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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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-«her nicht die Möglichkeit, daß wir noch an diesem Landtage im Stande sein werden, es zu berathen. Ich wünsche deshalb von Herzen, daß es der geehrten Kammer gefallen möchte, der Majo rität der Deputation beizutreten, die Sache vor der Hand bei zulegen und der spätem Ständeversammlung zuzuweisen. Die ser Wunsch rechtfertigt sich auch dadurch, daß die hohe Staats regierung sich geneigt gezeigt hat, den Gesetzentwurf gegenwär tig zurückzunehmen. Abg. Schäffer: Ich muß auch in die Iristia einstimmen, die bereits in verschiedenem Versmaaße gesungen worden sind. Ich beklage ebenfalls, daß dieser Gesetzentwurf, der.für die Land- wirthschaft und diejenigen Gewerbe, welche die fließenden Wäs ser brauchen, so wichtig ist, zurückgelegt werden soll; ich beklage, daß die Kammer gewiffermaaßen in den moralischen Zwang versetzt wird, sich der Ansicht der Majorität der Deputation an zuschließen. Zur Zeit, wo die außerordentliche Deputation er wählt wurde, hätte man nicht erwartet, daß nach Verlauf von vier Monaten das Resultat der Berathung dahin gehen würde, den Gesetzentwurf nicht zu berathen. Mein die Sache ist jetzt dahin gediehen, und die außerordentliche Deputation empfiehlt der Kammer, es möge die hohe Staatsregierung ersucht werden, ein Gesetz, welches dieselbe auf Ersuchen und auf Antrag der Stände vorgrlegt hat, bei dem gegenwärtigen Landtage wieder zurückzunehmen und erst bei dem nächsten Landtage wieder vor zulegen. Da nun allerdings die Zeit so weit vorgerückt ist, daß es unmöglich wird, den Gesetzentwurf noch zu berathen, sp werde auch ich, besonders nachdem der Herr Referent vorhin eine diese Unmöglichkeit nachweisende Berechnung aufgestellt hat, mich genöthigt sehen, der Ansicht der Majorität der Deputation bei zupflichten. Königl. Commissar v. Langen«: Irre ich nicht, so sagte ein geehrter Sprecher, die Staatsregierung habe erklärt, das Gesetz zurücknehmen zu wollen. Das hat sie aber nicht erklärt; sie hat blos erklärt, es sei die faktische Unmöglichkeit, das Gesetz zu. berathen. Es handelt sich hier blos von der Beurtheilung des Antrags. Ich wollte das blos zur Berichtigung bemerken. Abg. Kodt: Obgleich ich mit dem ersten Sprecher über den Werth und die Zweckmäßigkeit des uns vorliegenden Ge setzes vollständig übereinstimme, so sehe ich mich doch veranlaßt, für die Majorität der Deputation mich zu erklären, und zwar aus zwei Gründen, welche auch bereits der Deputationsbericht durch schimmern läßt. Erstens aus dem Grunde, weil ich glaube, daß zurvollständigen und gründlichenBerathung des Gesetz entwurfs keine Zeit mehr übrig ist, und zweitens weil der Ge genstand gewiffermaaßen noch zu roh und unbearbeitet vorliegt, als daß er so erledigt werden könnte, wie es im Interesse Aller zu wünschen ist. Was den ersten Punkt anlangt, so muß ich doch darauf aufmerksam machen, welche Menge von Berathungs- gegenständen außer dieser Vorlage uns noch zur Erklärung, Be ratung und Beschlußfassung vorliegt. Ich will sehr gern zu geben, daß unter diesen Berathungsgegenständen ein großer Lheil bei weitem nicht die Wichtigkeit hat, als das in Frage be fangene Gesetz. Dessenungeachtet aber bin ich doch der Mei nung, daß es nach der Lage der Sache immer zweckmäßiger ist, erst jene Gegenstände zu bearbeiten, und zwar aus dem Grunde, weil sie einmal, um mich des Ausdrucks zu bedienen, schon an gebrochen sind. Die übrigen Vorlagen sind entweder schon von einer Deputation vorberathen, oder sind sogar schon in der einen Kammer zurVerhandlung gekommen, und wo das nicht der Fall, ist, so sind cs doch Gegenstände, die gewiffermaaßen gar nicht von der Hand gewiesen werden können, wie z. B. die Zollgesetze. Außerdem ist fast bei jedem Gegenstände bereits etwas gesche hen, und cs würde also, sollte ein solcher bei Seite gelegt werden, die bis jetzt darauf verwendete Zeit nutzlos verwendet worden sein. Wenn das Wassergesetz nicht, was man so sagt, über das Knie gebrochen werden soll, und das soll gewiß nicht geschehen, so wird zu demselben allerdings die Zeit erforderlich sein, die der Herr Referent bereits angegeben hat. Man denke sich die Sache nicht so leicht, und wenn vorhin ein Sprecher bemerkt hat, es gehöre zur Berathung und zur Begutachtung dieses Gesetz entwurfs weder juristische, noch technische Gelehrsamkeit, so muß ich doch das „Leicht" in Abrede stellen. Allein davon abgesehen, meine Herren, so wollen wir: erwarten, wenn es zur Hauptberichtcrstattung kommen sollte, wie sich dann die Sache gestalten, wie die verschiedenen Interessen in einan der laufen, welche Conflicte werden hervorgerufen werden. Ich will keine Prophezeiung geben, denn ich bin dazu nicht be fähigt; aber selbst wenn der Hauptbericht'noch erstattet werden sollte, falls die Kammer dies heute beschließen sollte, so glaubeich doch, daß das Gesetz bei gegenwärtigemLandtagenichtzu Stande kommen wird, eben weil es so viele verschiedene Interessen berührt, und weil die Collisionen, die durch dasselbe wieder hervorgerufen werden, nicht alle werden zu beseitigen sein. Jndeß leugnen läßt sich nicht, möglich muß es am Ende wohl sein, auch noch am gegenwärtigen Landtage das Gesetz durch dielKammern zu bringen, wenn nämlich der Landtag noch um eine bedeutende Frist verlängert wird. Will man dies, will auch die Regierung,, daß wir länger hier bleiben, ich meinerseits werde mir das gefal len lassen müssen. Allein im Interesse des Ganzen ist es nicht, daß die. Landtage eine so lange Dauer behalten, wie sie zeither gehabt haben und wie auch der gegenwärtige ohnedies schon ha ben wird. Jndeß der erste Punkt wäre mindestens noch zu be seitigen, Zeit wäre, wie gesagt, am Ende noch zu gewinnen; allein ich lege auf den zweiten Grund, den ich für Beilegung des Gesetzes angeführt habe, das hauptsächlichste Gewicht. Ich habe gesagt, der Gegenstand sei noch nicht so vorbereitet, daß man gründlich darüber werde beschließen können, und diese Meinung werde ich auch nicht aufgeben. Ich traue der Deputation alle Befähigung zu, den Gegenstand genügend svorzuberathcn; ich will auch nicht in Zweifel stellen, daß die Mitglieder dieser Kam mer in ihrer großen Mehrheit im Stande sind, ein auf gehörige Unterlage basirtes Urtheil über den Gesetzentwurf zu fällen. Allein es ist doch einer von denjenigen, die seltener hier vorkom men, fs ist ein Gesetzentwurf, der fast —oder nicht einmal fast
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