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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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wäre: ob einer Deputation dieser Gegenstand übergeben werden solle? Und da scheine es ihm angemessen, zu warten, bis die Deputationen erwählt seien. , , Vicepräsident v. ase: Er glaube, daß es unbedenklich sei, den Gegenstand einer der Deputationen zu übergeben; es komme nicht darauf an, ob die Mitglieder derselben noch nicht ernannt seien. Es scheine nur noch nöthig, abzuwarten, ob er dieser oder jener Deputation zu übergeben sei. Nun scheine es auch mit der Landtagsordnung überein zu stimmen. Der Präsid e n t stellthieraufdke Fragen: 1) Soll dieser Ge genstand einer Deputation überwiesen werden? welche einstim mig bejaht wird. Und 2) Soll dieser Gegenstand einer der ge wöhnlichen Deputationen übertragen werden? Hierbei bemerkt nun: Abg. v. v. M a yer: Wenn der Gegenstand einer stehenden Deputation überwiesen würde, so könne es sich treffen, daß gleichartige Gegenstände zugleich in der 1. 3. und'4. Deputa tion verhandelt würden. Wenn es sich um Auslegung eines Ge setzes handele, so könne man der Ansicht sein, 'es der 1. Depu tation zu übergeben. Reklamationen eines Staatsbürgers könn ten an die 4. Deputation kommen, und wenn sich ein Stand veranlaßt finde, einen Antrag deshalb zu stellen, daß obige Prüfung stattsinden solle, so würde man ihn an die 3. Deputa tion verweisen. Er halte also für sehr gut, nach dem Beispiele anderer, .älterer Constitutionen, eine besondere'Dep.utation nie derzusetzen, welche sich mit allen diesen Angelegenheiten zu be schäftigen habe. Abg. Roux: Er glaube, es sei gut, wenn man mit der Bestimmung darüber, ob eine Deputation, und welche zu er wählen sei, Anstand nehme, bis die permanenten Deputatio nen gewählt seien. Es werde sich jedenfalls besser zeigen, auf welche Mitglieder man dabei Rücksicht nehmen könne, undwel- che sich am besten dazu eignen, ohne schon durch die Geschäfte in andern Deputationen zu sehr beschäftigt zu sein. Abg. v. v. Mayer: Er glaube, es könne nichts darauf ankommen, daß man wisse, welche Männer in die 3. oder 4. Deput. gewählt werden. Es lasse sich auch-von der Liberalität der Kammer erwarten, daß sie Manner erwähle, die dazu be fähigt seien. Die Deputation brauche auch nicht gleich gewählt zu werden, wenn nur die Frage entschieden sei: Ob die Sache einer der 4 Deputationen oder einer befondern Deputation zuge wiesen werden solle? Der Präsident stellt nun die Frage: Ob die Kammer den Gegenstand einer der gewöhnlichen Deputationen übergeben wolle? welches durch 41 Stimmen verneint wird; und hier?, auf die zweite Frage: Soll die Sache an eine außerordent liche Deputation gegeben werden? welches bejaht wird. — Man geht nun zu einem andern Gegenstände der Tages ordnung über, und es bemerkt der Präsident Folgendes: Der Abg. v. Runde habe ein Schreiben eingegeben, worin er anzeige, daß, da er seinen gewöhnlichen Aufenthalt jetzt in Dres den habe, er aus die gewöhnliche Auslösung Verzicht leisten wolle. Es sei schon früher dem Direktorium beigegangen, ob jetzt die Geschäfte des Abg. v. Runde, indem er bei der Ab ¬ schätzungs-Commission angestellt sei, zu der Frage Veranlas sung geben mochten, ob er Sitz in der Kammer haben könne, oder ob er durch seine Anstellung als Staatsdiener zu betrach-, ten sei? . Da sich mehrere Mitglieder der Kammer dahin erklären,, daß die Sache wohl keiner besondern Begutachtung bedürfen werde, so äußert Abg. Eisen stuck: Es komme hier nicht daräuf an, daß der Abg.'v. Runde hier seinen bleibenden Aufenthalt habe, sondern darauf, in welchem Verhältnisse er zuin Staats dienste stehe; ob ein solches ihm nicht nöthigen möchte, aus der Kammer zu treten, und sich einer zweiten Wahl zu unterwerfen. Das scheine einer außerordentlichen Deputation überwiesen wer den zu müssen. ' Abg. 0.Runde: Der Auftrag zu dem Geschäfte, wel cher zu Zweifeln Veranlassung gegeben habe, betreffe die Theil- nahme an einer Landesangelegenheit, welche von den vorigen Ständen mit allem Interesse bevorworket, und mit besonderen Wünschen an die Staatsregierung gebracht worden sei. Die von ihm ganz ungesuchte und an ihn als Mitglied der Stände versammlung, welches sich bei früheren Verhandlungen in die ser Beziehung ganz besonders mit diesem Gegenstände beschäf tigt habe, gemachte Aufforderung habe ihm niemals anders als eine für die Stände überhaupt, wie für ihre Beschlüsse sehr ehrenvolle Maßnahme der Regierung scheinen können. Abge sehen davon, so habe für ihn- auch noch der Ehrenpunkt Vorge legen, daß die Ausführbarkeit derjenigen Ansichten, welche da mals nur in Hwsi verfochten worden, auch in krsxl zu betha- thigen seien. Habe er in äußern Verhältnissen keinen Grund gehabt, die Sache abzulehnen, so habe er gemeint, sie um des öffentlichen Wohles willen annehmen zu müssen. -Er habe da mit die Bitte verbunden, durch diesen Antrag seine ständische Stellung in keinen Conflikt gerathen zu lassen. In dieser Be ziehung wären ihm die bündigsten Zusicherungen von der Staats regierung gegeben worden. Auch nur in dieser Maße habe er an den Geschäften der königl. Central-Commission zur Vorbe reitung eines neuen Grundsteuerspstems Theil genommen. Vs zur« könne er nicht glauben, daß in diesem Auftrage etwas lie gen sollte, was gegen seine ständische Lheilnahme Bedenken er regen könnte; ä« kscto habe sich in seiner bürgerlichen Stellung noch durchaus nichts in den freisinnigen Grundsätzen, die er an dem vorigen Landtage geäußert, verändert. Als rechtlicher Mann könne er die Versicherung abgeben, daß ihn bei Ueber- nahme des Auftrags weder Vortheile, noch Wünsche nach Anstellung, sondern nur die ihm als Stand wichtige Sache dazu bewogen habe, und er habe geglaubt, nicht ohne wichtigen Grund die Kosten und Beschwerden einer Wahl - Zusammen kunft veranlassen zu dürfen. Er finde sich auch jetzt noch ver anlaßt, Erklärungen und Erörterungen darüber, warum er hier her berufen worden, und ob die Wahl wieder anzuordnen sei, der Staatsregierung zu überlassen. — . Nachdem der Abg. v. Runde, um vor der Hand an der Discussion keinen weitern Antheil zu nehmen, den Sitzungssaal
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