1696 tende Verlage zu bestreiten gehabt hatten, indem ihre daselbst genannten Deputaten wiederholte Reisen von Bautzen anher zu machen und daher die ihnen nach der Pro« vinzial-Verfassung bei Absendungen nach Dresden zukommenden Diäten und Reiseko sten zu fordern und aus der Steuercasse der Provinz zu erheben gehabt hatten. Eben so hatten sich mehrere Reisen der in der Oberlausitz aus den Mitteln der Stande zu er- wahleu gewesenen und gleichfalls genannten Oeconomie-Verständigen nothwendig ge macht, und auch diesen wäre die ihnen nach der Verfassung der Provinz zukommende Auslösung nicht zu verweigern gewesen, und es haben die gedachten Stände daher auf Gewährung der diesfalls besage der beigefügten Rechnung in Ansatz gebrachten Summe an 933Thlr. 11 gr. 3pf. und zwar durch Abzug von den nach dem zehnten Theil der gesammten Kosten noch einzuzahlenden 1333 Thlr. 8gr. —- gebeten. Hierauf haben wir zuvörderst zu bemerken, daß immittelst die Differenz obiger beiden Zahlen an 399 Thlr. 20 gr. 9 pf. als diejenige Summe, in Hinsicht welcher die Verbindlichkeit zur Gewährung von Seiten der Stände der, Oberlausitz nicht in Zweifel gezogen worden, von denselben bereits unter dem 21. v. M. anher eingezahlt worden ist. Was aber den Antrag der Stände der Oberlausitz selbst auf Innebehaltung des nunmehrigen Rückstandes an 933 Thlr. 11 gr. 3pf. betrifft, so dürfte die Gewährung der Auslösung, Reisekosten, Miethzins rc. für die Deputaten von Seiten der Oberlausitz an 902 Thlr. 11 gr. 6pf. und der Abzug des Betrags derselbeu bei Einzahlung des von Seiten der Oberlausttz zu gewährenden Beitragsrestes nach für unbedenklich zu erachten feyn, und zwar ganz besonders in Erwägung, daß auch vou Seiten der Kreislande eine ähnliche durch die eigenthümliche Verfassung derfelben erwachsene Ausgabepost an 884 Thlr. 14 gr. 3 pf. m der über die Kosten der Vorbereitung eines neuen Grundsteuer-Systems geführten Rech nung und deren summarischen ttebersicht Seite 738. der diesjährigen Landtagsacten enthalten ist, welche Ausgabe dadurch entstanden ist, daß zum Behuf dieses Geschäftes in jedem Kreise ein landwirthschaftlicher Sachverständiger von Seiten der Ritterschaft sowohl als der Städte und für jeden derfelben ein Stellvertreter zu wählen und zu diesem Bchufe in jedem Kreise, im Jahre 1826. ein Kreistag zu halten, auf demselben aber die in Steuerangelegenheitcn, wie bereits erwähnt, verfaßungsmäßig stattsindende Auslösung zu gewähren gewesen ist. Dagegen wird auch den beiden Deputaten der gestimmten Kreislande die von ihnen zur Zeit noch nicht bezogene Auslösung an 4 Thlr. - - — - täglich, auf 43 Sitzungs-