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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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-wollte, was allerdings der Fall sein würde, wollte man, wie ein Abgeordneter vorgeschlagen hat, diese Waisen nur für die Land- wirthschast erziehen. Ganz dieselbe Wirkung würde es hervor bringen, wollte man bestimmen, daß Liese Zöglinge nur mit -em siebzehnten oder achtzehnten Jahre erst entlassen werden dürften, weil sie dann stark genug für die Landwirtschaft wären, -a man ihnen dann die Gelegenheit, ein Handwerk zu erlernen, geradezu nehmen würde. Eine solche Maaßregel wäre denn doch zu hart. Abg. v. d. Planitz: Ich habe den Müller'schen Antrag wahrscheinlich nicht richtig verstanden; wenn aber der HerrAb- geordnete beantragt, daß sie bis zum 16. Jahre in der Anstalt zu Hennersdorf zur Aushülfe verbleiben können, so würde der Antrag überflüssig sein, da dies schon jetzt bestimmt ist. Präsident Braun: Der Antrag lautet so: „Die hohe Kammer wolle im Vereine mit der hohen ersten Kammer be schließen, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, dahin Ver ordnung zu treffen, daß die Zöglinge zu Großhennersdorf nicht vor erfülltem 16. Lebensjahre entlassen werden." Stellv. Abg. Rittner: Ich wollte mir nur die Bemerkung erlauben, daß ich das Amendement blos so mit unterstützt habe, als es sich auf die Zöglinge beziehen soll, welche sich dem Dienste -er Landwirthschaft widmen wollen, und bitte daher, das Amen dement des Abgeordneten Müller mit diesen Worten zu vervoll ständigen. Präsident Braun: Der Abgeordnete wünscht demnach, daß nach den Worten: „die Zöglinge" eingeschaltet werde: „welche sich dem Dienste in der Landwirthschaft widmen wollen", so daß das ganze Amendement nun da hin ginge: „Die hohe Kammer wolle im Vereine mit der hohen ersten Kammer beschließen, die hohe Staatsregierung zu er suchen, dahin Verordnung zu treffen, daß die Zöglinge, welche sich dem Dienste in der Landwirthschaft widmen wollen, zu Groß hennersdorf nicht vor erfülltem 16. Lebensjahre entlassen werden." Staatsministee v. Falkenstein: Ich bitte um Erlaubnis zu bemerken, daß das Amendement, wie es vorgelesen worden ist, m der That kaum nothwendig scheint; praktisch ist die Sache m der Art immer ausgeführt worden; denn es sind, wie ich schon früher erwähnt habe, diejenigenKnaben, welche sich der Landwirthschaft widmen wollen, auch ohnehin schon bis zum 17. Jahre dort behalten worden. Wenn aber im Allgemei nen der Grundsatz ausgesprochen werden sollte, daß alle bis zum 17. oder 18. Jahre dort bleiben müßten, so würde das die Sache wesentlich ändern. Wie aber das Amendement jetzt mit- getheilt wurde, scheint das nicht in der Absicht desselben gelegen zu haben, und es dürfte daher überflüssig sein. Abg. v. d. Planitz: Ich wollte der Kammer nur eine Stelle aus dem Gesetz- und Verordnungsblatts vorlefen, welches sich darauf bezieht. Präsident Braun: Gestattet die Kammer diese Vorlesung ? —Einstimmig'Jq. Abg. v. d. Planitz: „2) Daß nur Knaben von 8 bis 12 Jahren und von einer zu landwirthschaftlicher Beschäfti gung tauglichen Gesundheit aufzunehmrn und darin bis zum 17. oder 18. Jahre zu behalten und ihnen, nächst Unterricht in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen, Anweisung zu Garten- und Feldarbeit, insbesondere zur Spatencultur zu geben, damit sie vorzugsweise zu tüchtigen ländlichen Dienstboten herangezo gen werden." Es scheint also diese Stelle zu beweisen, daß der Antrag sich erledigt hat. Präsident Braun: Wünscht nun der Abgeordnete, daß sein Antrag noch unterstützt werde? Stellv. Abg.Rittner: Es scheint also wohl, daß das ganze Amendement überflüssig ist. Abg. Müller (aus Laura): Demnach ziehet ich meinen Antrag zurück, wenn es sich wirklich so verhält, wie der Abgeord nete v. d. Planitz verlesen hat. Präsident Braun: Genehmigt di<Kammer die Zurück nahme dieses Antrags? EinstimmiglJa. Abg. v. Thielau: Obwohl ich derVersicherung des Herrn Staatsministers vollständigen Glauben schenken muß, so erlaube ich mir doch die Bemerkung, daß mir versichert worden ist, daß der Jnspector der Anstalt den ausdrücklichen Befehl erhalten habe, die Knaben sämmtlich mit 14 Jahren 'zu entlassen. Ob das jetzige Ministerium diese Anordnung widerrufen hat oder nicht, wage ich nicht zu bemtheilen, versichert ist mir aber wor den, daß der Jnspector jene Anordnung erhalten hat, die Knaben sämmtlich zu entlassen, sie mögen sich der Landwirthschaft wid men oder nicht. Obgleich der Antrag des Abgeordneten Herrn Müller zurückgenommen worden ist, muß ich mir doch eine Be merkung darüber erlauben. Nämlich wenn die Knaben mit 14 Jahren entlassen werden, so ist das die Ursache, warum die An stalt so wenig einbringt, weil in diesem Alter die Knaben viele Verrichtungen nicht machen können, die ein junger Mensch von 16—17 Jahren verrichten kann. Namentlich hat die Berechnung des Ertrags der Anstalt daraufgefußt, daß ein richtiges Verhältniß zwischen kleinen Kindern und Erwachsenen stattsindrn sollte, und dieses gestörte Verhältniß ist Ursache, warum die Anstalt im Ertrage so zurücksteht. Noch eine Bemerkung hinsichtlich des Zsnlagecapitals, was dazu verwendet wird, wollte ich mir erlau ben, theils aber überhauptnoch etwas über dieseAnstalten sagen. Man kann wohl die Kosten, die man auf das Budjet nimmt, nur danach berechnen, was damit erzielt wird, und wenn 200 Thlr. auf das Budjet genommen werden zu einer Sache, die im Gan zen von keinem Werthe ist, so sind sie zu viel. Wenn aber mit 2000 Thlr. etwas erlangt wird, was der Mühe des Erlangens werth ist, so sind auch die 2000 Thlr. vollständig gerechtfertigt, und ich glaube, daß die Landwirthschaft Anspruch darauf hat, daß ein Capital auf sie verwendet werde, um brauchbare Subjccte für die Landwirthschaft zu erhalten. Der Abgeordnete Clauß hat bereits darauf aufmerksam gemacht, daß die Beseitigung des Pauperismus eine Hauptaufgabe des Staats sei, und in der That, kein einziger Gegenstand vermag in dieser Beziehung so Viel, wie der Flachsbau; denn gerade dieser ist es, der in alle Claffen am tiefsten eindringt, um den Pauperismus zu beseit?-
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