«t, ^ 24 Die Bezugnahme endlich auf die Pensionsverhältnisse kann, da sie mit dem Gegenstände des vorliegenden Berichts nicht im Zusammenhänge steht, hier nicht weiter verfolgt werden, und muß man dem Herrn Verfasser anheim geben, seine desfallsigen Wünsche bei Gelegenheit der noch zu erwartenden Berathung über die Novelle zum Pensionsgesetze zur Sprache zu bringen. Nach dem Allen wird Pos. 65 in dem Betrage von 167,057 Thlr. normalmäßig zu bewilligen empfohlen. Pos. 66n. Für die evangelischen Kirchen. Postulat: Mehrbedarf: 93,4 32 Thlr. normalmäßig und 35,000 - transitorisch. 29,746 Thlr. Zur Erläuterung dieses nicht unbedeutenden Zuwachses diene Folgendes: Während früher die bei llnterpos. 1 eingesetzten 1 6,500 Thlr. für die Superintendenten auf dem transitorischen Etat standen, weil es fraglich war, welche Veränderungen in der Stellung der Superintendenten durch die neue Kirchenverfassung herbeigeführt werden könnte, ist diese Summe diesmal als normalmäßige eingestellt worden. Das Cultusministerinm hat hierüber folgende Erklärung abgegeben: Durch die neue Kirchenordnung sei keine Veränderung des Epho- ralamtes eingetreten; eine Herabsetzung der Ephoralbesoldung aber sei in Rücksicht auf die in der Neuzeit wesentlich gesteigerten Anforderungen, welche an die Ephoren gemacht werden, und in Rücksicht auf die meist sehr geringen Einkünfte vom Pfarramte nicht wohl thunlich und eigne sich deshalb jene Post nicht mehr für den transitorischen Etat. Durch die Einsetzung von Bezirksschulinspectoren, welche das neue Schulgesetz in Vorschlag bringt, würde die Arbeit der Superintendenten nicht erheblich vermindert, da der geistliche Theil ihres Geschäftsgebiets von jeher der bei Weitem überwiegende gewesen, ihnen überdies die Be aufsichtigung und Revision des Religionsunterrichts verbleibe und jeden falls der Geschästsaufwand in Folge des Einflusses des neuen Schul gesetzes keine Minderung erfahren werde.