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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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genannte große Carriers noch eben so, wie bei der vormaligen Landesregierung. Wenn ein junger Mann zwei Jahre bei der Kreisdirection alsAccessist gedient hat, wird er Referendar. Da bekommt er allerdings keinen Gehalt, er dient anfangs umsonst. Dann bekommt er schlechten Gehalt, erst 200, spä ter 300 Thlr. Mein jetzt ist er doch nun Staatsdiener und wartet, bis er eine Supernumerarrathsstelle bekommt , dann Amtshauptmann oder Regierungsrath rc. wird. Es ist das nicht etwa eine beneidenswerthsCarriLre, das glaube Niemand. Wenn der junge Mann auf diese Weise seine besten Jahre zu bringen muß, um erst ziemlich spät in einen selbstständigen Posten aufzurücken, da ist das keine Bevorzugung, aber un zweckmäßig ist es; denn aus den Acten, Sessionen und Rela tionen, aus den Berichten und Verordnungen lernt einer nicht, wie es im Leben zugeht, das läßt sich blos im Leben selbst lernen. Mit den Geschäften der Bürger unmittelbar muß einer verkehren, um zu wissen, waS Alles erst geschehen muß, ehe eine Sache in die Acten hineinkommt. Viel zweck mäßiger würde es sein, wenn die Stellen der bei den Aemtern und Landgerichten in Administrativ fach en arbeitenden Actuarien und Assessoren, wenn auch nicht von dem Ministerium des Innern allein besetzt würden, aber wenn da wenigstens die beiden Ministerien der Justiz und des Innern mit einander Hand in Hand gingen. Dann könnten aus diesen im Leben und Umgänge mit den Bürgern bei den Unterbehörden gebil deten Beamten die höhern Verwaltungsbeamten, die Amts hauptleute und Regierungsräthe genommen werden. Und über diese Leute würde man dann schwerlich die Klagen hören, welche gestern aus dem Munde eines bäuerlichen Abgeordneten laut geworden sind. Das ist meine Meinung, über die Art und Weise der Heranbildung und Beförderung zu den höhern Stellen im Verwaltungsfache. Wenn die zeitherigs Weise verlassen wird, so werden sich nicht nur diejenigen, welche be fördert werden wollen, selbst besser befinden, denn sie werden eher Gehaltbekommen und beffereGelegenheithaben,sich auszu bilden, sondern auch aufder andern Seite wird der Arme, der kein Geld dazu hat, die sogenannte große Carriers zu machen, keine Ursache haben, sich zu beklagen. Wo aber Ursache zur Klage ist, da muß man dieselbe entfernen. Abg. v. Zezschwitz: So sehr ich Vertrauen zu unserer hohen Staatsregierung hege und überzeugt bin, daß die Männer, welche gegenwärtig an dem Staatsruder stehen, es mit König, Vaterland und Berfassuirg treu meinen, und milden ihnen durch die standischeBewilligung zur Disposition gestellten Fonds gewissenh aft umgehen, so verkenne ich doch auch andererseits nicht, daß es ein Recht und eine Pflicht der Stände sei, bei der Prüfung der einzelnen Positionen des Budjets die Bemerkungen anzuknüpfen und die Wünsche auszusprechen, welche sie im In teresse des Landes für nöthig erachten. Aus dem Austausche der desfallsigen Ansichten und Gründe — vorausgesetzt, daß, wie es in einer legislatorischen Versammlung zu erwarten ist, die Dis kussion mit Ruhe, Würde und Unparteilichkeit geführt werde — kann wohl Ersprießliches und Nützliches hervorgehen. —Die vorliegendenPositionen betreffen,'die K reisdireetionen und die Amtshauptmannschaften. Was zunächst die Kreisdirectionen anlangt, so sind sie, auf vielfach geäußerte Wün sche, besonders aus dem Grunde in das Leben gerufen worden, daß die Verwaltung nicht in Dresden centralisirt werde, son dern daß auch Mittelbehörden in den einzelnen Landesthei- len bestehen möchten, welche mit den speciellen Verhält nissen der einzelnen Landestheile sich ganz vertraut machen könnten. Wie man in den Erblanden über die dortigen Kreis directionen denkt, ist mir nicht bekannt; was über die oberlau- sitzer Kreisdirection in Budissin!anlangt, so muß ich bemer ken, daß das Bestehen derselben durch den Partkcularvertrag ga- rantirt ist, wo es im §. 10 so lautet: „Für die Oberlausitz wird eine Regierungsbehörde und em Gerichtshof zweiter Instanz bestehen. Beide werden in Budiffin ihren Sitz haben«, s.w." Also von einer Aufhebung der Budissiner Kreisdirection kann nicht die Rede sein. Was die Amts Haupt« Mannschaften anlangt, so glaube ich, daß diese zu den un entbehrlichsten und wichtigsten Aemtern gehören, weil sie im unmittelbarsten Verkehr mit dem Volke stehen. Wenn diese Posten mit geeigneten Männern besetzt sind, so kann ihre Wirksamkeit eine der nützlichsten und segensreichsten sein, und ich kann meine Ueberzeugung nur dahin aussprechen, daß an eine Aufhebung der Amtshauptmannschaften unter allen Umständen nicht zu denken sei. Wohl aber ist zu wünschen, daß die Amts hauptmannstellen nicht als Durchgangsposten angesehen werden möchten, welche ein Staatsdiener nur einige Jahre hin durch verwaltet, und vielleicht gerade, wenn er mit den speciellen Verhältnissen des Bezirks vertraut geworden ist, mit einer an dern Stelle vertauscht. Es dürste vielmehr sehr nützlich sein, wenn ein mit den Verhältnissen und Personen des Bezirks ver trauter Amtshauptmann möglichst lange denselben Bezirk ver walte. Dazu gehört aber freilich, daß man die Amtshauptmann stellen so dotire, daß der Wunsch nach Veränderung nicht rege werde. Vielleicht könnte man Abstufungen einführen, so daß man dis Amts Hauptleute nach einer Reihe von Jahren unta- delhafter Dienstleistung mit einer Gehaltszulage bedächte, ihnen auch vielleicht solchenfalls einen höhern Titel ertheilte, um sie ih ren Bezirken zu erhalten- Meine Ansicht geht also dahin, daß weder die Kreisdirectionen, noch die Amtshauptmannschaften entbehrt werden können, welche letztere überdies eine altbe- w ährte Einrichtung in unserm Vaterlands sind. Aber etwas Anderes ist dieAufhebung einerBehörde, oder die einfachere und zweckmäßigere Einrichtung des Geschäftsbetriebes. Hierglaubeichallerdings, daß insonderheit bei denKreisdirectio nen etwas geschehen könne, und daß namentlich die Gestaltung unserer Kirchenverfassung auf die Kreisdirectionen von Einfluß sein werde. Was die Postulats für die Kreisdirectionen mit 70,443 Thlr. 27 Ngr. I Pf. und für die Amtshauptmannschaften mit 30,583 Thlr. 10 Ngr. 7 Pf. betrifft, so kann diese Summe von «res 100,000Lhlr./für die g e sa m m t e n B e r w a l t u n g s- und Mittelbehörden in Sachsen wohl eine sehr mäßige ge-
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