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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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-ort begutachtet und berathen worden und die Berathung in die ser Kammer hätte dann einfacher zu Ende gebracht werden kön nen. Wenn ich aber die jetzige Lage der Sache überblicke, so kann ich mich nur für die Majorität der Deputation aussprechen, denn Ich halte nunmehr die Berathung eines so wichtigen Gesetzes durch beide Kammern geradezu für unmöglich. Ich glaube, wenn man durchaus auf der Berathung bestände, daß dann ein anderes höchst wichtiges Gesetz, die Landtagsordnung, dadurch müßte gefährdet werden. Ich theile ganz die Ansichten, die der Abgeordnete v.Thielau in Beziehung auf die Dauer unserer Landtage und die herrschende Geschäftspraxis ausgesprochen hat. Schon früher habe ich Gelegenheit gehabt, hierüber zu klagen, und ich werde jede Gelegenheit ergreifen, dieseKlagen zu wieder holen. Ich betrachte lange Landtage als eine wahre Calamität für das Land, für die Mitglieder der Stände und selbst für das constitutionelle Princip. Ich wünsche sehr, daß wir nach Gründ- lichkeitund nach demBestenstreben, aber wir müssen uns vorUeber- gründlichkeit und einem zu großenOptimismus hüten, wenn wir das constitutionelle System nicht gefährden wollen. Daß ein Landtag von einem Jahre, wie jetzt wieder in Aussicht steht, nicht dazu geeignet ist, das Interesse für constitutionelle Beratungen zu erhöhen, ist eine Ansicht, die gewiß Viele theilen. - Abg. Todt: Wenn ich nochmals um das Wort gebeten habe, so geschah es lediglich, um mich mit wenigen Worten über den v. Thielau'schen Antrag auszusprechen. Ich kann aber nicht anders, als mich gegen denselben erklären und zwar sei« nem ganzen Umfange nach. Ich halte ihn nämlich erstens gar nicht für formell zulässig; er widerstreitet den §§. 107 und 115 der Landtagsordnung, auf deren einen schon aufmerksam ge macht worden ist. §. 107 nämlich disponirt, daß den Referen ten der Vorstand der Deputation zu bestimmen hat. Nun hat War die außerordentliche Deputation für die Landtagsordnung vorgeschlagen, daß davon abgegangen werden solle; allein auch dieser Vorschlag widerstreitet dem v. Thielau'schen Anträge. Nach diesem neuen Vorschläge, der auch schon während des gegenwärtigen Landtags bei mehrer» Deputationen Anwen dung gefunden hat, soll die Deputation in ihrer Gesammtheit, nicht der Vorstand allein, den Referenten bestellen. Mag man also nach der alten Bestimmung oder nach dem neuen Vor schläge gehen, so würde nicht immer die Kammer das Recht haben, den Referenten zu ernennen, was doch der v. Thie- lau'sche Antrag will. Nun ist zwar von dem Abgeordneten v. d. Planitz auf §.115 der Landtagsordnung hingewiesen wor den; allein als ich um das Wort bat, um, wie ich bereits ge- than habe, gegen den v. Thielau'schen Antrag mich auszuspre chen, hatte ich gerade auch den §. 115 mit im Sinne, der mei nen Widerspruch begründen sollte. Der Abgeordnete v. d. Pla nitz hat eine Stelle daraus vorgelesen, die beweisen sollte, daß der v.Thielau'sche Antrag zulässig sei; allein ich bezweifle das. Es heißt darin: „Findet dagegen die Kammer den Bericht nicht genügend, so wird die Sache entweder an die frühere De putation zur anderweiten Bearbeitung zurückverwiesen oderrc." Allein in dem vorliegenden Falle ist gar nicht zu sagen, ob die Kammer den Bericht genügend finde; sie hat ihn noch gar nicht gefunden, er ist noch gar nicht da. So lange der Bericht (der Hauptbericht) noch nicht erstattet ist, so lange haben wir nicht das Recht, auf Verstärkung der Deputation anzutragen, da dies allemal einen gewissen Verdacht ausspricht, daß die De putation dem Werke nicht gewachsen ist. Hat sie das docu- mentirt, hat sie einen ungenügenden Bericht erstattet, dann liegt der Beweis vor. Der liegt aber jetzt noch nicht vor; da her kanü ich auch nicht glauben, daß die Kammer schon jetzt, wo die Berichterstattung noch bevorsteht, auf Verstärkung der Deputation und Bestellung eines andern Referenten anzutra gen das Befugniß hat. Allein ich bin dem Anträge auch noch aus einem zweiten Grunde entgegen; ich halte ihn nämlich nicht einmal für nützlich und zweckmäßig. Wird ein anderer Referent bestellt, so wird damit gerade denen, die die Berathung des Gesetzes noch für den gegenwärtigen Landtag wünschen, entgegengearbeitet. Denn wenn der neue Referent sich nur erst wieder so weit vorbereiten soll, wie der Referent, der zeither gewählt gewesen war, bereits gethan hat, so wird noch mehr Zeit vergehen, ja es muß ganz wieder von vorn angefangen werden. Das kann doch nicht im Sinne derer liegen, die für die Minorität sich ausgesprochen. Aus diesem Grunde und also auch abgesehen von der Kheilung des Antrags und abge sehen von der Frage, daß nicht von der Kammer der Referent zu'bestellen ist, kann ich es nicht zweckmäßig finden, daß eine Verstärkung der Deputation schon jetzt eintrete. Die Depu tation hat sich bereits erklärt, für den Fall, daß ihr Gutachten keine Billigung finde, einen Bericht fertigen zu wollen. Die Ansichten in Betreff der Zurücklegung des Gesetzes haben sich pro und coutru geltend gemacht, es wird darüber abgestimmt werden, und hat dieKammer sich für dieMajorität entschieden, nun so ist eine Verstärkung der Deputation ohnehin garnichtnö- thig. Hat sie sich aber gegen die Majorität entschieden, so kommt nach dem Erbieten derselben ein Bericht und wir werden das Wei tere sehen. Uebrigens glaubeich nicht, daß die Kammer sich selbst einen Vorwurf macht, wenn sie mit der Majorität stimmt und aus das Materielle der Frage nicht eingehen zu wollen erklärt, indem sie bereits seit zwei Landtagen um Vorlegung eines sol chen Gesetzes gebeten hat und nun dasselbe zurücklegen will. Denn sie erklärt ja deswegen immer noch ihr lebendiges In teresse für die Gesetzvorlage — wenigstens haben das Alle, so wohl die mit der Majorität, als die mit der Minorität gehen, ausgesprochen — sie stellt aber die Bitte um einstweilige Zu rücklegung nach der dermaligen Lage der Sache, und das, glaube ich, bringt keinen Vorwurf zuwege. Abg. 0. Haase: Ich wollte mich im ähnlichen Sinne ge gen denv.Thielau'schenAntrag aussprechen, wie der Abgeordnete Todt. Ich glaube zwar, daß die Kammer das Recht hat, einen einer Deputation gegebenen Auftrag zurückzunehmen in der Art, daß sie, wenn sie einen Gegenstand an eine Deputation verwie sen hat, späterhin aber, wie es oft der Fall ist, für besser findet,
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