Nr. S. 11. Jahrgang Beilage zum General-Anzeiger. Oktober 1W4. Mt - RvtLsekenbrväa. Ein Streifzug durch 7V0 Jahre OrtSgeschichte. von A. Schruth. (5. Fortsetzung.) In der Gemarkung der Altgemeinde lag seit altersher eine Schisssmühle auf der Elbe, die den Meblbedarf für das Dorf und etliche Dörfer der Um gegend deckte. Sie war Eigentum des Grundherrn. Als 1401 Fredemanu Küchenmeister das Dorf Kötzschenbroda mit allem Zubehör au den Markgrafen Wilhelm i. verkauft,(Cod. diplom. fax reg. 1.), nimmt er ausdrücklich neben dem Buchholz auch die „Schiffunge auf der Elbe" davon aus Mit „Schissung" wird in den alten Urkunden aber eine Schisssmühle bezeichnet. Die nächste Erwähnung dieser Schiffsmühle geschieht im Jahre 1420. als ein Dietrich von Wahnsdorf seiner Ehefrau Zinsen an derselben als Leibgedinge übereignet. (H.St.A. Orig. Urk. 5170s. Später muh diese Mühle in den Besitz der Altge meinde gekommen sein. Denn als Kurfürst August 1569 seine „Hofemühle" zu Plauen bei Dresden eingerichtet hatte, verbot er neben anderen Dörfern mit eigenen Mühlen auch der Gemeinde Kötzschenbroda den Gebrauch der ihrigen. Die Al!' meiude fügte sich aber nicht ohne weiteres dem kurfürstlichen Gebot, sie prozessierte deswegen mit dem Landesherrn, erreichte aber nichts weiter, als dah der Kurfürst 1575 der Gemeinde die Schisssmühle abkaufte. Gleichzeitig verlieh er ihr aber den Mahlzwang über Kötzschenbroda, die Dör fer seines Kirchspiels und den iiber Kaditz, d. h. die Bauern dieser Dörfer muhten ein festbestimmtes Quantum ihres Getreides, die sogenannte „Brö- dung", für ihren eigenen Brot- und Mehrbedarf in ihr vermahlen lassen. Sie war „Amtsmühle" geworden. Im Winter freilich muhten die Bauern, die mit ihrer Brödung noch im Rückstände waren, doch den weiten Weg nach Plauen machen, wenn Eisgang den Betrieb der Schisssmühle unterband. Die „Brödung", der Mahlzwang, der den Dörfern seit der Mitte des 16. Jahr hunderts auferlegt worden war, wurde von ihnen wegen des hohen Quan tums des zu vermahlenden Getreides als drückende Last empfunden, da diese Getreidemenge weit über den wirklichen Bedarf der Bauern hinausging. Die Naturalabgaben an Zinsgetreide und das unverhältntsmähig hohe Maht- auantnm beschränkte sie stark in der Verwertung ihrer Ernteerträgnisse. Die