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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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erst an die zweite Kammer zu bringen sind. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß nach der Ansicht des Ministeriums es sich gar nicht von einer Bewilligung in dem bezeichneten Sinne handelt, sondern davon, einen Nachweis über die Verwendung der Domainengelder zu gewähren. Erst durch den vorliegenden Bericht der geehrten Deputation ist aus dieser Angelegenheit eine Verwilligungssache gemacht geworden, weil sie beantragt, es möchten die Kaufgelder zumTheil aus einem besondern Fonds gewährt werden. Nach der Vorlage der Regierung konnte man die Sache nicht als eine solche ansehen, sonst würde sie jedenfalls an die zweite Kammer zuerst gebracht worden sein; es hätte auch gar kein Grund vorgelegen, diese Angelegenheit vorzugsweise zu erst an die erste Kammer zu geben und sie nicht vielmehr den ver fassungsmäßigen Gang gehen zu lassen. Abg. Müller (aus Taura): Nur eine einzige Aeußerpng des Herrn Referenten veranlaßt mich zu einer Bemerkung. Er sagte, es sei jedenfalls immer eine Bekanntmachung über Ver äußerungen und Verpachtungen von Staatsgrundstücken erfolgt; ich glaube, wäre diese bei Gorbitz und Pennerich erfolgt, so würden annehmbare Käufer sich gewiß gefunden haben, diese Güter mit Vortheil und weit vortheilhafter zu verkaufen, als dieses durch die Verpachtung geschehen ist; zumal wenn man hört, was für Baukosten und für Umstände gemacht werden, wenn nur eine Reparatur eines Daches erfolgt. Ich wünsche daher, daß eine Bekanntmachung künftig erfolgen möge. Was das anbetrifft, daß durch die freie Verpachtung die Grundstücke höher benutzt werden können, so wird sich später Gelegenheit geben, sich darüber auszusprechen. Secretair Tzschucke: Da ich in einigen Punkten gegen die Deputation zu stimmen gedenke, in einem Punkte aber mini sterieller bin, als die Deputation, so will ich mir erlauben, die Gründe, welchemich dazu bewogen haben, in Kürze mitzutheilen. Was die von mehrern Abgeordneten in Anregung gebrachte Frage betrifft, ob der Verkauf der Staatsgrundstücke oder Do- mainen auf öffentlichem Wege durch Licitation erfolgen soll, so ist deshalb bereits von dem Herrn Staatsminister die nöthige Zusicherung gegeben worden. Es ist mir auch allerdings aus den vielen Bekanntmachungen, die in den Zeitungen darüber gestan den haben, bekannt, daß zeither schon in den meisten Fällen öffent liche Licitation stattgefunden hat. Wenn dies bei kleinern Grundstücken nicht der Fall gewesen ist, so glaube ich, liegt der Grund in der außerordentlichen SchwerfälligkeitdesVerfahrens; denn wenn Sie sich eine solche Bekanntmachung, die bei dem Ver kauf oder der Verpachtung eines Domainengrundstücks statt- sinden, iu'sGedächtniß zurückrufen, so werden Sie eine außeror dentliche Menge von Beamten unterschrieben finden. Es ist da der Amtshauprmann, der Jnstizamtmann, der Forstmeister, der Rentamtmann und der Landbaumeister. Wenn nun allerdings eine solche Verhandlung von allen diesen Beamten überwacht wird, wenn diese Beamten dis verschiedenenAusfertigungenund Bekanntmachungen, die darüber nöthig sind, signiren und er lassen müssen, so wird allerdings eine außerordentliche Arbeitslast herbeigeführt und ganz unnöthig die Arbeitskraft verschwen det. Ich glaube, daß es gewiß im Interesse der Verwaltung sein wird, wenn man einmal dahin swirkt, daß diese weit- läuftige Art der Verwaltung aufhört. -Was die Bemerkung wegen der Posthalterei zu Gruna anlangt, so sind mir dieBer- hältnisseüber dieses Grundstück bekannt und ich kann michmitdenr Anträge der Deputation einverstandenerklären. Allerdings wäre esaberwünschenswerthgewesen, es hätte die Deputation die nähe ren Thatsachen und Verhältnisse auseinandergesetzt, da es bei mir nur zufällig ist, daß ich sie kenne, Andere aber wohl nie Gelegenheit gehabt haben, diese Verhältnisse kennen zu lernen. DieKenntnisse der Sachlage ist aber zur Entscheidung unbedingt nothwendig. Was den Ankauf des Grundstücks 'sub ^Nr. II der Seegaffe anlangt, so werde ich ebenfalls aus den von mehrern meiner Freunde angeführten Gründen für die Deputation und für den Ankauf stimmen. Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß es eine höchst bedenkliche Stellung für die Ständeversammlung ist, dergleichen Nachbewilligungen zu genehmigen; aber ande rerseits kann man, wenn man sich gewiffermaaßen in die Ver waltung selbst hineindenkt, hier das Verfahren entschuldigen. Ich glaube, daß es sehr schwierig sein würde, den Ankauf eines Grundstücks immer nur dann erst in Angriff zu nehmen, wenn die Ständeversammlung solchen bewilligt hat. Es können leicht Fälle Vorkommen, daß durch die vorherige Bewilligung den Staatskassen nur Nachtheile erwachsen. Denn wenn die öffentliche Verwaltungsbehörde ein Grundstück kaufen muß, und genöthigt ist, wegen der Genehmigung dieses Ankaufs mit mehrern Corporativnen in Unterhandlung zu treten, so wird die Sache so bekannt, daß der Preis auf eine sehr enorm hohe Summe gestellt wird. Deswegen kann es wohl aus sinan-r- ziellen Gründen vertheidigt werden, daß in dieser Beziehung, manchmal dergleichen Bewilligungen nachträglich beantragt werden müssen. Ich glaube auch, daß §. 18 der Verfassungs urkunde der Regierung dazu eine genügende Ermächtigung, giebt; denn es ist daselbst nicht gerade gesagt, daß jede Verän derung des Staatsguts, wie doch das Vorliegende ist, vorher- den Ständen angezeigt werden muß, sondern es ist in K. 18 angeführt, daß die Regierung verpflichtet ist, zu den Verän derungen des Staatsguts die Genehmigung der Stände einzu holen. Dagegen muß ich gestehen, daß ich mich mit dem An träge der Deputation Seite 166 (des Berichts) nicht ganz ein verstanden erkläre, und hier ist es, wo ich ministerieller bin, als die Deputation. Ich bin vielmehr dafür, daß der Antrag der ersten Kammer angenommen wird, den die Staatsregie rung bereits gutgeheißen hat. Es liegt schon ein Grund da für in dem von dem Abgeordneten Joseph erwähnten Beden ken. Durch diesen Antrag wird die Sache Bewilligung, und da wir bei Bewilligungen zuerst das Beschlußrecht haben, so sind wir im gegenwärtigen Falle um dieses Recht gekommen, da die erste Kammer bereits Beschluß gefaßt hat. Aber nicht allein aus diesem Grunde, sondern auch aus materiellen Grün den fühle ich mich veranlaßt, gegen diesen Antrag zu stimmen. Es ist auf die Summe von 70,819 Khlr. Bezug genommen worhen, worüber allerdings der Herr Staatsminister in einer
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