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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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wirklich, in der Art, wie er angeführt ist, nur ein Versuch der Vorausbeseitigung eines Grundes, der diesem Kaufe voraus» sichtlich entgegentritt, zu sein. Die Deputation erwähnt, daß wenigstens eine mäßige Verzinsung von dem Capitale zu erwarten sein würde, welches auf den Ankauf aus der Staatskasse verwendet werden soll oder vielmehr schon wor den ist. Allein wenn die Verzinsung überhaupt mit ein Grund -u Erwerbung von Gebäuden sein soll, so würde dies nur dann rin zulässiger Grund sein, wenn sie eine mehr als blos mäßige Verzinsung wäre; eine mäßige Verzinsung aber kann gewiß keine Veranlassung geben, Häuser,zu kaufen. Wo sollte das hinführen? Ueberall würde man Häuser finden, die blos eine mäßige Verzinsung geben. Ich selbst will eine große Anzahl von Häusern nachweisen, die nichts Besseres, als blos mä ßige Zinsen einbringen, und gewiß würde hier die Finanz deputation sich nicht veranlaßt fühlen, solche Kaufsunter nehmungen zu bevorworten. Es hat mich das um so Mehr überrascht, da in einem andern Berichte die Depu tation gerade den allerentgegengesetztesten Grundsatz aus gesprochen hat, nämlich in dem Berichte über das Cultus- iudjet, wo es sich um den Aufbau eines Hauses in Leipzig für die Universität handelt. Der Grundsatz, der dort ausgesprochen äst, ist hier offenbar gänzlich vergessen und verleugnet worden. Es ist hierbei noch von einem Staatszwccke geredet worden, und allerdings würde dies ein Grund sein, der uns bestimmen könnte, die Genehmigung zu erthcilen; allein auch hier muß ich mich in Verlegenheit fühlen, aus diesem Grunde dafür zu stim men, weil eben dieser Staatszweck von der Deputation nicht an gegeben worden ist; es waltet sogar eine gewisse Dunkelheit darüber ob, welcher Staatszweck es sein könne, und dieses Dun kel kann mich um so weniger bestimmen, auf den Grund, welchen es deckt, Gewicht zu legen. Wenn es aber auch übrigens ein Staatszweck sein sollte, welcher die Erwerbung dieses Hauses erheischt und gerechtfertigt hätte, so würde nicht zu vergessen sein, daß es ein solcher Staatszweck sein müßte, der wirklich dem Staate Vorth eil bringt. Am ungernsten entschließe ich mich, gegen den unter 5 angeführten Grund mich auszusprechen; allein es giebt Pflichten, die mächtiger und stärker sind, als die angele gentlichsten Wünsche. Wie sehr ich nun auch wünsche, daß dem .Herrn Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten eine solche Dienstwohnung verschafft werde, wie von der Deputation erwähnt worden ist, so würde ein solcher Wunsch kein Landes interesse betreffen. Es würde am Ende noch weiter führen; aus demselben Grunde könnten wir später veranlaßt werden, auch für andere Vorstände der Ministerien Dienstwohnungen zu erwer ben,und jedenfalls bleibt dieses doch ein blos persönlicher Grund, dem sogar noch vielleicht auf andere Weise, als durch Erwerbung dieses Hauses Abhülfe geschehen könnte. Der Grund, daß die Kaufsumme durch Verkauf des Hauses wieder erworben werden kann, kann mich nicht mit dem Kaufe versöhnen, weil die Ver zinsung, die aus dem Hause für die Staatskasse erlangt werden kann, jedenfalls eine geringere, als die gewöhnliche Verzinsung vom Capital« ist, weil cs ja überhaupt gar nicht die Absicht ist, die Veräußerung dieses Hauses schon wieder eintreten zu lassen, und weil es endlich, wie ein Theil derselben Deputation in einer vorhin von mir schon erwähnten Steve des Berichts über das Cultusbudjet gesagt hat, höchst gefährlich ist, Capitalien zu Häuserkäufen zu verwenden, da über kurz oder lang dieses Capi tal sich wieder nullificirt und von der Zeit absorbirt würde. ES ist mir ferner höchst bedenklich vorgekommen, daß die Deputation der Regierung freie Hand lassen willim Erbauen von Gebäu den für die Forstbeamten. Wenn die Deputation uns ein Gut achten, gestützt auf specielle Voranschläge, auf gemachte Angabe» darüber, welche Gebäude gebaut werden sollen, wo sie gebaut werden sollen, unterstützt mit Gründen, welche zeigen, daß sie an den Orten, wo sie gebaut werden sollen, nöthig sind oder we nigstens einen überwiegenden Grund der Nützlichkeit für sich haben, so würde ich allerdings darüber weiter zu sprechen verhin dert sein. Allein es soll die Ermächtigung gegeben werden ohne alle vorgängige Prüfung; es soll gewissermaaßen ein Ver trauensvotum gegeben werden, welches mir nicht einmal in andern Beispielen einen Anhalt zu finden scheint. Es ist dies aber auch um so bedenklicher, als es hier gerade eine Branche der Verwaltung betrifft, wo solche Ausgaben, wozu die Ermächti gung hier gefordert wird, mir am allerwenigsten nothwendig zu sein scheinen. Die Deputation giebt allerdings vor, daß die Dienstwohnungen der Forstbeamten eine geeignete Lage haben müssen; allein die zeitherige Lage der Wohnungen ist doch, obschon auch zeither Forstbeamte in Hülle und Fülle dagewesen sind, kein Grund gewesen, daß die Forstverwaltung nicht hätte fortgesührt werden können, und ich sehe nicht ein, warum in jetzi ger Zeit gerade eine Veränderung vorgenommen oder mit ihr fortgeschritten werden soll? Werden neue Gebäude auf Staats kosten erbaut, so tritt dasselbe Bedenken wieder ein, das die De putation beim Budjet des Cultus angeführt hat, daß die auf Häuser gewendeten Capitale im Verlaufe der Zeit sich wieder aufreiben und also dem Staate verloren zu gehen drohen. Wenn die Lage der Wohnungen berücksichtigt werden sollte, so würde es das Allergeeignetste sein, wenn die Wohnungen der Forst beamten in das Centrum der Wälder hineingebaut würden; von hier aus könnten sie am allerbesten eine Uebersicht über ihr Revier sich verschaffen. Dies scheint aber keineswegs die Absicht bei der Verwendung der geforderten Summen zu sein; denn wenn ich nach dcmgehe,was zeither bereits zur Ausführung des Planes geschehen oder zu vollziehen angefangen worden ist, so muß ich allerdings annehmen, daß es mehr darauf hinausgeht, den Herren Forstbeämten wohlgefällige und bequeme Wohnungen zu verschaffen, als solche, wo der von mir angedeutete Zweck am besten erreicht werden könnte. Ich erstaune, wenn ich höre, daß z. B. in Schandau ein combinirter Floß- und Forstmeister eine Wohnung erhalten soll, für welche die Erwerbung des Grund und Bodens allein 3500 Thaler kostet, wo das Ge bäude, was darauf errichtet werden soll, eine Summe von 12,000 Lhalern aus Staatskassen in Anspruch nimmt. Wenn ich bedenke, daß die Lage desselben keineswegs eine einsame in der Mitte der Wälder ist, wo eine besondere Rücksicht auf eine
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