Verhalten der Gerichtsobrigkeiten und der Regimenter näher bestimmt werden mufste. Am 19. November 1774 1 ) schickte der Kurfürst mit einem Spezialreskript das abgeänderte Mandat an die Geheimen Räte zurück, nachdem er es mit eigenhändiger Unterschrift „autorisiret“ hatte. Dem G. K. R. C. soll eine Abschrift da von geschickt werden, damit dieses sich nach dem Inhalt bei Abfassung der Verhaltungsregeln für die Obrigkeiten und die Regimenter richten kann. Demselben soll auch die Be schleunigung der Sache anempfohlen werden. Die Veröffent lichung des Mandats soll aber nicht eher geschehen, als bis die Verhaltungspunkte, die Rekruten-Ausschreiben und das Werbeverbot an die Obrigkeiten und Regimenter abgehen kann 2 ). Das G. K. R. C. begann auch sofort an die gar nicht so einfache Lösung seiner Aufgabe heranzugehen. Die Landrekrutenstellungen 1775—1778. Die gröfste Schwierigkeit lag bei der Ausarbeitung der bevorstehenden Landrekrutenstellung darin, dafs auf Wunsch des Kurfürsten dabei „Rücksicht auf die Ergänzung des jedes- mahligen Vacanthaltungsquanti genommen werden“ sollte. Schon am 9. Dezember 1774 berichtete 3 ) das G.K.R.C. an das Geheime Consilium, dafs es in grofser Verlegenheit wäre, auf diese Idee des Kurfürsten einzugehen. Man sah voraus, dafs die Rekruten den Dienst bei der Truppe vorziehen würden. Die in der „obligaten“ Vakanthaltung stehenden Leute wür den nämlich „an ihrem Heiratsglücke sehr geschädigt“, da kein vermögender Vater seine Tochter ihnen gebe. Auch hätten sie deshalb ein viel schlimmeres Los als die aktiven Mannschaften, da sie nicht einmal gegen „Gestellung“ eines anderen Mannes ihren Abschied erhalten könnten. Dieser Bericht des G.K.R.C. enthielt auch die Verhal tungspunkte für die Obrigkeiten 4 ), das Exemtions Verzeichnis h Loc. 1187, vol. I. 2 ) Man fürchtete jedenfalls, dafs sich sonst zu viele der Rekrutierung rechtzeitig entziehen würden. 3 ) Loc. 1187, v. II: Bericht des G. K. R. C. d. d. 9. Dezember 1774. 4 ) Diese Verhaltungspunkte enthielten im wesentlichen dasselbe wie die schon behandelten Punkte des Reskripts an die Geheimen Räte d. d. 24. August 1774.