„Wenn es hiernach nothwendig ist, daß die Bundesverfassung, in sofern sie Aenderungen der Preußischen Verfassung und Gesetzgebung in- volvirt, erst dem Preußischen Landtage zur Annahme und Genehmigung vorgelegt werden muß, so erhält der Reichstag allerdings zunächst nur eine berathende Stellung." (Vergl. Bericht der XI. Commission über den Entwurf eines Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes — Nr. 10 der Drucksachen S. 2, 3 und 5 und Mitteilungen über den Preußischen Landtag, Haus der Abgeordneten, sechszehnte Sitzung S. 303 und 339.) Da nun diese Ansicht auch in 8 1 der Gesetzvorlage ausdrückliche Anerkenn ung gefunden hat, so unterläßt die unterzeichnete Deputation, einige ihr beige gangene Bedenken und Zweifel weiter zu verfolgen, sie schlägt aber den Beitritt zu dem gegen 1 3 Stimmen gefaßten Beschlusse unserer zweiten Kammer vor: zu erklären, „daß mit Annahme dieses Wahlgesetzes für eine einmalige constituirende Versammlung die Principien eines dauernden Wahlrechtes nicht zur Erledigung gebracht sein sollen." Eine solche Verwahrung hat auch in den beiden Häusern des Preußischen Landtags Ausdruck gefunden und hat die Zustimmung der dortigen Regierung erlangt. Gegen den Eingang und Schlußsatz der Gesetzesvorlage, sowie gegen die §8 1 bis 17 der Gesetzvorlage, welche insgesammt von der zweiten Kammer ein stimmig genehmigt worden sind, hat die unterzeichnete Deputation aus den an gedeuteten Gründen etwas nicht zu eriunern und nur unter Hinweisung auf den jenseitigen Bericht zu 8 10 zu bemerken, daß die zweite Kammer beschlossen hat: dem Gesetze am Schlüsse den Zusatz zu geben: „daß dieses Gesetz mit dem letzten Tage der Absendung des betreffen den Stückes des Gesetz- und Verordnungsblattes für bekannt gemacht erachtet werden solle." Die unterzeichnete Deputation empfiehlt den Beitritt zu diesem Beschlusse und schlägt daher die Annahme dieses Gesetzentwurfes mit dem ebenbemerkten Zusatze vor. Schließlich ist zu erwähnen, daß von der zweiten Kammer nach einer längeren und ausführlichen Debatte der Vorschlag der jenseitigen Deputation: „die Frage über Gewährung von Reisekosten und Diäten für die Reichstagsabgeordneten nach dem Vorgänge des diesjährigen Weimarschen