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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 45 (5. November 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 30. Oktober 1926 in Berlin
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- ArtikelDie Konkurrenz 867
- ArtikelVorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am ... 869
- ArtikelZersplitterung der Kräfte 871
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands in den ersten drei Vierteljahren ... 872
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 873
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 874
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 874
- ArtikelSteuertermine für November 874
- ArtikelMuschan außer Verfolgung gesetzt 875
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 875
- ArtikelVerschiedenes 878
- ArtikelFirmen-Nachrichten 880
- ArtikelVom Büchertisch 880
- ArtikelPatentschau 880
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 880
- ArtikelEdelmetallmarkt 880
- ArtikelDu liebes Wien (18) 881
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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870 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 45 reichende Propaganda in der Oeffentlichkeit gemacht wird. Das Zeichen für das Fachgeschäft und auch das Centra- Zeichen sind nunmehr als Verbandszeichen eingetragen worden. Es macht sich jeder, der eins dieser Zeichen ohne Berechtigung verwendet, strafbar, außerdem kann er für den entstehenden Schaden haftpflichtig gemacht werden. Die Geschäftsstelle wird deshalb be auftragt, eine entsprechende Warnung in allen Fachblättern zu erlassen, damit nicht aus Unkenntnis einzelne Kollegen gegen die gesetzlichen Schutzbestimmungen verstoßen und sich Schwierigkeiten aussetzen. Für das Zeichen des Fachgeschäfts werden nachstehende Richtlinien vom Vorstand anerkannt: „Das Fachzeichen wird nur geschlossen an die Innungen geliefert, und zwar nur dann, wenn ein großer Teil der Kollegenschaft des Ortes sich für die Einführung entschieden hat und wenn die Innung außerdem die Verpflichtung übernimmt, für das Fachzeichen in der Oeffentlichkeit die notwendige Propa ganda zü machen. Es dürfte sich empfehlen, zur Durch führung dieser Propaganda eine Zusammenfassung “der Kollegen, die das Fachzeichen führen, vorzunehmen und von diesen vorher Umlagen zu erheben, die einen Betrag er geben, mit dem eine einigermaßen durchgreifende Propa ganda gemacht werden kann. Die Abgabe einzelner Fach zeichen an einzelne Kollegen wird eingestellt.“ 5. Auf Wunsch von Herrn Dr. jur. W. Felsing (Berlin) wird die Frage erörtert, inwieweit der Einzelhandel in Uhren sich mit der Konsumfinanzierung befassen soll. Bekannt lich hat ein Berliner Warenhaus ab 1. Oktober diese so genannte Konsumfinanzierung durchgeführt. Der Vorstand ist der Ansicht, sich sehr eingehend im Interesse des Uhren gewerbes mit dieser Frage zu befassen. Er beauftragt deshalb die Herren Dr. jur. W. Felsing (Berlin) und Albert Bätge (Berlin), an der Anfang November stattfindenden Aussprache über diese Frage in der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels teilzunehmen. 6. Ueber die Sammelbestellungen einzelner Unter verbände und Innungen für billige Wecker erfolgt eine eingehende Aussprache, weil in der letzten Sitzung in Donau- eschingen von seiten des Grossistenverbandes Vorwürfe gegen den Zentralverband erhoben wurden, weil dieser sich nicht gegen diese Sammelbestellungen gewandt habe. Herr Kerckhoff (Neuwied), der Vorsitzende des Rheinisch-West fälischen Verbandes, legt ein eingehendes Aktenmaterial vor, in das der Vorstand Einsicht nimmt. Auf Grund der er folgten Aussprache und auf Grund des Aktenmaterials wird festgestellt: „Einige Grossistenfirmen haben sich im September 1926 an Innungen und Unterverbände unseres Zentralverbandes mit dem Angebot auf besonders preiswerte Weckerliefe rungen gewandt. Der Rheinisch-Westfälische Verband hat auf Anregung der Innungen daraufhin Offerten erbeten und erhalten von den Firmen Gebr. Junghans (Schramberg), Greulich (Frankfurt a. M.), Finke & Zilliken (Köln), Heinrich Gelles (Essen), Rheinische Uhrengroßhandlung (Neuwied) usw. Die Lieferung ist dann auf Grund des bezüglich Preis und Qualität am vorteilhaftesten erscheinenden Angebotes der Firma Greulich und der Rheinischen Uhrengroßhandlung