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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Nöthige erörtern. Es ist ein Vicedirector und Lehrer für den Religionsunterricht angestellt und dem Director zur Pflicht ge macht, daß mit ihm Alles geeignet berathen werden muß. Wenn dann noch die Anstellung eines Lehrers ohne Prüfung gerügt worden ist, so muß ich darauf entgegnen, daß keine Anstellung, stflttgefunden hat. Es bezieht sich dies bloß auf einen von der Akademie entlassenen und geprüften Candidaten der Theologie, der sich seiner weitern Ausbildung wegen bei der Anstalt aufhält. Dergleichen Hülfslehrer werden niemals bei der Annahme ge prüft. Es ist aber nach einiger Zeit Bericht über sein Verhalten erfordert worden, und wenn sich seineBeibehaltung als zweckmä ßig und nöthig herausstellt, wird er vor seiner wirklichen Anstel lung jedenfalls geprüft werden. Referent Abg. Sa chß r: Wie schon der Herr Cultusminister bemerkt hat, macht es der Gehalt von nur 700 Dhlr. und das Vertragsverhältniß unmöglich, dem Direktor zu untersagen, sich anderer Mittel zu Vermehrung seines Einkommens zu bedienen. Die Ansicht, daß das Taubstummeninstitut eine Privatanstalt bleiben solle, rührt aus einer Zeit her, wo man besonders in der zweiten Kammer die Meinung hatte, es sei wo möglich Alles Privathänden Müberlassen. Es war das auch der Fall bei den Eisenbahnen, und die beschwerlichen ewigen Privilegien der Leipzig-Dresdner schreiben sich von diesem Jrrthume her. WaS nun die mystische Richtung anlangt, so ist mir davon auch etwas zu Ohren gekommen, es ist mir aber auch von andern Seiten und von ganz zuverlässiger Hand versichert worden, daß dies wohl früher, jetzt aber nicht mehr der Fall sei, indem der Ll. Richter, welcher die Religion,in dem Taubstummeninstitute lehre, eine mystische Richtung nicht verfolge, so daß gegen diesen Unterricht durchaus nichts einzuwenden sek. Cs ist dabei aber auch von dem geehrten Abgeordneten Todt mit Recht bemerkt worden, daß Überhaupt diese Richtung, selbst wenn sie stattfände, bei den Taubstummen am allerwenigsten von Schaden sein könne. Sie können allerdings nur die allereinfachsten Religionsbegriffe,.und diese nur mit vieler Mühe eingeflößt erhalten und verstehen, ge schweige denn Mystische Lehrbegriffe; nähmen sie aber auch die selben in sich auf, so werden sie unschädlich sein, weil von solchen Zöglingen keine Verbreitung derselben zu besorgen ist. Was die Revisionen betrifft, so zweifle ich nicht daran, daß sie erfolgt sind, doch aber nicht so ost, als wohl nöthig; wenigstens nach den ge lehrten Schulen zu schließen. Denn da vermißt man die zu Be sprechungen mit den Lehrern und zu hiernach und nach örtlicher Kenntnißnahme zu treffenden Anordnungen gewiß ersprießlichen öftern Revisionen allerdings. Es würde z. B. die Ansicht der Lokalitäten auch darum vonNutzen sein können, weil man solcher Ausstellungen, wie die Landesschule Meißen erfahren hat, über hoben sein würde. Die (Konferenzen des Direktors mit den Lehrern anlangend, so liegt das ebenfalls in den Privatverhält- niffen, wonach der Director das Institut auf seine eigne Verant wortung zu verwalten übernommen hat. Ist es zweifelhaft, ob er zuAbhaltung vonConferenzen wird genöfhigt werden könnet», so wird das, und ob davon sicherer Erfolg zu erwarten, aus den Bestimmungen des Vertrags erhellen, es scheint aberwünschens- werth, daß man auf die eine oder die andere Weise diesem Pri- vatverhältniffe, welches dem öffentlichen Institute anklebt, in geeigneter Maaße abzuhelfen suche. Abg. Todt: Da der Herr Staatsminister auf meine Be merkungen und Wünsche, in so weit er nicht sofort darüber Aus kunft zu geben vermocht hat, fernere Erörterungen zugesagt hat, so ist für den nächsten Augenblick mein Zweck erreicht, und ich brauche also einen Antrag deshalb nicht zu stellen. Was nun die übrigen Bemerkungen anlangt, die meinen Worten entgegenge setzt worden sind, so will ich wohl zugeben, daß durch den Con- tract, der mit dem Direktor der hiesigen Anstalt geschlossen wor den ist, für das Ministerium eine gewisse Beschränkung einge tretenist; allein diese Beschränkung in Folge des Contracts ist nur nicht so bedeutend, baß gar keine Controle über die Anstalt geübt werden könnte. Namentlich aber ist, so viel ich weiß, durch jenen Contract nicht ausgeschlossen, daß dieAnstellung derLehrer unter Concurrenz des Ministeriums geschehe, und daß dergleichen Anstellungen ohne Prüfung erfolgen dürfen. Wenn also auch ein Contrart vorhanden ist, so werden neue Lehrer doch immer geprüft werden müssen, und es wirb das Ministerium, wenn es diese Prüfung verlangt, durch den Contract nicht behindert sein. Nun hat zwar der Herr Staatsminister bemerkt, daß eine neue Anstellung zu der von mir angegebenen Zeit nicht erfolgt sei, son dern daß nur ein junger Theolog vom Auslande um seiner eignen Unterweisung willen an der Anstalt Theil nehme, und ich muß das nach dieser Versicherung für wahr annehmen. Allein wenn der junge Theolog, wie mir gleichfalls versichert worden ist, Ge halt empfängt, so sollte ich wohl glauben, daß das Verhältnis» mehr einer Anstellung, als dem Gegentheil ähnlich sehe. Was nun dieRevisionen anlangt, so habe ich nicht gesagt, daß gar keine Revisionen gehalten würden, ich habe nicht über den gänzlichen Mangel an Revisionen geklagt, sondern ich habe mich so ausge drückt, daß ich eine strengere Controle durch Revisionen wünschte. Ich wollte dem betreffenden Staatsbeamten, der diese Revisionen vorzunehmen hat, keinen Vorwurf machen, als ob er seiner Pflicht nicht Genüge geleistet habe. Ich glaube vielmehr, der Mangel liegt nicht an dem Revisor, sondern an den obwal tenden Verhältnissen. Was ferner den Punkt anlangt, daß dem Direktor ein Bauschquantum gegeben werde, um davon die nöthigen Anschaffungen zu machen, so schließt das doch wohl die Nachfrage danach nicht aus, vH dieses Bauschquantum der Bestimmung gemäß verwendet worden ist. Wenn diese Nach frage nicht gehalten worden ist, so muß ich auch verneinen, daß eine Revision stattgesunden habe. Wenn der Herr Staatsmi nister es ferner für lobenswerth erklärte, daß der Direct'ör Neben beschäftigungen treibt, so muß ich ihm zwar beistimmen, insofern diese Nebenbeschäftigungen im Interesse der Zöglinge betrieben werden. Ich habe das aber eben verneint. Ich bezweifle nicht, daß die Nebenbeschäftigungen aus edlen Motiven eingeführt worden sind, ich habe auch die Motive nicht angegriffen, ich habe aber gesagt, daß dergleichen Beschäftigungen, wenn sie der Director nicht im Interesse und ohne Zuziehung der Zög linge treibe, demJnstitute nicht zum Vortheil sein könnten, und
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