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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein : 02.04.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-04-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1067801324-190404028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1067801324-19040402
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1067801324-19040402
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein
- Jahr1904
- Monat1904-04
- Tag1904-04-02
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Wochenblatt für Rcilheilbmild, Siegmar, Neustadt und Ravenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich verthcilt. ^2 13. Sonnabend, den 2. April 1S04. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pclzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. O e b s e r, Barbier K i r s ch in Reichenbrand. Buchhändler ElemeisBahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Ravenstein entgcgengcnommcn und pro Ispaltige EorpuSzeilc mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei örteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Nachdruck verboten. «kring', strahlender vlterglaubs, dem keil stuck den Lrüdern in ferner iveite, Die mutig im dunkeien Srdenteil kür da; Vaterland ltek'n im Streits: 2sli' grühend in jede; Sinreinsn Lrult Und gib iknen träumend in lei'ger stult 2ur iöeimat rurück da; Seleite--. — Ottern. Schon liegt oul den SSlern und Lsrgesköti'n Sin Schein von des lienres krostlocken, vorbei ilt des rauben winters Setön, Oos Spielen der wirbelnden kiocken: Ss murmelt lauter im Waide der llusll, Vas munt re Lädiiein lpringt doppelt io lcbneil Lei dem bauten der vitergiocken! bell' riebt durcb die Welt ein himmlischer kauck Von geksimem Sreiben und weben, Ss schwellen dis llnolpen an kaum und Straucb Mit neuem erwachenden beben. Und ru all' dem lockenden krüliiingswek'n Durckläuleit's die bülte von stuierltek'n, Von biebe und göttlickem Streben. — «Srwacke auck du mit, o Menldienkerr, Und la!!' in dis Seele dir dringen von dem kommenden benrs bult und Sckerr Durch des vlterielt's wundsrkiingen. Das legt dir mit malmender Stimme nab', wie einit der Sriöier aus Golgatha kür dich wühl' den Sod ru berwingen!,- >>Skriit Ilt erstanden au; Not und Pein, Such' nimmermsbr von ibm ru lassen: — was nützt dir sin Sog okne Sonnenschein Und nur eine Stunde voll stallen! — Leut' schreitet der steliand und Siegeskeid Mit eilendem kuh durch die ganre weit, Um alles in bied' ru umkallen!«- Bekanntmachung, die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen betreffend. Zufolge Bekanntmachung der Königlichen Amlshauptiuaunschast Chemnitz vom 17. März 1904 ist für de» hiesigen Ort als Mustcrungstcrmin . der 19. April 1804 festgcstcllt worden. ^ Alle im hiesigen Ort aufhältliche» Gestellungspflichtigen erhalten hiermit Beranlasfuiig, am genannten Tage vormittags Uhr in dem Gasthausc „zur Linde" in Chemnitz sich zu gestellt», auch znr Ver meidung einer Ordnungsstrafe von !> Mk. ihre Losnngsschcinc nnd Gcstellnngs- attestc mitzubringcn. Reichcnbrand, am 23. März 1904. Der Gcmciiidcvorstaild. Pogcl. Brandverfichernngsbeiträge betr. Am 1. April ». a. werden die Brandverfichernngsbeiträge ans den 1. Termin >904 in Höhe von 1 Pfennig von jeder Versichcrungscinheit fällig und sind bis spätestens de» IS April I»UL an die hiesige Ortsstenereinnahme zu bezahlen. Reichcnbrand, am 25. März 1904. Der Gcniciiidevorstand. Sogel. Bekanntmachung. Nachdem die Bchändignng der diesjährigen Einkommensteuer- und Ergänzungssteuerzcttel im allgemeinen beendigt ist, werden auf Grund von 8 40 deS Einkommensteuer-Gesetzes nnd 8 28 dcS ErgäuznngSstcncr-Gesctzcs diejenigen Beitragspflichtigen, welchen ihre Stencrzcttcl nicht bchändigt