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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Herrn von Welck selbst beisiimmen, sondern auch noch wün schen müssen, daß die Staatsregkerung von dem Schuldenwe sen der Städte eine genaue Kenntniß nehme und vor Bewil ligung solcher Anlagen jederzeit unterscheide, was für Schul den vorhanden sind. Wären es noch alte Kriegsschulden, so möchten diese Abgaben auf so lange, bis sie getilgt worden, allenfalls noch bewilligt werden; für neuere Schulden aber, die vielleicht erst durch nicht ganz zweckmäßige Administratio nen herheigeführt worden, wäre das platte Land nicht beizu ziehen. Ich möchte also darauf antragen, daß das Amende ment des Herrn v. Welck dahin erweitert würde, daß die Re gierung ersucht werde, von dem dermaligen Stande des städti schen Schuldenwesens genaue Kenntniß zu nehmen und alle dergleichen Abgaben, wenn sie wegen neuer Schulden erhoben werden, künftig nicht mehr erheben zu lassen. Präsident: Der Herr v. Welck hat also auf die Erklä rung des Herrn Staatsministers seinen Antrag fallen lassen. v. Welck: Ich habe mich noch nicht beruhigt, und der Antrag kann deswegen noch fort bestehn. Ziegler und Klipphausen: Ich muß mich ebenfalls dem Anträge des Hrn. v. Welck anschließen. Es ist allerdings sehr schmerzhaft? von dem platten Lande eine Abgabe auf die Consunrtionsartikel, die nach der Stadt gebracht werden, er heben zu lassen, da die Verhältnisse desselben ohnedies so drü ckend sind. Man hatte sich der Freude hingegeben, daß nun alle städtischen Abgaben wegfallen, und daß man vorzüglich von der drückenden und lästigen Accise befreit sein werde. Indessen ist diese Freude nicht so allgemein- da diese Abgabe noch in den meisten Städten erhoben wird. Diese Abgabe wird um so här ter empfunden, als dadurch die fröhliche Aussicht verschwunden ist, daß alle dergleichen Abgaben nun kn Wegfall kommen wür den. Zn dieser Hinsicht ist zu wünschen, daß die Regierung bald in alle diese Sachen möge Einsicht nehmen, um die Con- tribuenten zu befreien; was auf das platteLand und deren Pro- ' duzenten einen sehr wohlthätigen Einstuß haben würde. Ich muß mich daher dem Anträge des Hrn. v. Welck anschließen, daß so bald als möglich die gewünschten Vorkehrungen getroffen werden. Präsident: Der Antrag des Hrn. v. Zedtwitz ist eine Erweiterung des v. Welckschen Amendements und geht dahin, „dieNegierung zu ersuchen, genaue Kenntniß von dem Schul denwesen der Städte zu nehmen, und indirekte städtische Ab gaben niemals wegen erst neuerlich entstehender Schulden zu bewilligen." Der Präsident stellt hierauf die Unterstützungsfrage auf den Antrag des Secr. v. Zedtwitz. Die Unterstützung geschieht ausreichend. Prinz Johann: Ich habe den Antrag des Hrn. v. Zedt witz nicht unterstützt. Ich glaube, dieser Antrag ist ganz gegen den Geist der allgemeinen Stadteordnung, die dahin geht, den Communen die Besorgung ihrer Angelegenheiten zu überlassen. Man spricht viel von Vielschreiberei. Wir müssen daher keinen Anlaß geben zu solcher Vielschreiberei. Wenn das Schulden ¬ wesen einer Stadt in Unordnung ist und dieses geordnet werden oll, so dürfte nicht zu vermeiden sein, daß neue Abgaben erlas sen werden. Ob dabei allemal zu vermeiden sein möchte, solche Consumtionsabgaben zu erheben, kann nur der Regierung über lassen werden, obgleich ich auch wünsche, daß man möglichst vermeiden möchte, Consumtionsabgaben einzuführen und bei zubehalten. Ich glaube aber, nach der Erklärung des Herrn Ministers können wir uns wohl beruhigen. Secr. v. Zedtwitz: Ich habe nicht gemeint, daß mein Antrag gegen dieStädteordnung und gegen die städtischen Com- mun-Repräsentanten sprechen sollte, diejenerVerwaltung vorzu stehen haben. Das würde ein Antrag gegen die Verfassung ge wesen sein, den ich mir nicht erlaubt hahen würde. Wohl aber habe ich geglaubt, Hasses nothwendig sei, zu ersehen, wie ge bahrt wird mit dem Communvermögen. Denn es ist wohl hier und da nicht schwer zu ermitteln, daß die Schuldenwesen bei nahe völlig abgewickelt sein müßten, weyn nicht neuerlich wie der eine bedeutende Schuldenlast contrahirt worden wäre. Diese Schulden sind riun aber nur dadurch entstanden, daß Verbesse rungen in den Städten vorgenommen worden sigd, und inso fern daher hierzu, nicht aber zur Tilgung der alten Schulden, Anlagen jener Art bewilligt worden sind, insofern würde ich auch nicht eine Widerlegung indem, was Se. Königl. Hoheit bemerkt haben, finden können. Der zweite gegen meinen Antrag entlehnte Grund aber ist mir selbst vielmehr beitretend, und ich glaube, die Kammer hat eben darum den Antrag des Hrn. v. Welck unterstützt gehabt. Uebrigens wird sich eine sol che Sonderung der Schulden wohl vornehmen lassen, welcher sich die Städte nicht entziehen können, und was zur Folge haben wird, daß sie ihre Abgaben mehr von städtischen Produkten zu entnehmen haben. Sie sollen nur nicht auf Consumtibi- lien gelegt werden, die man vom Lande in die Stadt bringt, da dieses ohnedies sehr bedrückt ist und seine Erzeugnisse nur zu den niedrigsten Preisen abgesetzt werden können. Bürgermeister Schill: Dagegen muß ich bemerken, daß schon jetzt eine solche Uebersicht regelmäßig und sehr genau einge- sendet werden muß; daß es daher gar keines Antrags bedarf, sondern in den Beziehungen liegt, welche die Städteordnung hat. Es muß Anzeige gemacht werden, so viel als Schulden contrahirt worden sind, also daß die Regierung wohl eine be ständige Uebersicht von allen Städten des Landes in die Hande bekommt. Staatsminister v. Ze schau: In Beziehung auf diesen Punct kann ich bemerken, daß die Regierung vollstandigeKennt- niß von diesen Schulden hat und verlangt, und namentlich, wenn solche Fälle eintreten, wo die Genehmigung zu Abgaben erhebungen nachgesucht wird, man jederzeit vollständige Vorla gen haben muß, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß das Bedürfniß dazu wirklich vorhanden ist. Dieser Antrag scheint mir also nicht nothwendig. Was indeß den 2. Lheil desselben anbelangt, eine Sonderung zwischen den frühern und neu contra- hirten Schulden zu treffen, so scheint mir eine solche praktisch nicht ausführbar. Es handelt sich darum, daß vollständige Ue-
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