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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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berechtigten zu Vergütung aller und jeder durch das Wild aller Art verursachten Schäden für verpflichtet erklärt, sondern auch die Ablösung des Iagdbefugniffes auf ein seitigen Antrag freigegeben werde. 9. Unter demselben Lage eine Petition der Gemeinden zu Ober- und Niederlangenau vom 9. December 1845, umVerwendung der Ständeversammlung für Vorlegung eines Gesetzes überWildschädenvergütungen und Ablös barkeit der Jagdbefugnisse. 10. Unterm 16. December 1845 eine Petition der Gemeinden zu Malckwitz, Collm und Radegast um Beantragung eines Gesetzes über Ablösung der Jagd befugnisse. 11. Unterm 2. Januar 1846 eine Petition der Gemeinden zu Ober- und Nieder-Neukirch bei Bautzen vom 22. December 1845, bei der hohen Staatsregierung zu beantragen, daß noch den jetzt versammelten Ständen ein Gesetz über Ablös barkeit der Jagd borgelegt, bis dahin aber das Verfahren über Abschätzung der Jagd - und Wildschaden verein facht, besonders aber alle Schäden allen Wildes, auch der Haasen, Rehe u. s. w. an Bäumen und auf Feldern von den Jagdbesitzern vergütet werden. 12. Unterm 5. Januar 1846 eine Petition der Gemeinden Kleinweitzschen, Großweitzschen, Westewitz und Eichardt vom 31. December 1845, in welcher sich die Petenten den unter Nr. 7 angegebenen Bitten der Gemeinden zu Pfaffendorf und Gorisch anschließen. Unterm 10. Januar 1846 eine Petition der Gemeinden Niederlungwitz, Rothenbach, St. Egidien, Kuhschnappel, Lirschheim, Reinholdshain, Ebersbach, Grumbach,'Oberwinkel, Remse, Kleinchursdorf, Kretzsch, Neukirchen, Langenchursdorf, Altstadt-Waldenburg, Wickersdorf, Schwaben, vomO.December 1845, bei der hohen Staatsregierung sich dahin zu verwenden, daß noch aus diesem Landtage ein Gesetzentwurf vorge legt werde, in welchem die völlige Ablösung der Jagdge rechtigkeit auf einseitigen Antrag anerkannt wird. Referent Abg. Kasten: Nach entworfenem Berichte sind noch mehrere Petitionen eingegangen, die ich auch unter fortlau fender Nummer vortragen werde, weil ich am Ende des Berichts daraufzurückkommen muß: 14) Petition der Gemeindevorstände zu Börln, Bortewitz, Falkenhain, Kratewitz und Meltewitz, Jo hann Christian Jentzsch und Consorten: die hohe Kammer wolle sich bei der hohen Regierung um Erlaß eines dem Landmanne wirklichen Schutz gegen die Wildschäden gewahrenden Gesetzes verwenden; 15) Petition der Gemeinde zu Drebach, Friedrich August Weber und Consorten: die hoher Staatsrcgierung we gen besserer Sicherstellung der Wildschädenansprüche überreich ten Anträge nicht nur zu erneuern, sondern auch darum zu bitten, daß in dem Gesetze, welches der Landmann sehnlich erwartet, keine Gattung des Wildes von dem Begriffe der Wildschäden ausgeschlossen bleibe, so wie daß bei hoher Staatsregierungjdie hohe Ständeversammlung sich für Ablösung des Jagdbefug- nisses auf einseitige Provocation und für baldige Erlassung eines diesfallsigen Gesetzes dringend verwenden wolle; 16) Petition der Gemeinden zu Hohendorf, Lhurm, Nödlitz, Rothendorf, Dberpickcnhain, Obersteinbach, Niedersteinbach, Mülsen-St.- Niclas, Niedermülsen, Mülsen-St.-Jacob, Stangendorf, Wulm, St. Mücheln, Jüdenhain, Dennheritz, Ziegelheim, Uhl mannsdorf, Niederarnsdorf, Thiergarten und Schönbörnchen: die hohe Staatsregierung zu bitten, daß sie noch auf diesemLand- taze einen Gesetzentwurf vorlegen möge, in welchem die völlige Ablösung der Jagdgerechtigkeit auf einseitigen (Antrag ausge sprochen und festgestellt wird; 17) Petition der Angesessenen in der Herrschaft Lichtenwalde, Karl Gottlob Vogtländer zu Ot tendorf und Gen.: bei der hohen Staatsregierung die Erlassung eines Gesetzes dahin zu bevorworten, daß das Jagdrecht der Gutsherrschaften durch einseitigen Antrag auf Ablösung in Weg fall gebracht werde; 18) Petition der Gemrindevorstände rc. zu Neunitz, Döben, Schomerberg, Torna, Schaddel, Groß- und Kleinbothen, Förstgen, Höfgen, Scortitz, Naundorf und Ka- ditzsch, Johann Gottfried Weber und Gen.: die hohe Stände versammlung wolle sich bei der hohen Regierung dahin verwen den, daß ein Gesetz auf verfassungsmäßigem Wege erlassen werde, welches dem Grundstücksbesitzer wirklichen Schutz gegen Wild schäden gewährt und die Vergütung derselben ohne Unterschied anordnet; 19) Anschluß der Gemeindevorstände zU Topffeifers dorf und Zschoppelshain, Christian Gotthilf Ahnert und Con sorten, an die Petition von 29 Einwohnern zu Frohburg und den GemeiNdevorständen neun anderer Orte, Johann Friedrich Lehmann und Gen., um ein Gesetz über Wildschädenvergütung und, Ablösung des Iagdbefugniffes; 20) Petition der Gemeinde vorstände zu Breitenborn und 44 anderer Ortschaften, Gotthilf Lieber und Consorten: die hohe Ständeversammlung wolle sich bei der hohen Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs verwenden, durch welchen bei Ermittelung der Wildschäden auch auf die von Hasen und in Holzungen verursachten Beschädigun gen Rücksicht genommen werde; 21) Petition der Gemeinde vorstände zu Wülknitz, Peritz, Colmnitz, Wildenhain, Bauda, Streumen, Siedlitz, Lichtensee, Röderau und Glaubitz, Christian Friedlieb Clauß und Consorten, die Beseitigung der Schaden vergütung durch Ablösung der Jagd betreffend. Bei dieser Peti tion will ich nurnoch darauf aufmerksammachen,daß diePetenten sich auch über den Schaden beschweren, welchen ihnen die Trappen und die wilden Gänse, die sich auf ihren Fluren niederließen, ver ursachten,und endlich nochden Schaden, denihnendieKrähen und Sperlinge am Hafer und Hirse zufügten, als bedeutend angeben. 22) Petition von 23 Begüterten zu Altmitweida, Karl Schu mann und Gen.: daß. entweder ein, auf alle durch das Wild jeder Art, sowohl an Feldern, als Holzungen verursachten Schäden und deren Vergütung sich beziehendes Gesetz gegeben und zugleich die Mangel, welche sich bei gerichtlicher Verfol-
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