werden konnten, hierdurch aufgcfordcrt, wegen Mitteilung des Einschähnngsergcbnisses sich bei der hiesigen Ortssteuercinnahmc zu melde». Reichcnbrand, de» 30. März 1904. Dcr Gemcindcvorstaiid. Sögel. Bekanntmachung. Die bei einem jeden Onartalwcchsel häufiger als zu anderen Zelte» hier stattfindendcn Aufenthalts-, Wohnungs- und Dicnstbotenvcrändcrnnge» veranlnssc» den Unterzeichnete» Gcmeindcvorstand die Bestimmungen des Meldc- Ncgulativs von, 27. April 1898 nebst Nachtrag vom 30. September 1903 hiermit erneut in Erinnerung zu bringen. Nach denselben ist jede Person, die im hiesige» Orte oder einem der selbständige» Wutsbezirke Nieder- nnd Obcrrabenstein bleibenden Wohnsitz oder vorübergehenden Aufenthalt nimmt, verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach ihrem Zuzüge im hiesigen Nathans persönlich anznmclden. lieber die erfolgte Anmeldung wird dem Meldenden eine Bescheinigung ausgestellt, für die eine Gebühr von ÄS Vf. zu entrichten ist. Wer innerhalb des hiesigen Ortes oder der Heiden Gutsbezirke die Woh nung wechselt hat solches ebenfalls binnen 8 Tagen im Nathause unter Vorlegung des Wohnungsmcldescheincs auzuzcigen. »Drum senke dick nieder mit deiner prackt, Du kelt, dem es lisrrlick beickiedsn, Der schlummernden Srde nack langer llackt Sin holdes Srwacksn ru bieten! vsrlcksucke der Menschheit stummer und Viag', Und schenk' ihr rum stuierltshungstag Sinen lieblichen vlterlrieden!>> - Karl Emmrich. Der Wohnungswechsel wird auf dem Meldescheine unentgeltlich vermerkt. Alle diejenige» Einwohner, welche ihre Wohnung gewechselt habe» bez. wechseln, werden ersucht, die llnnneldung sofort bez. innerhalb 3 Tagen zu bewirke». Lp'gleicheu bat derjenige, welcher den hiesigen Ort oder einen der Gutsvezirkc ganz verläßt sich noch vor seinem Wegzüge im Rathause abzumcldcn. Hauswirte und Hausverwalter bez Vermieter von Wohnungen haben dafür Sorge zu tragen, da» die Wohnuiigsanmelduug dcr in ihr Haus ziehenden oder darin Quartier nehmenden Personen rechtzeitig erfolgt und sind mit dafür verantwortlich. Zuwiderhandlungen hiergegen können mit Geldstrafe bis zu tQ Mark in jedem einzelne» Contravcntionsfalle und im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haftstrafe geahndet werden. Ravenstein, am 31. März 1904. Dcr Gcmcindcvorstand. Nilsdorf. Bekanntmachung. Am 1. April d. I. werden die Brandverfichernngsbeiträge aus l. Termin 1904 mit 1 Pfg. von jeder Versichcrungscinheit für die Gebäude und mit 1>/g Pfg. von der Einheit für maschinelle Betricbsgegcnstände, ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Diese Beiträge sind bis spätestens de» l<». April 1804 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrcns au die hiesige Ortssteuer- eittnahmc zu entrichte». Rabcnstein, am 31. März 1904. Dcr Gcmcindcvorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Die im Vorjahre ausgcgebene» Erlaubniskarten zum Lcscholz- sammcln für das Staatsforstrcvicr Rabenstciu sind bis S. Mai I884l auhcr zurückzugcbcn. Bis zu gleichem Zeitpunkte habe» sich diejenige» Personen, welche solche Karten für die neue Periode vom 1. Juli 1904 bis 15. April 1905 wünschen, bei dem Unterzeichneten Gcnicindcvorstand zu melde». Rabenstein, am 31. März 1904. Dcr Gcmeindcvorstand. " Wilsdorf. Bekanntmachung, die Zuführung der schulpflichtig werdenden Kinder in die Schule betreffend. Der Unterzeichnete Schulvorstand hat beschlossen, die Zuführung der Ostern 1904 schulpflichtig werdenden Kinder Montag den II. April or. und zwar dcr Knabe» vormittags »m IN llhr, dcr Mädchen nach mittags S Uhr im Klassenzimmer Nr. 1 (Kirchschule) geschehen zu lasse». Rabcnstein, am 3l. März 1904. Dcr Schulvorstand. Luge» Werkel, Vorsitzender.
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