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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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-ttrng giebt, -aß es diesen Gegenstand in nochmalige Erwägung ziehen wolle, und dadurch die Deputation Beruhigung zu fas sen sich veranlaßt findet, so kann ich nicht glauben, daß der Be schwerde, welche nach der Ansicht der Deputation selbst begrün det zu fein scheint, die schuldige Rücksicht und eine wirkliche Erledigung zu LH eil wird. Denn wenn diese Erwägung, welche das Ministerium verspricht, in der Zwischenzeit von einem Landtage zu dem andern nur dahin führt, es bei dem Men bewenden zu lassen, so ist den Beschwerdeführern nicht geholfen. ReferentAbg. 0. Platzmann: Es dürfte wohl kaum ange messen sein, in das Materielle und Historische nochmals tiefer emzugehen. Die Lage der Sache ist ganz einfach diese, daß das Ministerium sowohl, als die erste Kammer mit den Petenten sich einverstanden erklärt haben und wir demnach in dem gegen wärtigen Zeitpunkte gar keinen Grund haben dürften, von dem Beschlüsse der ersten Kammer aözugehen. Abg. Joseph: Nach der zeitherigen Praxis hat man un ter: „Erwägung" nicht: „Berücksichtigung" mit verstanden. Sollte im vorliegenden Falle es darin zu finden sein, also das Ministerium auch zur wirklichen Erledigung der Beschwerde durch Abstellung des ihr untergelegten Mißverhältnisses bei tragen, so würde ich mich dabei zu beruhigen haben. Staatsminister v. Wie ters heim: Ich erlaube mir auch zu bemerken, daß ich dem verehrten Referenten darin nicht bei treten kann, daß das Ministerium so unbedingt mit dem Gesuche sich einverstanden erklärt hätte. Das Ministerium erkennt allerdings an, daß in diesem Falle sehr viele Billigkeitsrücksich ten den Petenten zur Seite stehen; es stehen aber auch densel ben sehr erheblicheRücksichten entgegen, und die Sache istneuer- dings in einen ganz andern Stand gekommen, weil die Peten ten selbst nun die Ueberzeugung gewonnen haben, daß es ein weit zweckmäßigeres Mittel giebt, ihren Wünschen zu helfen, als das von ihnen vorgeschlagene. Es bedarf aber der Gegen stand einer weitern Erwägung, und aus dem Grunde, daß ich die Ansicht des Ministeriums nicht nochmals weitläuftig aus einandersetze, kann man nicht folgern, daß das Ministerium in Allem einverstanden sei. Es sind auch diese Bedenken bereits in der jenseitigen Kammer ausführlich zur Sprache gebracht worden; wie aber die Sache jetzt liegt, sind zumal, da neuer dings andere Vorschläge geschehen sind, welche in gewisser Be ziehung weit zweckmäßiger sind, muß ich mich dafür verwen den, daß es bei dem Anträge der Deputation bleibt. ReferentAbg. v. Platzmann:Jch trage kein Bedenken, meine vorige Aeußerung hinsichtlich des Einverständnisses das Ministeriums mit den Petenten dahin zu modisiciren, wie der Herr Minister selbst ausgesprochen hat. Auch hatte ich mir vorge nommen, noch zu erwähnen, daßdieSache, wieich sicher vernom men habe, eine andere Gestalt gewonnen hat, indem die Petenten mit einem Gesuche bei dem Cultusministerium eingekommen sind, welches die Erledigung dieser Sache durch Beitritt zu dem Beschlüsse der ersten Kammer sehr wünschenswerth macht. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter spricht, gehe ich zur Fragestellung über. Der Vorschlag der Deputation geht dahin: Die Kammer möge der ersten Kammer beitreten, und diese Beschwerde zur nochmaligen Erwägung der hohen Staatsregierung anheimgeben. Ich habe nun die Kammer zu fragen: ob sie diesem Gutachten ihrer Deputation beitritt? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wir kommen nun zum Vortrage des Berichts derselben Deputation über die Beschwerde des Herrn v. Einsiedel, Besitzers des Mannlehnguts Scharfenstein; und ich würde, da der Berichterstatter nicht anwesend ist, den Herrn Vorstand der Deputation ersuchen, uns diesen Vortrag zu er statten. Secretair Lzschucke trägt den Bericht vor: Die Besitzer des Mannlehngutes Scharfenstein, Herr RittmeisterJohann Alexander v. Einsiedel und Genossen, beab sichtigten, gewisse, in dem Depositum des Justizamtes Wolken stein befindliche Ablösungs- und Grundsteuerentschädigungs gelder zum Ankauf von Grundstücken, welche mit ihrem Gute verbunden werden sollten, zu verwenden. Allein das Appellationsgericht zu Dresden, als Lehnhof, beschied die Beschwerdeführer dahin: „daß zuder beabsichtigten Verwendungjener Ablösungs und Grundsteuerentschadigungsgelder die Einwilligung der an dem angeführten Gute in unbedingter gesammter Hand stehenden Mitbelehnten beizubringen sei," ein Bescheid, den das Justizministerium auf geführte Beschwerde bestätigte. Deshalb haben die Beschwerdeführer sich mit der Bitte um Abhülfe an die erste Kammer gewendet, welche aufBericht ihrer vierten Deputation Landtagsacten von 18M, Beil.zurII.Abth. 2.Samml. S. 63—73. Mittheilungen vom Landtage I. Kammer Nr. 58,60. öffentliche Sitzung vom 17. Februar 1846, S. 1349 bis 1353 und Nr. 59, 61. öffentliche Sitzung vom 19. Februar, S. 1375 das Gutachten derselben: „den Königlichen Lehnshof dahin anzuweisen, der Ver wendung der den Besitzern des Ritterguts Scharfenstein zustehenden, bei dem Amte Wolkenstein io äeposito be findlichen Ablösungs- und Grundsteuerenrschädigungs- gelder zur Erkaufung von Grundstücken, welche zu je nem Mannlehngute geschlagen werden sollen, einHin- derniß nicht entgegenzustellen, und die Zuziehung der Mitbelchnten in der Voraussetzung nicht zu erfordern, wenn nach vorausgegangener Erörterung der wirklich wahre, nicht blos vorübergehende Werth solcher Grund stücke mit den darauf zu verwendenden Geldsummen als angemessen sich vor Augen stellt, die Befolgung dieser Grundsätze aber auch in andern gleichen Fällen in An wendung zu bringen," ablehnte, dagegen den Antrag des Grafen v. Hohenthal an die Staatsregierung: ' „der nächsten Ständeversammlung eine dahin gehende authentische Interpretation des §. 182 des Ablösungs gesetzes vorzulegen, daß die Einwilligung der Mitbelehn ten bei Verwendung der Ablösungssumme und Steuer entschädigungen in die Substanz des Lehns- oder Fidei kommisses nicht als unbedingt nothwendig verlangt
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