übertragen worden. Es handelt sich demnach um einen vollständig legalen Geschäftsverkehr mit einer Uhrenfabrik, welche direkt an Einzelhändler liefert (Junghans) bzw. mit Grossisten, welche unserer Kenntnis nach alle dem Verband Deutscher Uhren grossisten angehören. Die Namen der in Frage kommenden Grossisten sind, von den bereits genannten abgesehen: Buch dahl (Osnabrück) und Ernst O. Wild (Düsseldorf). Sollte der Wirtschaftsverband der Deutschen Uhren industrie auch nach diesen Feststellungen in dem gesamten Vorgang einen Mißstand irgendwelcher Art erblicken, so dürfte die Adresse, an die sich der Wirtschaftsverband zu wenden hätte, lediglich der Verband Deutscher Uhrengrossisten sein. Wir vermögen im Umfange der uns vorgelegten Nachweise den Verstoß des Einzelhandels gegen irgendeinen Brauch oder gegen eine Vereinbarung im Uhrengewerbe nicht zu erblicken.“ 7. Bezüglich der Auszahlung des Sterbegeldes wird auf Grund der vor einigen Wochen veranstalteten Rund frage beim Vorstand und bei den Unterbänden beschlossen: a) Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt nur, wenn die Beiträge für das betreffende Mitglied pünktlich gezahlt worden sind. Der Beitrag muß also im Falle eines Todes für das abgelaufene Vierteljahr an die Kasse des Zentral verbandes abgeführt sein J ). b) Zum Nachweis, daß für den betreffenden Kollegen die Beiträge gezahlt worden sind, ist es notwendig, daß die Vereinigungen bei jeder Beitragszahlung namentlich angeben, für welche Kollegen der Beitrag gezahlt wird. Zur Ver einfachung der Arbeit für den Kassenführer wird empfohlen, eine namentliche Mitgliederliste, die fortlaufend numeriert ist, bei der Geschäftsstelle des Zentralverbandes einzureichen und bei den späteren Zahlungen die Nummern anzugeben, für die die Beiträge nicht gezahlt sind, bzw. die Nummern anzugeben, für die der Beitrag gezahlt wird. Entsprechende Formulare für die Beitragsabrechnung werden von der Zentralgeschäftsstelle in nächster Zeit allen Unterorgani sationen zugesandt werden. c) Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt nur dann, wenn die Witwe oder Kinder Erben sind. An andere erb berechtigte Personen wird kein Sterbegeld gezahlt. d) Jeder Sterbefall ist innerhalb 4 Wochen bei der Ge schäftsstelle des Zentralverbandes zu melden; er wird nach Prüfung und Richtigbefund sofort zur Auszahlung gebracht. Sterbefälle, die erst 4 Wochen nach erfolgtem Tode gemeldet werden, können zur Auszahlung nicht berücksichtigt werden. e) Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt nur durch die zuständige Ortsorganisation. Sie kann unmittelbar an die Erben erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag von seiten der Ortsorganisation gestellt wird. f) Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Sterbe geldes besteht nicht, da es sich um eine freiwillige Ver günstigung des Zentralverbandes handelt. Der Zentral verband ist berechtigt, entsprechend der Lage seines Haus haltes eine Herabsetzung des Sterbegeldes vorzunehmen, jedoch nur dann, wenn die dringende Notwendigkeit dafür durch Beschluß des Vorstandes anerkannt ist. 8. Verschiedenes: Für die Ehrung von verdienten Zentralverbands-Mitgliedern legt die Geschäftsstelle Ent würfe für besondere Ehrennadeln vor. Der Vorstand kann sich jedoch hierüber nicht einigen, es wird deshalb beschlossen, daß von den Vorstandsmitgliedern selbst in nächster Zeit entsprechende Vorschläge der Geschäftsstelle gemacht werden sollen. Bezüglich der Lieferung von Sängeruhren auf Grund eines Schreibens der Firma Kienzle wird festgestellt, daß nichts dagegen einzuwenden wäre, wenn ein Uhrmacher Sängeruhren inseriert und anbietet. Bezüglich des Kreisverbandes pfälzischer Uhr macher wird beschlossen: Der Kreisverband pfälzischer Uhrmacher kann nicht als selbständiger Unterverband an erkannt werden. Der Kreisverband ist deshalb gemäß den Satzungen des Zentralverbandes verpflichtet, sich einem Unterverband anzuschließen. Es wird ihm die Wahl des Unterverbandes, dem er sich anschließen will, freigestellt. 1) Nach einem früheren Beschluß ist der Beitrag für das laufende Vierteljahr innerhalb der ersten 6 Wochen des Vierteljahrs einzusenden. Jede Zahlung gilt deshalb als verspätet, die nach den ersten 6 Wochen des Vierteljahres bei der Geschäftsstelle des Zentralverbandes eingeht.
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