusehen, so würde sie an das Direktorium gelangen müssen, oder, wenn die Kam mer eine besondere Deputation für diesen Zweck erwählt, wie dies beim letzten Landtage der Fall war, an diese. Ich wün sche, daß die Kammer ihre Meinung darüber ausspreche, aus welchem Gesichtspunkte sie die Sache nehme. Abg. Rei ch e- Ei sen stu ck: Ich sollte meinen, daß, so lange die Acten nicht vorliegen, eine sofortige Entschließung nicht ge faßt werden könne. Jedenfalls würde diese Angelegenheit zur nähern Erörterung und Beurtheilung ckn eine Deputation zu verweisen sein. Es entsteht aber die Frage, ob an die erste oder vierte Deputation, ob sie als eine Verfassungs - oder eine gewöhnliche Reclamationssachc zu betrachten sei ? Es scheint mir, daß eine Beschwerde gegen eine Behörde vorliege, und insofern glaube ich, daß sie fick eigne, an die vierte Deputation zur nähern Erörterung überwiesen zu werden. Präsident v° Haase: Das Direktorium war auch dieser Meinung. Abg. a. d. Winkel: Ich glaube, daß es notbwendig sek, zuerst zu bestimmen, welche Deputationen die Kammer ernen nen will. Denn, wenn die Kammer eine besondere De putation ernennen will, um diese Frage zu erörtern, wie dies früher der Fall gewesen ist, so würde der Gegenstand vielleicht an diese zu verweisen sein. Abg. v. Watzdorf: Die Erwählung der Deputationen steht hier, wie ich glaube, nicht in Frage, sondern es handelt sich darum, ob die Beschwerde zur vierten Deputation zu ver weisen sei. Die Sache kann Zweifelhaft sein, indeß, da das Di rektorium sich mit dem Inhalt der Beschwerde näher bekannt ge macht hat, so sollte wohl das Direktorium sich am besten dar über erklären können. Abg. Reiche-Eisenstuck: Darauf muß ich bemerken, daß die Bestimmung der Deputation ein Recht der Kammer ist. Wollten wir die Sache dem Direktorium überlassen, so würde das Recht der Kammer verletzt. Präsident v. Haase: Das Direktorium hat auch deshalb die Frage an die Kammer gestellt. Abg. v. Watzdorf: So wie die Sache^ jetzt vorliegt, scheint es mir unbedenklich, die Sache an die vierte Deputation abzugeben. Präsident v. Haase: Ich würde sonach die Frage an die Kammer stellen: ob diese Eingabe an die vierte Deputation ab gegeben werden soll? Wird einstimmig bejaht. Die Negistrande enthält ferner folgende vom h. Gesammt- ministerium der Kammer mitgetheilte Allerhöchste Decrete. — 3) Das Allerhöchste Decret vom 10. d. M. „Die Erläuterung einigerBestimmungen des Heimathsgesetzes vom 26. No vember 1834 betreffend nebst Gesetz und Motiven." (An die erste Deputation). — 4) Dergleichen von eben dem Tage. Der Gesetzentwurf wegen des Gewerbsbetriebes auf dem Lande betreffend nebst zwei Beilagen. (An die erste De putation). — 5) Das Allerhöchste Decret vom 10. d. M. den -Rechenschaftsbericht betreffend nebst gedruckter Beilage. (An die zweite Deputation). <— 6) Desgleichen von eben dem Dato. Das Budjet auf die Finanzperiode 1840 bis mit 1842 betreffend nebst gedruckter Beilage und 8. (An die zweite Deputation). — 7) Desgleichen von eben dem Tage. Das provisorische Steuer- und Abgabenge setz für das Jahr 1840 betreffend, nebst drei Beilagen. Staatsminister v.-Ze sch au: Es wird den geehrten Ständen im Laufe des morgenden Tages noch ein Decret Zu gehen, welches eine Nachweisung über die Cassenbestände ge währt, die noch aus der Periode 1834—1836 verfügbar sind, und über diejenigen Summen, welche nach der Budjetaufstel- lung pro 1837—1830 nothwendig als Ueberschuß verbleiben mußten, vorausgesetzt, daß die Einnahmen nicht zurückblieben und die Ausgaben nicht überschritten wurden. Außer diesen Summen, über welche in dem fraglichen Decrete entsprechende Vorschläge hinsichtlich ihrer Verwendung gemacht worden sind, ist auch jetzt schon zu übersehen, daß in der Periode 1837—1830 durch Mehrertrag und durch Ersparnisse eine nicht unbedeu tende Summe erübrigt worden ist. Es kann nicht die Absicht der Regierung sein, diese Summe für außerordentliche Zwecke zu verwenden, sondern sie will sie zum großen Theil dazu be nutzen, um Erleichterung da eintreten zu lassen, wo cs zweck mäßig und angemessen sein möchte. Es liegt aber in der Natur der Sache, daß dermalen, wo die Finanzperiode noch nicht ab gelaufen ist, eine vollständige und sichere Uebersicht dieser Ueber- schüsse nicht gewährt werden könne. Die Regierung muß sich daher darüber zu seiner Zeit noch weitere Mittheilung Vorbe halten, und ich habe nur im Allgemeinen zu bemerken, daß nicht die Ansicht dahin geht, bestimmte und dauernde Erlasse an ge wissen Abgaben eintreten zu lassen, sondern daß man sich dar auf beschränken wird, den I4Thaler-Fuß bei dem Abgabenwe sen ohne Aufgeld einzuführen, dagegen bei gewissen Abgaben
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