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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Jagd gewünscht wird, und vielleicht zu viel Wild vorhanden sein kann, auch die Rente höher ausfallen muß, als in Ge genden, wo kein Wild ist, wird Niemand ableugnen können. Auf die Schwierigkeiten, welche die Ablösung der Jagd hat, ist in dem Berichte voN 1837 hingewiesen worden. Ich will diese Schwierigkeiten nicht wiederholen, um die Kammer nicht länger aufzühalten. Daß die Uebertragung des Jagdrechts in Mehrern Händen als eine für die Ruhe und Sicherheit des Landes nach theilige Maaßregel angesehen werden muß, läßt sich auch nicht leugnen. Wollten Sie gestatten, daß Jeder mit dem Schießge wehre Herumlaufen und schießen und jagen könnte, wann und wo er wollte, so würde dies großen Nachtheil haben; man würde am Ende, wenn man auf den Fluren herumginge, seines Lebens nicht mehr sicher sein. Wie die Gemeinden, wenn die Ablösung der Jagd eintreten sollte, das Jagdrecht ausüben, ob sie es ver pachten oder durch Flurschützen ausüben werden, läßt sich freilich nicht bestimmen. Jedoch kann von einer Verpachtung der Jagd, nach meiner Ansicht, keine Rehe sein, wenigstens würde sieden Gemeinden keinen Vortheil bringen. Die Grundstückbesitzer würden die Renten zu geben haben, und für die Verpachtung der Jagd würde die Gemeinde nur eine ganz geringe Entschädigung erhalten. Denn soll die Ablösung der Jagd Nutzen haben, so muß auch die Gemeinde auf einen möglichst verringerten Wild stand sehen, und der Pachter wird dieserhalb entweder gar kein Pachtgeld oder doch nur ein geringes geben können, welches mit der zu zahlenden Ablösungsrente in keinem Vergleiche steht. Wollen sie das Jagdrecht durch einen Jäger ausüben lassen, so müssen sie ihn auf ihre Kosten halten, und sie haben dann neben der Ablösungsrente auch noch die Kosten für die Anstellung des Jägers zu tragen. Daß Zerwürfnisse in den Gemeinden, wenn sie das Jagdrecht erhalten, entstehen können, läßt sich im Ganzen nicht leugnen; man darfdabei nur auf die Städte, denen das Jagdrecht zusteht, Rücksicht nehmen. Mit welcher Lust und Liebe wird zur Jagdzeit das Jagdrecht ausgeübt, alle Bewohner -er Stadt wollen jagen, Niemand will sich zurückweisen lassen. Durch Beantwortung der Frage: ob die Jagd verpachtet wer den solle- ob sie ein Einzelner ausüben, oder ob ein Jäger ange stellt werden soll, werden Streitigkeiten aller Art in den Gemein den selbst entstehen. Daß eine gänzliche Ausrottung des Wildes auch nicht im Sinne derjenigen liegt, welche für die Ablösung sprechen, haben Sie zugestanden, und es ist eine solche auch nicht möglich, weil es immer Reviere geben wird, wo die Jagd noch ausgeübt werden kann, und von welchen das Wild auf andere Grundstücke übertritt und Schaden verursacht. Wollte eine Ge meinde auch auf ihrem Grund und Boden das Wild ganz aus rotten, so würden die Wildschäden nicht ganz ausbleiben, weil sie in der Nähe größerer Grundstücke liegen, wo Wild gehalten wird, was übertritt. Sie würden, wenn sie bas Wild ausrotten wollten, eine fortwährende Rente für ein Recht geben müssen, was nicht mehr existirt, und würden dessenungeachtet nicht vor allen Wildschäden gesichert sein. Wollten sie sich sichern, so müßten sie Lag und Nacht, wie jetzt, auf den Fluren herumgehen, um das Wild abzutreiben, oder einen Flmschützen halten, um das Wild, welches übertritt, wegzuschießen oder wegzujagen. Soviel wollte ich in Bezug auf die beantragte Ablösung der Jagd bemer ken. Was die Anträge Zub 2 und 3 anlangt, nach welchen die Depu tation in ihrer Gesammtheit der Kammer anrathet, diePetitionen in diesen Punkten auf sich beruhen zu lassen, so haben diese Anträge keinen Widerspruch erfahren, und ich kann sie daher Mit Still schweigen übergehen. Was den vierten Antrag anlangt, so hat dieMaatsregierung ihre Geneigtheit ausgesprochen, diesen An trag, sobald er an sie gelangt, möglichst zu berücksichtigen, und es ist auch früher schon von derselben die Erlassung eines diesfallsigen Gesetzes nicht für unnöthig, sondern namentlich bei dem Landtage von 18M nur für nicht so Idringlich angesehen worden. Es hat auch dieser Antrag Anklang in der Kammer ge funden, und ich halte es daher für unnöthig, mehr darüber zu sa gen. In Ansehung des Antrags unter 5 habe ich für die Majo rität nichts zu sagen, sondern mich daraus zu beschränken, was die Minorität beantragt hat. Sie hat es allerdings für billig angesehen, daß -er durch Rehe an den Wäldernverursachte Scha den zum Ersatz ausgesetzt werde, weil es durchaus nicht zu leug nen iß, daß die Rehe an den Waldungen unendlichen Schaden verursachen, und die Minorität hat hier wirklich keinen Grund aufsinden können, weshalb dieserSchaden dem Eigentümer des Waldes nicht ersetzt werden soll. Die Rehe halten sich, wie im Berichte bemerkt worden ist, meist in den Vorhölzern auf, von denen aus sie aufdieFelder gehen, und gerade in den Vorhölzern thun sie durch das Beschlagen der jungen Stämme und das Ab beißen der Wipfel den meisten Schaden. Wenn übrigens zuletzt noch die Minorität darauf angetragen hat, daß in allen den Fäl len die erweislichen Schaden zum Ersatz kommen sollen, wo ein sehr hoher Wildstand nachgewiesen ist, so ist die Minorität der Deputation von der Ansicht, die schon in der Kammer mehrfach ausgesprochen worden ist, ausgegangen, daß Jeder, dcr einRecht ausübt, den Schaden vergüten muß, den er durch den übermäßi gen Gebrauch des Rechts, durch einen Mißbrauch seines Rechts verursacht, und daß es ein Mißbrauch des Jagdrechts ist, wenn der Jagdberechtigte das Wild auf übermäßige Art hegt und Da durch dem Eigenthümer bedeutenden Schaden zufügt, läßt sich nicht leugnen. Deshalb hat die Minorität der Deputation sich veranlaßt gesehen, auf Ersatz dieses Schadens anzutragen. Schließlich muß ich no.ch bemerken, daß, wenn der Antrag der Majorität unter 1 nicht durchgeht, es sich von selbst versteht, daß die eingereichten Petitionen in Betreff dieses Punktes auf sich beruhen bleiben; es hat aus diesem Grunde die Deputation dies nicht besonders im Berichte erwähnt und einen Antrag darauf nicht gestellt. Präsident Braun: Gestatten Sie mir, meine Herren, mit wenigen Worten meine Abstimmung zu motiviren, wenig stens was den ersten Punkt betrifft. Ich sehe hier davon ab, ob überhaupt die Maaßregel der Ablösung ausführbar ist, eben so wenig will ich ein Wort darüber verlieren, ob nicht den Jagdlei denden mancher Gegenden des Vaterlandes, wie z. B. desVoigt- landes, wo sehr wenig Wild vorhanden ist, durch Ablösung.der
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