hervorgeht, mit Bestimmtheit versichert werden, daß durch beträchtliche Erhöhungen in verschiedenen Einnahmepositionen der sich ergebende Mehraufwand hinreichend ausgeglichen wird. Und da diese Einnahmen nicht blos vorübergehende, sondern, wie z. B. bei Eisenbahnen, Forsten rc., mit dem immer rascher und großartiger sich entwickelnden Verkehrsleben steigende sein müssen, so lassen sich diese auf dringender Nothwendig- keit beruhenden Gehaltserhöhungen gewiß um so mehr rechtfertigen, da auch ohne diese günstige Finanzlage den Zeitverhältnissen hätte Rechnung getragen werden müssen. Es ist im jenseitigen Berichte noch die Frage angeregt worden, ob die Regier ung verpflichtet sei, die für einzelne Stellen bewilligten Gehalte den betreffenden Inhabern solcher Stellen auch wirklich auszuzahlen. Nachdem die Regierung ihre Ansicht darüber entwickelt, sind weder Anträge gestellt, noch Beschlüsse gefaßt worden. Die Deputation will hiermit constatiren, daß sie die Anschauungen der Re gierung für richtig hält und denselben beitritt. In einem unter dem 12. Januar 1872 von dem Finanzministerium an die jenseitige zweite Deputation gerichteten Expose über die Gehaltszulagen der Staatsdiener ist ausgesprochen, daß bei Gelegenheit der im Jahre 1864 statt gehabten Aufbesserung der Staatsdienergehalte ein Nachpostulat zu Pos. 1 n. des Ausgabebudgets zu Deckung des der Civilliste durch die Gehaltserhöhungen ent stehenden Mehraufwands gestellt und von den Kammern bewilligt worden sei. Mit Rücksicht hierauf steht zu erwarten, daß die jenseitige Kammer nach Eingang des hierauf bezüglichen Königlichen Tecrets auf diese Angelegenheit später zurückkommen und deshalb die diesseitige Deputation Gelegenheit finden wird, auch ihrerseits sich darüber zu fassen. Dresden, den 23. Februar 1872. Die zweite Deputation der ersten Kammer. Albert, Kronprinz von Sachsen. RÜlke, Referent, von Erdmannsdorff. Hempel. von der Planitz, von Böhlau. Protenhauer. Löhr. Seiler.