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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Position so lange ausgesetzt bleiben möge, bis der Bericht über sämmtliche eingegangenen Preßbeschwerden erstattet ist. Abg. Sachße: Bin ick auch der Ueberzeugung, daß die Berathung über diese Beschwerden gar keinen Einfluß auf die gegenwärtige Position haben wird, weil der Regierung die Mit tel gegeben werden müssen, die Preßpolizei aufrecht zu erhalten und nach dem neuern Preßgesetze von 1844 Entschädigung zu gewähren, so halte ich doch dafür, weil ein Deputirter nicht wissen kann, was in den Petitionen und in dem Berichte vorkomme, und wohl Einer und der Andere glauben möchte, der Inhalt würde auf die Bewilligung und darauf einen Einfluß haben, was in Bezug auf diese Petitionen und den darüber zu erstattenden Be- rickt zu beschließen sei, also halte ich doch dafür, daß dieBeschluß- faffung über diese Position ausgesetzt werden möge, wenn auch dies jedenfalls die Sache selbst nicht präjudiciren und eben so wenig auf die Berathung über den Bericht der vierten Deputa tion von sonderlichem Einflüsse sein wird. Abg. v. Thielau: Es kann der Deputation wohl ziemlich einerlei sein, zu welcher Zeit diese Position zurBerathung kommt. Jndeß freilich muß ich bedauern, daß wir auf diese Weise doch demUebelstande einer doppeltenBerathung nicht entgehen; denn da die vierte Deputation über die Preßangelegenheiten zwei ver schiedene Berichte erstatten wird, so wäre es jedenfalls zweckmä ßig, wenn wir jetzt pure bewilligten und unser Herz später ent lasteten. Abg. Brockhaus: Es wäre vielleicht unbedenklich, die Summe zu bewilligen, wenn nicht der Ausdruck in der Über schrift zu dieser Position: „Beaufsichtigung der Presse" schon darauf hinwkese, daß es sich dabei vielleicht um etwas Anderes handle, als blos um die zu Ausführung des Gesetzes vom 5. Fe bruar 1844 nothwendigen Summen. Dies wird sich bei Gele genheit des Berichts über die Beschwerden erörtern lassen, und ich glaube daher, cs ist am besten, die Berathung über die Posi tion vorläufig auszusetzen. Staatsminister v. Falkenst ein: ES ist schon von einigen geehrten Rednern und wohl mit vollem Rechte bemerkt worden, daß auch nicht der geringste Zusammenhang zwischen der hier in Frage befangenen Position und demjenigen bestehe, was im Be richte über die Beschwerden wegen der Preßpolizei enthalten sein kann. Es ist im Deputationsgutachten bereits darauf hingewie sen worden, daß an und für sich über die Position kein Zweifel sein kann, da dieBestimmungen in dem Gesetze von 1844 und der dazu gehörenden Ausführungsverordnung enthalten sind, welchen gemäß die Presse behandelt werden muß. Wenn insbesondere in dem Berichte gesagt worden ist, daß man ohnehin diese Position nur als eine solche ansehe, über die Berechnung abzulcgen sei, so kann in der That eigentlich um so weniger irgend eine Veranlas sung da fein, gerade dieseAngelegenheit deshalb auszusetzen, weil man einenBericht vorAugen hat, welcher sich überdieBeschwer den auslaffensoll, diegegenAusübungderPreßpolizei eingebracht worden sind. Diese Beschwerden, sie mögen begründet sein oder nicht, würden doch, wie mir scheint, unter allen Umständen nicht dahin führen können, die Regierung irgend wie in demjenigen zu behindern oder zu beschränken, was sie nach Maaßgabe der Ge setze vorzunehmen berechtigt ist, mithin sie auch nicht in der Ver wendung derjenigen Summe zu beschränken, die nöthig ist, um den Gesetzen zu entsprechen. Eigentlich kann ich also, ich mag die Sache nehmen, von welcher Seite ich will, weder irgend wie einePrajudickrung für dieKammer darinfinden, noch sonstirgend einen speciellen Grund, weshalb man gerade diese Position aus setzen will, es wäre denn, daß man, wie der geehrte Abgeordnete v. Thielau sagte, meinte, es würde dadurch vielleicht die doppelte Discussion über die große Anzahl von Ansichten und Wünschen, die einmal in dieser Angelegenheit zur Sprache kommen würden, vermieden. Abgesehen davon, daß, da zwei verschiedene Berichte vorgelegt werden sollen, in der That auch dieser Bortheil kaum zu erwarten ist, so muß ich doch bemerken, daß in der That die geehrte Kammer das ganz in der Hand hat. Denn wenn über haupt—worüber selbst nach dem Berichte derDeputation eigent lich kein Zweifel sein kann, — eine Summe, gleichviel welche, nach Maaßgabe der bestehenden Gesetze und des hierauf gerichte ten Deputationsberichts auf Berechnung bewilligt werden muß, so ist es doch ganz gleichgültig, ob die verschiedenen Anträge und Wünsche über die Presse und über das, was damit in Zusammen hang gebracht wird, bei dieser Angelegenheit oder bei der später zurBerathung kommenden Angelegenheit, worüber von der vier ten Deputation Bericht erstattet werden wird, gestellt werden. Warum will man also dieses Postulat bis zu diesem Berichte aus setzen, da doch dort eben so gut wie Hier Wünsche ausgesprochen werden können? Hält man es überhaupt für wünschenswerth, Ansichten in besonderer Weise auszusprechen, nun so giebt dieser Bericht dazu Gelegenheit. Es wäre etwas ganz Anderes, wenn gerade diese Position während des ganzen Landtags die einzige Gelegenheit wäre, wo ein Mitglied seineAnsichten und Wünsche rücksichtlich der Presse aus sprechen könnte. Da dies aber nicht der Fall und an und für sich der Zusammenhang zwischen dieser Position und dem, was in dem Berichte über die Beschwerden enthalten sein kann, nicht einzusehen ist (denn es kann übrigens der Regierung gleichgültig sein, ob diese Position jetzt oder später bewilligt wird), so sehe ich keinen Grund ab, warum man gerade hier eine Ausnahme statuiren will, ohne durch die Nothwendigkeit dazu gezwungen zu sein. Abg. v. Gablenz: Der Lauf der Debatte hat mich über zeugt, daß ich meine frühere Ansicht ändern muß. Denn wenn ich anfangs glaubte, daß der Antrag des geehrten Herrn Secre- tairs Tzschucke darauf gerichtet wäre, eine Debatte nicht wieder holt herbeizuführen, sondern zu vermeiden, soscheintjctztdadurch, daß die geehrte Deputation selbst ausgesprochen hat, sie werde der Kammer doppelte Berichte über die Preßangelegenheit vor legen, der Zweck nicht erreicht zu werden, den der geehrte Secre- tair vor Augen hatte. Meinestheils bringe ich auch die Be-
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