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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-06-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190606267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060626
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060626
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-06
- Tag1906-06-26
- Monat1906-06
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.06.1906
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„Herrn Bürgermeister Dr. Dehne, Riesa. Se. Majestät der König haben sich über den Huldi- gungsgruß aufrichtig gefreut und sprechen dafür aller höchst seinen herzlichsten Dank auS. Eulitz, Major und Flügeladjutant vom Dienst." Alles in allem genommen, kann der K. S. Militäroerein „Artillerie, Pioniere und Train" zu Riesa mit dem Ver lauf der Festlichkeit zufrieden sein und nach den gefallenen Aeußerungen die Genugtuung besitzen, durch die getroffenen Veranstaltungen allen Teilnehmern den Aufenthalt während des Brigadetages angenehm gestaltet zu haben. — Die Bestimmungen über die Ausführung des neuen Gesetzes über die Zigarettensteuer werden nun auch von der Königlichen Steuerdirektion Dresden bekannt gegeben. Die Interessenten seien auf die Bekanntmachung im heutigen amtlichen Teile hierdurch noch besonders hingewiescn. Eine weitere Bekanntmachung derselben Behöide betrifft die eben falls neu eingeführte Abgabe für Kraftfahrzeuge. —* In der Kanzlei der Handelskammer Dresden liegen die vom BundeSrate am 16. Juni dieses JahreS erlassenen AuSführungSbesttmmungen zum Zigaretten- steuergesetze aus. —** Als ein Opfer der unausrottbar erscheinenden Unsitte, das Feuer durch Spiritus oder Petro- Hersteller, Verkäufer und Händler von Zigarettentabak, Zigaretten sowie Zigaretten- Hülsen und -Blättchen haben die am 1. Juli dieses Jahres in ihrem Besitze befindlichen Voräte an diesen Waren unter Angabe des Kleinverkausspreises der Zigarettentabake und der Zigaretten sowie der Stückzahl der Hülsen und Blättchen der Steuerbehörde spätestens bis zum 7. Juli dieses JahreS anzumelden. Vordrucke zu diesen in doppelter Ausfertigung abzugebenden Anmeldungen werden von sämtlichen Zoll- und Steuerstellen unentgeltlich geliefert. Die Beteiligten werden auf die ihnen hiernach obliegenden Verpflichtungen zur Vermeidung der im Zigarettensteuergesetze geordneten Straffolgen besonders hingewiesen. Dresden, am 23. Juni 1906. Königliche Zoll- und Steuerdtrekttou. In letzterer Zeit sind wiederholt durch leichtsinniges Umgehen mit Schutzwaffen (Pistol, Revolver, Teschin), namentlich auch von Kindern, Unglücksfälle verursacht worden, durch die schwere Verletzungen hervorgerufen und sogar Menschenleben gefährdet worden sind. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich daher veranlaßt, aufs nachdrücklichste vor jedem unbefugtem Gebrauch von Schußwaffen zu warnen und richtet insbesondere an alle Eltern und Erzieher das Ersuchen, die ihnen unterstellten Kinder auf die Gefährlichkeit solcher Waffen auf das eindringlichste Hinzumeisen und vor allem zu verhüten, daß Kinder solche Waffen in die Hand bekommen. Sämtliche Polizeiorgane werden aber angewiesen, diesem Gegenstand ihre beson dere Aufmerksamkeit zu widmen und etwaige Zuwiderhandlungen unnachstchtlich zur Anzeige zu bringen. Großenhain, am 23. Juni 1906. 1650 L.Königliche Amtshauptmannfchaft. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Korbmachermeisters Ernst Pavl Gustav Steinmann in Riesa, Hauptstraße 65, wird heute, am 25. Juni 1906, nachmittags 8/46 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Herr Rechtsanwalt Friedrich in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkirrsforderuvgen find bis zum 18. Juli 1S06 bei dem Gerichte anzu melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den IS. Juli 1SS6, vormittags VilS Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 2. August ISliK, vormittags 11 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 18. Juli 1906 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht z« Riesa.' leum anzufachen, wurde das 13jährigs Schulmädchen Scheffler aus Kreinitz im hiesigen Stadtkrankenhause ein geliefert. Ts goß dem Feuer Spiritus aus einer Flasche zu, die Flasche explodierte und das Kind erlitt schwere Brandwunden. ? —* Dem Landesverband der Saalinhaber im Königreich Sachsen ist vor kurzem die Rechtsfähigkeit auf Grund von § 22 des Bürger!. Gesetzbuches seilens des Königl. Ministeriums des Innern verliehen worden. — Betr. der Notiz über das Hürdenlaufen mit Hin dernissen im gestrigen Gauturnfestberichr teilt man unS noch erklärend mit, daß hierbei 1 erster, 2 zweite, 4 dritte und 1 vierter Preis zur Austeilung kamen. Es erhielten die Turner Kühne, To. Oschatz, den ersten, Eidam-Strehla und Bönisch, Schützen To. Riesa, je den zweiten, Heller, To. Alt- oschatz, Ebeling Strehla, Richter und Lehmann Herzberg je den dritten, sowie Voigtländer-Mügeln den vierten Preis. — Die Generaldirektion der Königl. Sachs. SlaatS- bahnen hat genehmigt, daß die Kombattanten de- Feld zuges von 1866, die anläßlich der 40 jährigen Wiederkehr der Schlachtentage die Schlachtfelder von König grätz und Gtt schirr zu besuchen gedenken, auf der H-u und Rückfahrt in Personenzügen zum Militärpreise besördeit werden, wenn sie sich am Fahrkartenschalter durch die Feld- Zigarettenstener. Nach dem vom 1. Juli 1906 ab in Kraft tretenden Zigarettensteuergesetze (Reichs- gesetzblatt Seite 631 flgde ) haben sämtliche Personen, die gewerbsmäßig Zigarettentabak, Zigaretten, Zigaretten-Hülsen und -Blättchen Herstellen, ihren Betrieb, soweit dies noch nicht geschehen ist, unverzüglich, jedenfalls aber noch vor dem 1. Juli 1906 bei der Steuerbehörde (dem Steueramte oder Zollamts, in dessen Bezirke die Fabrik liegt) schriftlich unter Bezeichnung der Waren, die hergestellt werden, anzumelden. Mit dieser in zwei Ausfertigungen einzureichenden Anmeldung ist eine Beschreibung der Betriebs und Lagerräume, sowie der damit in Verbindung stehenden oder unmittelbar daran angrenzenden Räume vorzulegen. Die Verpflichtung zur Beschreibung der Betriebs und Lagerräume erstreckt sich auch auf die non einem Fabrikanten beschäftigten Heim arbeiter, indes nur soweit sie gesonderte Arbeitsräume haben. Ferner sind Angaben über die Verpackungsart der der Steuer unterliegenden Waren sowie darüber zu machen, ob und in oelchen Räumen etwa auch ein Kleinverkauf der Erzeugnisse stattfindet. Alle Personen, die sich gewerbsmäßig mit dem Verkaufe von Zigarettentabak, Zigaretten, oder Zigaretten-Hülsen und -Blättchen befassen (also auch Zigarren- oder Kolonialwarenhändler sowie Gastwirte usw, die Zigaretten usw. verkaufen) haben diesen Handel, soweit es noch nicht geschehen ist, unverzüglich, jedenfalls aber noch vor dem 1. Juli 1906 der Steuerbehörde auzumelden. Zigarren-, Rauchtabak- und Kautabak fabrikanten, die nebenbei Kleinhandel mit Zigaretten betreiben, haben ebenfalls eine Beschreibung ihrer Kleinverkaufsräume der Steuerbehörde vorzulegen. Oertlicktzs und Sächsisches. Riesa, 26. Juni 1906. — Ein noch recht gut besuchter Ball im Wettiner Hofe bildete gestern abend den Abschluß der Festlichkeiten des Artillerie-Brigadetages. Die noch anwesen- den fremden Kameraden benutzten die Nachtzüge zur Rück kehr nach ihrer Heimat und verabschiedeten sich mit herz lichen Dankesworten von Riesa. An dem Besuche des TtuppenübungSviatz»s Zeithain beteiligten sich über 250 Personen, darunter viele Damen. Die Bahnfahrt ging bis zur Haltestelle im Barackenlager, von wo aus auch die Rückfahrt gegen 11 Uhr unternommen wurde. In entgegen- kommender Weise stellte das Kommando militärische Führer, fodaß die Beteiligten das Scharfschießen deS Feldartillerie- regimentS