Intelligenz- und Wochenblatt Ar - » - ;» F-> Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt äes Honigl. Gencktsamtes Mä äes Itaätratkes ru Ksnkenbcrg. 78. Mittwochs, den 5. Oelber. 18A8. ' '' Bekanntmachung. Das Ministerium deS Innern hat über Blitzableitungen unv deren zweckmäßigste Einrichtung und Aufstellung eine Belehrung bearbeiten und drucken lassen. Damit dieselbe möglichst verbreitet werde und Jedermann Gelegenheit habe, sich in deren Besitz zu setzen, hat Dasselbe nicht nur jede Bezirks« amtshauptmannschaft mit einer Anzahl Exemplare für die Zwecke der feuer« und baupolizeilichen Aus« sichtsführung versehen, sondern auch für den buchhändlerischen Vertrieb dieser Belehrung durch die Teubner'sche Buchhandlung in Leipzig Sorge getragen. - Indem Man daher auf diese Belehrung hiermit aufmextziyy -macht, wird zugleich zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselbe bei des Teübner'schen Buchhandlung das Exemplar für 7 .L Ngr. '' . zu haben ist. ... Dresden, den 30. September 1859. Ministerium deS Innern... u Für den Minister: - " " " Koerver. Lehmann, S. LskaLLtmsohllLA für das städtische Publikum. . Der für die Zwecke der Sicherheitspolizei in bet Stadt bei unterzeichneter Behörde angestellte Dixa» Lange wird vom-10. dieses Monats ab bei Herrn Grünert am Baderberg »v.475 Hine Wohnung haben. - --- Frankenberg, den 3 Oktober 1859. - DasRöniglich« GerichtSamt daselbst..^ Günsel. : Bekanntmachung, die Hunde- und Taubeysteuer betreffen-. Diejenigen Besitzer von Hunden und Tauben, welche mit Abführung ihrer Steuerdeiträge sich in Rückstand befinden, erhallen Veranlassung, ihre Reste spätestens bis zum 12. Oktober d. I. bei Vermeidung der Erecution gn Herrn Hassirer Wagner a-zuführeK. Hierüber werden Diejenige^, »eiche di? P«M,elhPna Wutz ALssrD^oerung ihrer H««de «ud Taube« bisher unterlassen haben sollteil, solches ßxS zu dem vdenbemerkten Lage nachzuhokeu, mit dem Bemerken bedeutet, daß wir dieselben außer-pW vqch Hlst, ^tsMspspße^ bucheS bestrafen lassen wrrde«. l