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Nr. 21 Gberlausitzer Heimatzsttung 313 von 1863 ab den großjährigen Geschwistern Kayser und da- < nach Ida Ulrike Natalie Kayser allein. Ihr wurde ein Denk mal in den Jahrgängen 1909 und 1910 des „Hoyerswerdaer I Kreisblattes" gesetzt. Clara Göhring schrieb über ihren Lebens laus einen Roman und nannte ihn „Ida König". Sie beginnt: „Im ersten Drittel des vorigen Jahrhunderts lebte in einem freundlichen Städtchen der Oberlaufitz die Familie des Rent- amtmanns König. Als sächsischer Beamter war er im Jahre 1817 i» den preußischen Verwaltungsdienst übernommen, ohne Amtslokal und Wohnung ändern zu dürfen; beides befand sich in dem von August dem Starken erbauten Schlosse, das im anschließenden Dorfe „Burglehn" gelegen, dennoch die Stadt gleichsam beherrschte. Hier wurden dem Rentamtmann von seiner hübschen Frau Albertine vier Kinder geboren, deren verschiedene Lebensschick, sale sich nur teilweise in dem Heimatstädtchen abspielten, aber sämtlich darin ausklangen. Ida, die jüngste, war die unscheinbarste und lustigste. Bon ihr und ihrer treuen, opfer- bereiten Liebe sollen diese Blätter berichten. Kein Stein oder Kreuz schmückt den fast verfallenen Hügel, darunter die Teuerste ruht, sie selber hat sich ein Denkmal gesetzt in den Herzen derer, die sie kannten und das reine Gold ihres Charakters schätzen lernten. Der Rentamtmann König zog nach seiner Pensionierung in das seiner Frau gehörige, sogenannte Amtshaus, es war der frühere Sitz eines sächsischen Patrimo- nialgerichts und ließ die Familie nicht die große Dienstwohnung vermissen. — In seinen weiten Räumen, in dem schönen, das Haus an der Hinterseite um- schließenden Garten versammel ten sich oft zu fröhlichem Mahl und heiterer Geselligkeit die Ho noratioren des Städtchens." Als nächste Besitzerin verzeich net das Grundbuch Frau ver witwete Staatsanwalt Schultze geborene Kayser. Mit dem 31. Dezember 1892 erwirbtBrauerei- besitzer Karl Braun das Eigen tumsrecht. Nebengebäude ent stehen, Maschinen werden ein gebaut: die „Schloßbrauerei Hoyerswerda" war geworden. Nach dem Wegzuge des Gründers übernahm Herr Brauereibesitzer Rothe die Brauerei, vergrößerte d*e Fabrikanlagen wesentlich und schaut nun auf eine zwanzigjährige Geschäftstätigkeit zu- rück. Bis heute ist diese Firma die einzige, die sich eines heimat lichen Motivs sür ihre Reklame bedient, indem sie unser Schloß im Schilde führt. So sind die Erinnerungen an vergangene Zeilen dahin- gegangen. Doch mit einem Ausdruck des Stolzes bringt uns noch der freundliche Besitzer eine Urkunde, die vom Amtmann mit schönen Zügen unterzeichnet wurde. „Des Allerdurchlauchtigsten Grobmächtigsten Fürsten und Herrns, Herrn Friedrich August!, Königs in Polen, Herzogs von Sachsen, Jülichs, Kleve, Berg und Westfalen, des Hei- ligen Römischen Reichs Erz-Marschall und Churfürsten, auch Markgraf der Ober- und Niederlausitz, Meines allergnädig, sten Herrns, der Zeit bestalter Amtmann in dero Herrschaft Hoyerswerda Johann Theophilus Leßing füge hiermit zu wissen, denen dies vorgezeigt wird, und urkunde hierdurch, daß vor Mir an gewöhnlicher Amtsstelle erschienen, Johann Andreas Bäcker, der hiesige Amts schreiber Urkundlich ist dieser Geburtsbrief mit dem größeren Amts siegel bedruckt und von Mir eigenhändig unterschrieben worden. So geschehen X Amt Hoyerswerda j Siegel j den 23ten Juni Anno 1744. Theophilus Leßing. Wieder nimmt uns die schattige Straße auf, die man zum ehrenden Gedächtnis „Lesstngstraße" benannte. Schon bei der Brücke über den zweiten Elsterarm endet sie. Doch wir genießen noch von dieser Stelle einen schönen Blick auf das ehemalige Amtshaus, unser Lessinghaus, wie ihn das Werk unsres heimischen Kunstmalers so trefflich wiedergibt, der in diesem Gebäude seine Jugend verlebte. Höher recken die Bäume ihre Wipfel. Wir sind am Schloß. Nach dem Aufblick zum Schloßportal folgen wir der Schloß- straße zum Marktplatz. Noch feflelt das „Burglehnhaus" unsre Aufmerksamkeit. Denn auch hier wohnte ein Leßing und zwar der Baler des vorhin erwähnten, des gleichen Vornamens Theophilus. „Geboren am 5. September 1697 als Sohn des Bürgermeisters zu Kamenz, erhielt er in der dortigen Stadtschule, in Bautzen und auf dem Gymnasium Augu- stum in Görlitz eine vortreffliche, gelehrte Bildung. 1716 wurde er in Halle als Student der Theologie immatrikuliert. Seine Studien schloß er in Wittenberg ab. Er ward aber der Theologie untreu und folgte dem Berufe seines ältesten Bruders als Ju rist, Advokat und Verwaltungs beamter. 1728 schrieb man dann, als ihn die damalige Herrin unsres Schlosses, die Herzogin von Teschen, als Amtsaktuarius und die Königlich Polnische und Kursürstlich Sächsische Kammer als Iustizamtmann einsetzten. In letzterer Stellung war er zugleich der Richter sür Stadt und Um gebung und der erste Vertreter der Kurfürstlichen Regierung. Im Schloß hatte er seinen Amts- sitz und betätigte sich auch als Advokat. Wiederholt betraute ihn der Kamenzer Rat mit Prozessen. Seit dem 8. Oktober 1726 war er mit Rosina Christiana Ehrenhaus, der ältesten, damals erst fünfzehnjährigen Tochter des wenige Monate vorher verstorbenen langjährigen Hoyers werdaer Amtmannes Johann Friedrich Ehrenhaus (1668 bis 1726) und seiner Frau Anna Rosina Niehl, verheiratet. Tie Anhänglichkeit an seine alte Vaterstadt und die Sitte der Zeit ließen ihn den Kamenzer Rat zu seiner Hochzeit einladen und bitten, die Feier durch die Absendung einiger Vertreter „um so viel ansehnlicher und mir erfreulicher zu machen". Er ver- sprach dabet feierlich „in unverrückter Hochachtung": „Ich werde nicht alleine vor Dero möglichste Bedienung schuldigst besorget sein, sondern auch dies hohe Gewogenheit sowohl gegen sämt- liches Kollegium, als auch gegen ein jedes wertes Membrum von demselben durch angenehme Dienste zu erwidern mich eifrigst bemühen." Auch hat er sich in unsrer Schützengilde, der er am 28. Mai 1722 beigetreten war, ein besonderes Andenken durch die Stif- tung des Leßingordens gesichert, als er 1748 die Königswürde errang. Die Gilde besitzt drei solcher Orden, die bis kurz vor der Jahrhundertwende nur in der Schützenlade verblieben. Seitdem wurden sie mit silbernen Ketten versehen und bei feier lichen Anlässen von den Vorstandsmitgliedern, dem Vorsteher,