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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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ter versteht man Nuntien oder außerordentliche Abgeordnete. Aedes Compendium des Kirchenrechts wird darüber Nachwei sung geben. Der päpstliche Delegat tritt nie in das Untertha- nenverhältniß zu einem Staate. Er iffzu betrachten wie ein fremder Gesandter. Hier haben wir es zmit dem Bischöfe zu thun. Der Ausdruck Bicar bezeichnet nur, daß er der Stell vertreter des Bischofs ist, weil der Bischof ohne Bischofssitz nicht möglich ist. Man hat seit langer Zeit in's Auge gefaßt, ob nicht für das ganze Königreich Sachsen ein Bischofssitz zu errichten wäre. Man hat aber gefunden, daß es drei- oder viermal so viel kosten würde, als der Aufwand für den Vicar. Es hat also im Interesse des Landes gelegen, daß man davon abgesehen hat. Präsident Braun: Der Abgeordnete v. d. Planitz hat das Wort. Abg. v. d. Planitz: Ich wollte nur noch Einiges für das Postulat sagen. Nach den Aeußerungen des Herrn Staats ministers und des Abgeordneten v. Khielau aber ist es nicht nöthig. Abg. Joseph: Ohne die Debatte über das vorliegende Postulat verlängern zu wollen, kann ich nicht umhin, einigen Conjecturen entgegenzutreten, welche man ausgestellt hat für den Hall, daß das Postulat nicht genehmigt würde. Der Herr Staatsminister sagte, es könnte dann ein Bischof in einem aus wärtigen Staate die Leitung der Geschäfte übernehmen, welche jetzt dem Vicar zugetheilt sind. Hierzu würde aber die Zustim mung der sächsischen Staatsverwaltung und der Stände, die auch ein Wort mit dazu zu sprechen hätten, gehören, und ich glaube, daß, wenn man auch so viel Geneigtheit hätte, daß man die Position einstimmig annähme, nun und nimmermehr die Einwilligung aber dazu gegeben werden wird, daß das Kirchen regiment von dort ausgeübt werde. Es würde am Ende, wenn es der katholischen Kirche angemessen scheinen sollte, es fürnoth- wendig zu erklären, daß drei oder vier Bischöfe hier seien, das Land auch genöthigt werden, sie in sich aufzunehmen. Eine an dere Conjectur in Bezug auf die gemischten Ehen wird sich da durch erledigen, daß hierüber Gesetze im Lande gegeben und zu befolgen sind. Diese Gesetze sind von Aenderungen, die mit dem Vicar oder Personen überhaupt vorgenommen werden, unabhän gig. Sie müssen befolgt werden, mag nun der Eine oder der Andere, ein Vicar, in- oder ausländischer Bischof, an der Spitze der katholischen Kirche stehen. Eine andere Frage ist es aber, wer die Kosten, den Gehalt zahlt. Wenn auch ein oder der an dere Beamte für sie nöthig ist, wenn auch eine Trennung der Ge walt eintreten würde, daraus folgt noch nicht, daß der Staat die Gehalte, oder Kosten, deren Vermehrung zu übernehmen und zu tragen hat. Präsident Braun: Wünscht noch Jemand das Wort ? Abg. Cubasch: In Bezug auf die Seiten des Herrn Cult- Ministers gemachte Erinnerung wegen Erledigung der Jesui tenfrage muß ich als Berichtserstatter in dieser Angelegenheit mir zu bemerken erlauben, daß die Schwierigkeiten des Gegen standes an sich und Mangel an genügenden faktischen Unterlagen die Ursache der bisherigen Verzögerung gewesen sind. Abg. v.Zezschwitz: Wenn es nöthig ist, daß die Katho liken in Sachsen eine z w eiteJnstanzhaben müssen, und wenn es wünschenswerth ist, daß diese Instanz innerhalbdes Lan des, nicht außerhalb desselben sich befinde, so können wir uns nicht entbrechen, den für diese Behörde nöthigen Bedarf, nach dem wir die einzelnen Ansätze geprüft haben,s zu bewilligen. Es könnte im Verhältniß zu der geringen Zahl der Katholiken in den Erblanden die postulirte Summe von 4967 Thalern allerdings hoch erscheinen; allein wenn man diefraglicheBehördeimLande haben will und haben muß, so glaube ich doch, daß man eine solche Behörde nicht füglich billiger Herstellen könne. Daher habe ich kein Bedenken gegen die fragliche Bewilligung, wenig stens kommen mir die einzelnen Ansätze nicht übertrieben vor. Es scheint, daß hauptsächlich an dem Ausdrucke: „ apostolischer Vicar" Anstoß genommen wird. Auch ich finde kein beson deres Gefallen an diesem Ausdrucke. Wenn die Benennung Bischof dafürgewähltwürde,so würde man dies vielleicht nicht so anstößig finden. Aber der Titel „Bischof" würde die Creirung eines katholischen Bisthums in Sachsen voraussttzen, wogegen doch manche Bedenken obwalten dürften. Was die 200Lhaler für die Amtsreisen des apostolischen Vicars betrifft, so dürfte der Vicar in dieser Beziehung in dieselbe Categorie zu stellen sein, wie unsere Superintendenten, welche auch Inspektionsrei sen machen. Zwar bin ich ein treuer Anhänger der evange lisch-lutherischen Kirche, aber ich kann nicht verkennen, daß die Parität dafür spricht, den Katholiken diese In spektionsreisen nicht abzuschneiden, da sie für unsere Glaubensge nossen ja auch durch die Superintendenten geschehen. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter zu sprechen be gehrt, so nehme ich die Debatte für geschlossen an und gebe dem Referenten das Schlußwort. Referent Abg. Sachße: Wie die Deputation bemerkt hat, ist der Aufwand für das katholische Vicariat sehr bedeutend. Daß ich ebenfalls, wie der letzte Sprecher sich äußerte, keine besondere Hinneigung zu dem Glauben der Confessio» habe, welche dem Staate einen so bedeutenden Aufwand verursacht, habe ich be wiesen, als ich 1836 ein Separatvotumgab, in welchem ich unter andern zusammenstellte, wie sich die Kosten des protestantischen Cultus zu dem katholischen Cultus verhielten, wenn mandieBe- völkerung Sachsens nach der Zahl der Protestanten und Katho liken in Betracht ziehe. Dessenungeachtet muß man sich für beide Ansätze und für die ganze Position aus den angeführten Gründen aussprechen. Ich bin überzeugt, daß, wenn ein solches Gericht jetzt noch vorgeschlagen würde, man, obschon es sich dann nicht, wie jetzt, darum handelte, etwas Bestehendes zu erhalten, darauf eingehen müßte, um nicht etwas Kostspieligeres und Schädliches zu bekommen. Man stößt sich an den Namen. Man hält den Vicar für Einen, der an der Stelle des Papstes schaltet und waltet und einen nachtheiligen Einfluß für die Pro testanten äußern könnte. Wäre die Stelle eines Vicars eine solche, so würde sich sein Einfluß nur auf die Katholiken beschrän-
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