Nr. 48 und die interessanten Uebungen der Luft- schtfferabtetlung aus unmittelbarer Nähe beobachten konnten Die Beteiligung an der Konzertfahrt nach Diesbar war ebenfalls eine gute. Ein hierzu benutzter größerer Dampfer war ziemlich voll besetzt. In DieSbar wurde die Zeit deS Aufenthalte» durch ein Tänzchen im GesellschaftS-Saale von Werner» Rosengarten verkürzt. Auf da» am Sonntag ab gesandte Huldigungstelegramm an Se. Majestät den König Ist au» Schloß Altenstetn folgende Antwort eingegangen: Stempelavgabe für Kraftfahrzeuge. Auf Grund der Tarifnuwmer 8 und der ßß 53 bis 62 des Reichsstempelgesetzes in der Fassung vom 3. Juni 1906 sind vom 1. Juli 1906 ab für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung auf öffentlichen Wegen und Plätzen und zwar sowohl für Kraft räder als auch für Kraftwagen Erlaubniskarteu unter Entrichtung einer nach der Art und den Pferdestärken des Fahrzeugs abgestuften Abgabe zu lösen. Die Erlaubniskarten werden für inländische Kraftfahrzeuge von örtlich zuständigen Hauptzollämtern, jedoch für den Bezirk des Hauptzollamts Dresden I vom Hauptzoll- amie Dresden II und für den Bezirk des Hauptzollamts Leipzig I vom Hauptzollamte Leipzig II auf Grund von Anmeldungen ausgegeben, für die Vordrucke bei diesen Be hörden unentgeltlich bezogen werden können. Zur Anmeldung des Kraftfahrzeugs und zur Lösung der Erlaubniskarte ist der Eigenbesitzer deS Kraftfahrzeugs verpflichtet. Ist dem Eigenbesitzer gegenüber ein anderer zum Besitze des Kraftfahrzeugs infolge Er- mietung oder aus einem anderen Rechtsgrunde zum Gebrauche auf Zeit berechtigt, so ist für diese Zeit der andere zur Anmeldung und Lösung der Erlaubniskarte für seine Person verpflichtet, ohne Rücksicht darauf, ob für den Eigenbesitzer für den gleichen Zeitraum bereits eine Erlaubniskarte ausgestellt ist oder nicht. Die Verpflichtung des andere,» fällt weg, wen« ihm das Kraftfahrzeug nur zum vorübergehenden Ge brauche unentgeltlich überlassen worden und die Abgabe für die Ingebrauchnahme des Fahrzeugs bereits anderweit entrichtet ist. Die hiernach zur Anmeldung Verpflichteten haben ihrer Verbindlichkeit in An sehung von bereits im Gebrauche befindlichen Kraftfahrzeugen bis längstens zum 15. Juli dieses Jahres zur Vermeidung der im ReichSsiempelgesetze geordneten Straffolgen bei dem Hauptzollamte, in dessen Geschäftsbezirke sie wohnen oder in Ermangelung eines Wohnorts sich aufhalten, nachzukommen. Die Hauptzollämter sind ermächtigt worden, steuerliche Anmeldungen von bereits im Gebrauche befindlichen Kraftfahrzeugen bereits vom 26. laufenden Monats ab ent gegenzunehmen. Dresden, am 23. Juni 1906. Königliche Zoll- und Steuerdirektton. Freibank Riesa. Morgen Mittwoch, den 27. Juni dss. Ihrs., von vormittags 8 Uhr ab, ge langt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Rindes zum Preise von 45 Pfg. pro ^,/z zum Verkauf. Riesa, den 26. Juni 1906. Die Direktion des städt. Schlachthofes. 4- 145. Dienstag, 26. Juni 1806, «venös. SV. Jahrs 'k-.s Aoejoer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sann- und flcüiage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung In der Expedition dl Rreia l Mar! 50 Psg., durch unsere Trüßiv frei in« Hau» 1 Mart 6ö Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark «iS Psg., durch den Briefträger stet ins HauS Mark 7 Pfg. Auch Monatsabonnement» werden angenommen Anzeigen-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bi» vormittag S llhr ohne K«wühr. Wmck »ab v«»a, »au Sauger » ««»»erlich d» Riesa. — GeschafwsteL«: »»etheflaße SA - Md- die RebakU« veomtt-artüch: Herma»» «chmstz» w Riesa. iesaer D Tageblatt n«d Anzeiger (WchsM M Achkljll). rrltgramm-Adressr: FernsprechM, bt tt « Nr. «r. -er Königl. AmtShauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des SLMrMhs z« Riess.
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