Versuch die Lehre von dem Vorrechte der vollen Geburth vor der halben in Erbschafts-Fällen nach den in Teutschland üblichen Rechten und Statuten aus zulänglichen Gründen in Richtigkeit zu bringen
Titel
Versuch die Lehre von dem Vorrechte der vollen Geburth vor der halben in Erbschafts-Fällen nach den in Teutschland üblichen Rechten und Statuten aus zulänglichen Gründen in Richtigkeit zu bringen