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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilttngen über die Verhandlungen des -Landtags. 2Ä. Dresden, am 26. December. 1836. Zwölfte öffentliche Sitzung der I. Kammer, den 15. December 1836. (Fortsetzung.) Fortsetzung der besonderen Berathung über den Entwurf eines - Criminalgesetzbuchs (Art. 4, 5, 6,7,9 und 10). Ziegler und Klipphausen: Ich habe Etwas zu entgegnen gegen den Dorwurf, der mir gemacht worden ist, weil ich äußerte, daß ich einen Staatsbürger, der sich hergäbe, das Leben seinem Nebenmenschen zu nehmen, für roh u. wenig kultivirt hielte. Ich will das dahin gestellt sein lassen und dem Gefühle eines Jeden anheimgeben, wer ein solches Geschäft übernehmen will; daß aber diese Klasse von Menschen nur durch Eigennutz oder Vortheil, aber nicht durch den höchsten Grad von Moralität sich bewegen läßt, zu so Etwas sich herzu geben, bin ich überzeugt, und ebenso, daß ich solche Menschen nicht unter die Klassen zählen kann, welche eine hohe Bildung besitzen. Ich muß auch dagegen einwenden, was in Griechen land vorgekommen ist, und was ich schon angeführt habe. In Griechenland, bei einer so wenig kultivirten Nation, hat man irgend Jemanden nicht gefunden, der sich hergeben wollte, sei nen Nebenmenschen zn-tödten; also muß ein gewisses widerstre bendes Gefühl da sein, und dies ist allerdings der Fall, und da, wo es ist, wird es immer von großer Kultur zeigen. Da, wo es noch nicht ist, zeigt es sich, daß solche Menschen immer noch in großer Menge da sind, die auf dieser Stufe nicht stehen, und ob sie unter die kultivirten Staatsbürger gehören, über lasse ich dem Urtheile eines Jeden, ebenso, ob man sich im Um gänge mit diesen Menschen wohl heimisch finden kann. Ich ge stehe, ich gehe ihnen aus dem Wege, so weit ich nur immer kann! v. Biedermann: Wenn das angenommen werden könnte, was der Abgeordnete so eben gesagt hat, so würde es zu Viel beweisen; denn auch bei der Hinrichtung durch die Ma schine muß man Menschen haben, die diese bedienen, und es scheint ja doch gleichviel zu sein, ob diese die Hinrichtung mit telbar over unmittelbar verrichten. v. Posern: Es kann nicht meine Absicht sein, jetzt noch die Diskussion über das Fallschwert und das Schwert wei ter auszuspinnen; da aber ein besonderer Stand, der Stand der Scharfrichter verunglimpft und ihm alle Kultur abgespro chen worden ist, so fühle ich mich gedrungen, hier, da kein be sonderer Antrag vorliegt, ich also nicht durch die Abstimmung meine abweichende Ansicht an den Tag legen kann, öffentlich auszusprechen, daß ich die Ueberzeugung des Hrn. v. Car lo witz hierüber theile. v. Großmann: Gegen dieHinrichtungdurch das Fall schwert müßte ich mich erklären: es hat mir den Anschein von niedriger Metzelei, es erinnert an die traurige Zeit der franzö sischen Revolution und macht uns zu Nachahmern des Aus landes. Ich glaube, es ist die Hinrichtung durch das Schwert würdiger und männlicher! v. Biedermann: Wenn von der Hinrichtung durch das Fallschwert abgegangen werden soll, so würde ich Vorschlägen, daß sie durch das Beil geschehe; denn zur Hinrichtung durch das Schwert gehört eine gewisse technische Fertigkeit, die oft sich nicht findet, und die auch fehlschlagen kann. Hingegen die Hinrichtung durch das Beil ist leichter und kann ohne viel Uebung von Jedem verrichtet werden. Bei dem Schwerte ist es viel schwieriger; ich bin nahe daran gewesen, ein trauriges Beispiel zu erleben, als einst unter 15 Scharfrichtern, die einer Hinrichtung wegen zusammengekommen waren, kein einziger sich fand, der bereits eine Hinrichtung verrichtet hatte, und wo der, der es ex vküelo thun sollte, es zwar thun wollte, aber so ängstlich war, daß man ihm die Todesangst ansah; er zitterte, indessen wollte er sie aus falschem Ehrgefühl doch übernehmen, und unter den versammelten 15 Scharfrichtern hatte nur einer das Selbstvertrauen und den Muth, die Hinrichtung zu verrich ten, und diesem ward sie übertragen. Hätte ich von obigem Umstande nicht ganz zufällig Kenntniß erhalten, so wäre wahr scheinlich eine abscheuliche Metzelei entstanden. Staatsminister v. Könneritz: Ich will mich mit demgeehr- ten Abgeordneten von Carlowitz nicht darüber in Diskussion ein lassen, ob es Gegenstand der Verordnung oder des Gesetzes sei, die Art der Enthauptung zu bezeichnen; denn, daß die To desstrafe nicht anders geschehen soll, als durch die Enthauptung, ist durch den Gesetzentwurf ausgedrückt; nur muß ich erinnern, daß auch in andern konstitutionellen Staaten Deutschlands man die Enthauptung in der Allgemeinheit in den Entwürfen gesetz lich vorgeschrieben, die besondere Art der Enthauptung aber als zur Vollziehung der Strafe gehörig der Regierung vindicirt hat, wie in Würtemberg und in Baden. Die Regierung wird auch hierin sehr gern die Ansicht der Stände vernehmen und sich dar nach richten. Indessen scheint schon die gegenwärtige kurze Debatte zu zeigen, daß zu einer gemeinschaftlichen Ansicht der Kammer hierüber wohl nicht zu gelangen sein möchte. Es dürfte daher wohl am angemessensten sein, daß man der Regierung an heimstellte, ob nach nochmaliger Erwägung anstatt des Schwer tes das Fallschwert oder das Beil einzuführen.
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