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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mrttheilttngett über dieBerhandlunge» des -Landtags. 40. Dvesden, am L2. Januar. 1837. Zwei und zwanzigste öffentliche Sitzung der l. Kammer, am 5. Januar 1837. (Beschluss..) Fortsetzung der be sondern Benutzung über den Cnminalgesetz- entwurf. (II. Lheil. IV. Kapitel: Von den Verbrechen wi der das Leben. Art. 115 —124). Secr. Hartz: Ich bin von meinem Vorschläge abgegan gen und dem des Hrn. Bürgermeister Ritterstädt beigetreten. Es stehen also nur noch die Vorschläge des Hrn. Bürgermeister Ritterstädt und des Hrn. v. Carlowitz offen, insofern nicht Je mand den der Deputation der H. Kammer wiederaufnehmen sollte. Präsident: Da muß ich mir erlauben um eine Verdeut lichung zu bitten. Das Amendement des Hrn. Bürg erm. Ritter stadt wurde in 2 Lheile getheilt; der 1. fand Unterstützung (f.Nr. 39.d.Bl.S.509), der2. istnochmchtzurUnterstützunggebracht. Es giebt auch noch einen Gegenstand, der vielleicht später zur Sprache zu bringen ist. Wir müssen uns aber an dieReihenfolge halten. Sodann hat im Verlaufe der Diskussion über den ersten unterstützten Lheil des Rittcrstadtschen Antrags der Hr. v. Car lowitz ein ebenfalls unterstütztes Amendement gemacht, und es ist von dem ersten Hrn. Secretair gesagt worden, daß er sich zur Herabsetzung des Minimum der Strafe verstehen würde; es hat jedoch derselbe ein bestimmtes Amendement nicht gegeben, und ich würde daher denselben fragen, ob er geneigt sei, dies zu thun? Secr. Hartz: Ich würde mir hinsichtlich der Abstimmung erlauben vorzuschlagen, daß wir die Paragraphe in zwei Lheile theilen. Der erste Lheil würde die Begriffsbestimmung nach den verschiedenen Fassungen enthalten, der zweite die Fest setzung der Strafe, für welche wieder die Fassung des Hrn. Bür germeister Ritterstädt und der Deputation der II. Kammer vor liegt. v. Carlowitz. Ich trete dem um so mehr bei, als die jenigen Herren, welche sich gegen die Ritterstädtsche Fassung er klärten, nicht sowohl beabsichtigten, sich gegen den ersten Lheil, als gegen den zweiten Lheil derselben auszusprechen; denn was den ersten Lheil und mein eignes Amendement anlangt, so kann ich nicht zugeben, daß sie den Standpunct der Sache wesentlich verrücken oder sich mit der Fassung der II. Kammer nicht wür den vereinigen lassen. Ja ich würde, wenn der Hr. Bürger meister Ritterstädt auch seinen Vorschlag nicht gethan hätte, dennoch vielleicht mein eignes Sous-Amendement gestellt haben. Ich glaube also, es ist der richtige Weg, wenn wir das Amende ment im 2. Lheile Heilen. Es kann, wer für den ersten Lheil des Ritrerstävtschen Amendements gestimmt, dann immer noch den andern Lheil abwersen und auf das Deputations-Gutach ten zurückkommen. Secr. v.Zedtwitz: Da muß ich bemerken, baß wohl zu erst die Frage aufgeworfen werden möchte, ob überhaupt eine besondere Bestimmung wegen des gerechten Zorns hier ausge nommen werden, oder auch dieser Milderungsgrund, wie alle übrigen im allgemeinen Lheile des Gesetzbuchs nicht besonders bezeichneten Milderungsgründe, nur unter die allgemeinen Zu messungsgründe gerechnet werden soll? denn das ist allerdings nachdem Gesetzentwürfe der Fall, nach welchem ein Strafmaß festgesetzt ist von 8 bis 20 Jahren. Das würde daher wohl die erste Vorfrage sein. v. Biedermann. Es bedürfte wohl nicht der Aufnahme des ursprünglichen Hartzschen Amendements. Damein schriftlich gestelltes Amendement noch nicht beseitigt ist, so nehme ich das selbe zurück und trete der veränderten Fassung des Hartzschen Amendements bei. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß man nur diese Ausnahmen nicht zu weit ausdehnen möchte; es kann dies zu schrecklichen Folgen führen. Ich bin überzeugt, daß sich da der Lodtschlag im Lande mehren wird, und Schutz des Lebens müssen wir doch vor Allem haben; daher stimme ich entweder für das Ritterstädtsche oder v. Carlowitzsche Amende ment. Auf einen ungerechten Zorn Etwas zu setzen, das halte ich sür bedenklich. Staatsminister v. Könneritz: Es hat ein verehrter Abg. darauf vorzüglich hingewiesen, wie hart es wäre, Männer von Bildung, die im Jähzorn einen Mord begangen, so streng zu' bestrafen. Ich habe darauf Nichts zu erwiedern, denn der Vor schlag der ll. Kammer geht nicht dahin, die Strafe aus Rück sicht auf den Grad der Bildung des Lhäters, sondern aus Rück sicht auf die Veranlassung herabzusetzen. Es hat ein anderer Abgeordneter daraus aufmerksam gemacht, daß man auf die Unvollkommenheit der Menschen Rücksicht nehmen müsse; das hat auch die Staatsregierung gethan, indem sie den Maßstab ließ zwischen dem Maximum und dem Minimum. Man hat sich auch auf die vaterländische Praxis bezogen, welche bisher bei dem Lodtschlag so harte Strafen nicht gekannt habe. Dies kann ich nicht zugeben. Auch bei dem Lodtschlag wurde sogar auf Lebensstrafe erkannt. Es ist ferner gesagt worden, die Zucht hausstrafe werde erst jetzt entehrend. Dies war sie auch zeither
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