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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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rector. Auch mir ist hierbei ein Bedenken heigegangen, weil ich mich vergebens nqch einem Grunde umsah, aus welchem dem Director eine freie Wohnung gegeben wird, und auch vergeb lich danach gesucht habe, ob bei Feststellung des Gehaltes des Direktors auf diese freie Wohnung Rücksicht genommen wor den sei. Aus dem, was der Herr Regierungscommiffar dar- über-gesagt hat, geht nur so viel hervor, daß zeither der Di rektor freie Wohnung hatte und daß ihm dafür ein Theil am Gehalte angerechnet wurde. Ist dies der Fall, ist ein anderer Grund nicht vorhanden, als der, daß der frühere Direktor eine freie Wohnung hatte, ist bei dem Gehalte auf die freie Woh nung nicht vollständig Rücksicht genommen worden, so müßte ich mich gegen das Postulat erklären. Königl. Commissar Kohlschütter: Wie ich schon die Ehre hatte zu bemerken, ist die Wohnung dem Direktor nicht ganz unentgeltlich überlassen, indem er dafür das ihm nach seiner Anstellung als Theil des Dienstgehalts gebührende Miethzinsäquivalent von 150 Khlr. inne zu lassen hat. Es findet hier dasselbe Berhältniß statt, wie bei mehrer« der übri gen ordentlichen Professoren und Angestellten der Akademie, welche in den Gebäuden der Akademie Dienstwohnungen inne haben, denen aber dieser Wohnungsgenuß nach einem bestimm ten Geldsatze auf ihren Gehalt angerechnet wird. Die Dienst wohnungen der Professoren sind hierbei zeither zu 15V Lhlr. veranschlagt worden. Abg. Haußwald: Auch ich muß mich für die Annahme des nunmehr modisicirten Müller'schen Antrags verwenden, da mir die mangelhaften Kenntnisse vieler Schmidte auf dem Lande in Betreff des Hufbeschlags hinlänglich bekannt sind. Die Aeußerung des Abgeordneten Rittner, „daß in der Thier- arzneischule das kranke Rindvieh mehr berücksichtigt werden möge", giebt mir Gelegenheit, noch einige Worte darüber zu be merken. Es ist von vielen Landwirthen die unangenehme Er fahrung gemacht worden, daß die jungen Thierärzte, wenn sie nach vollendeten Studien sich aus dem Lande niederlassen, bei der Behandlung kranker Rinder und Schweine wenig praktische Erfahrung haben. Namemlich gilt das von einem wichtigen LH eile der Veterinärkunde, von der Geburtshülfe. Hier stehen sie den sogenannten Pfuschern, den Schäfern und dergleichen Leuten offenbar nach, und es ist kein Wunder, daß die Land leute ihnen wenig Vertrauen schenken und sich wieder zu diesen wenden. Nun haben sie allerdings in der Thierarzneischule wenig Gelegenheit, sich, praktische Kenntnisse von den Krank- heiten des Rindviehs zu verschaffen, da dort meist nur kranke Pferde und Hunde anzutreffen find, und der Unterricht sich da her mehr auf die Theorie beschränkt. Ich glaube deshalb, daß es für diese jungen Leute von großem Nutzen sein würde, wenn sie, ehe sie sich als Thierärzte niederlaffen, vorher einen prakti schen Cursus bei einem erfahrenen und als tüchtig anerkannten Lhierarzte machen müßten, wodurch sie allerdings Gelegenheit haben würden, unter dessen Leitung sich hinlänglich praktische ErfahrungÄberdie Krankheiten des Rindviehs und dsrSchweine zu sammeln. Ich erlaube mir daher den Wunsch auszuspre chen, der wo möglich auch in das Protokoll ausgenommen wer den mochte, daß die hohe Staatsregierung in dieser Beziehung die nöthige Vorkehrung treffen möge, daß in Zukunft den jun gen Thierärzten zur Pflicht gemacht werde, vor ihrer Nieder lassung einen einjährigen Acceß bei einem praktischen Lhierarzte zu machen. Wenn ich nicht irre, hat die hohe Staatsregierung früher die Absicht gehabt, Stipendien für junge Leute, welche sich der Thierarzneikunde widmen wollen, auszusetzen. Ich glaube, daß das hierzu bestimmte Geld am zweckmäßigsten ver wendet werden konnte, wenn davon den angehenden Thier ärzten, während der Zeit ihres Acceffes, kleine Unterstützungen verabreicht würden. Abg. Metzler: Mein sehr geehrter Freund Joseph hat die Spitze seines zweischneidigen Schwertes gegen mich gekehrt, und mir einen Stoß zugedacht, den ich allerdings pariren muß. Er hat mir zuvörderst zum Vorwurfe gemacht, daß ich der Re- gierung das Vermögen, über gewisse Positionen am besten ur- theilen zu können, eingeräumt habe- Er hat dagegen aber die ses Vermögen in höherm Grade den Ständen vindicirt. Nun will ich bemerken, daß, wenn ich den Einen für fähig hätte, das oder jenes zu thun, ich damit nicht ausspreche, daß der An dere es nicht könne. Ich habe nicht die Fähigkeit der Stände, über diese Positionen ein Urtheil zu fällen, in Zweifel gezogen. Ich bin auch durchaus nicht ein Schmeichler der Regierung, und habe sie nicht aus Schmeichelei für fähig gehalten, über die vorliegende Position allein urtheilen zu können. Ich habe einen guten Grund zu dieser meiner Behauptung gehabt, wel cher darin liegt, daß allerdings blos der Regierung die Un terlagen zu Gebote stehen, auf welche die vorliegende Position sich stützt. Wir sollen 3606 Thaler für die Thierarzneischule bewilligen. Wir wissen aber nicht, für was diese Summe aus gegeben wich, wir wissen nicht, ob sie für die vorhandenen Be dürfnisse ausreicht, die Unterlagen dazu liegen blos der Re gierung vor, und ich muß voraussetzen, daß, wenn sie Veran lassung gehabt hätte, zu glauben, daß diese Summe nicht aus, reicht, sie ein höheres Postulat gestellt hätte. Ich bin also stets dagegen, das Postulat der Regierung zu überschreiten, wenn nicht besonders dringende Rücksichten dazu auffordern. Das war -er Sinn meiner Worte. Wenn mich mein verehrter Freund zu einem Harpax gemacht hat, so weiß ich nicht, ob ich ihm nicht in gewisser Beziehung dafür danken soll. Allein ich habe nicht gesagt, daß aus den von den Ständen zu den Be dürfnissen der Akademie verwilligten Summen Capitalien ange sammeltwerden sollen, sondern ich habe blos dafür mich erklärt, daß der Bestimmung des Reskripts vom 29. Oktober 1817 ferner nachgegangen, mithin ein Theil der Zinsen zu Ansamm lung eines Capitols verwendet werden möchte. Ich glaube übrigens, daß diese Theorie vom finanziell-politischen Gesichts punkte aus nicht so sehr paradox ist. Ich bleibe dabei, daß es gut ist, wenn derartige Institute die Gelegenheit, Capitalien für außergewöhnliche Fälle zu sammeln, nicht unbenutzt lassen.
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