11 Hierbei hat die zweite Kammer m Anbetracht der geringen Arbeit, welche die Redaction der Landtagsmittheilungen in Anspruch nehme, gegen nur eine Stimme den bei Berathung dieses Gegenstands aus ihrer Mitte gestellten Antrag beschlossen: bei Genehmigung der Gehaltserhöhung für den Redacteur der Landtags mittheilungen der Regierung zur Erwägung zu empfehlen, ob es nicht aus Ersparnißrücksichten thunlich sei, das Amt des Redacteurs der Land tagsmittheilungen mit dem des Borstands des stenographischen Instituts zu vereinigen. Ihre Deputation theilt zwar mit dem jenseitigen Referenten die Meinung, daß die Thätigkeit beider Beamten, wenn auch nicht fortwährend, doch gerade während der Landtage eine ziemlich angreifende sei; sie glaubte aber die Anregung einer solchen Erwägung nicht ohne Weiteres als unzweckmäßig zurückweisen zu dürfen, konnte auch andererseits den Antrag in seiner Fassung nicht so directiver Natur befinden, daß die Königliche Staatsregiernng selbst gegen ihre beste Ueber- zeugung dadurch gebunden würde, und empfiehlt deshalb auch hierzu der Kammer den Beitritt. Pos. 6, Aufwand in allgemeinen Regiernngs- und Verwaltungs angelegenheiten, erfordert 6,000 Thlr. normalmäßig wie bisher und 10,000 - transitorisch für jedes Jahr dieser Finanzperiode für Bearbeitung einer geognostischen Karte des Königreichs Sachsen, deren Gesammtkosten auf 90,164 Thlr. veran schlagt find. Die Beilage unter 6k<. zur Budgetvorlage, wie der jenseitige Deputations bericht (S. 7 3 flg.) sprechen mit beredten Worten für die Nothwendigkeit der Neubearbeitung und den Werth einer solchen Karte sowohl, als für die in Aus sicht genommene Anlage derselben. Die Deputation hat dem Dortgesagten nur beipflichten können. Man beschränkt sich daher darauf, auf die genannten beiden Schriftstücke zu verweisen, und empfiehlt sonach in Conformität mit der zweiten Kammer die Bewilligung der in Pos. 6 postulirten 6,000 Thlr. normalmäßig und 10,000 - transitorisch zu den angegebenen Zwecken.