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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Im Budjrt der letzten Finanzpen'ode hatte die Staatsre- gierung deshalb von der Vorlage eines Spccialetats, diese Posi tion betreffend, abgesehen, da solcher keine Veränderungen gegen den für die Jahre 1840 bis mit 1842 darbot. Die vorhergehende Aufstellung für dir Jahre 1846 bis mit 1848 zeigt dagegen gegen die der beiden letzten Finanzperioden eine vermehrte Einnahme von 60,000 Thlr. vermehrte Ausgabe von 6,000 somit gegen 18ZA einen größer» Reinertrag von 54,000 Thlr. . Nach den der Deputation ertheilten Unterlagen steht diese Mehreinnahme nicht dadurch zu erwarten, daß eine entschieden stärkere Berschlagung von Hölzern beabsichtigt wird, als viel mehr durch eine höhere Vcrwerthung derselben nach Maaßgabe der bereits bestehenden Forsttare. Nächstdem aber auch durch den höhern Naturalertrag, wel cher theils in Folge inzwischen geschehener Acquisition von Holz boden, theils durch diefortgesctzteForstverbefserung, so wie durch neue Culturanlagen in Aussicht steht. Eben so muß sich der Er trag der Staatsforsten auch dadurch erhöhen, daß umfängliche Ablösungen namentlich in Beziehung auf die Streuberechtigten stattgefunhen haben. Durch diese eben erwähnten Ablösungen hat bei der Aus gabe der Ansatz für ouera realiu um 3,000 Thlr. geringer angenommen werden können, wogegen die Betriebskosten und Holzmacherlöhne, welche letztere nicht unbedeutend gestiegen find, einen Mehraufwand von 21,000 Thlr. erwarten lassen. Eben so ist der Administrationsaufwand um 6,000Thlr. —- — höher postulirt worden, da die Staatsregierung beabsich tigt, den Revierförstern, welche einen Rcvierburschen nöthig ha ben und solchen bisher aus eignen Mitteln unterhielten, einen jährlichen Zuschuß von 50 Khalern für jeden derselben zuzu billigen. Bei den übrigen Postulats», den Administrationsaufwand betreffend, sind keine Veränderungen zu bemerken gewesen, und um der geehrten Kammer eine Ueberstcht der Etatverhältnisse bei dem Forstpersonale zu ertheilen, läßt die Deputation solche nach stehend folgen: Oberforstmeister. Es bestehen: 15 Oberforstmeister, und zwar: 5 mit 1,500 Thlr. Besoldung, 5 - 1,200 5 - 1,000 - — — - Für jedenderselben sind noch ausgesetzt: freie Wohnung oder angemessene Geldv ergütung dafür, 16 Klaftern Welliges weiches Scheitholz, 200 Thlr. —— zu Haltung eines Secretairs und 240 zu Unterhaltung zweier Dienst ¬ pferde. V. Das Forstverwaltungs- und Forstschutz- prrsonsl. Dasselbebestehtaus: 27 Oberförstern mit Reviervrrwaltungen zu 600 Thlr. — >— Besoldung, 78 Revierförstern mit Revierverwaltungen zu 500Thlr.—— Besoldung, 20 Revierförstern mit Revierverwaltungen zu 400 Thlr. Besoldung, 7 Revierförstern mit Revierverwaltungen zu 300 Thlr. Besoldung, 132. Jedem Revierförster sind noch ausgesetzt: freie Wohnung oder 50 Thlr. Miethzins, 12 Klaftern Heiliges weiches Scheitholz. Außerdem sind für 115 derselben Beiträge zu Unterhaltung von Burschen nach Höhe von 50 Thlr. für jeden, und für 114 derselben zu Unterhaltung von Dienstpferden 120 Thlr. 7 Aeqmvalent für jeden, wegen eines Dienstpferdes, bestimmt. Ferner aus: 66 Unterförstern zu 250 Thlr. Besoldung, wobei jeder derselben noch 30 Thlr. Miethzins und 8 Klaftern Zelliges weiches Holz bezieht. 30 Nevierjägern zu 150 Thlr. Besoldung, außerdem noch: 20 Thlr. Miethzins und 10 Schock weiches Reißig. Zusammen 228 wirkliche Staatsdiener. Dazu: 13 Waldaufs eher, als: 1 mit 120 Thlr. Remuneration, 1 - 90 - 1 - 72 - — — 10 - 60 - w. o. Abweichungen von diesen etatmäßigen Dienstbezügen kommen nur bei den Forstdienern vor, welche noch aus der frü hem Zeit zur Beziehung eines höhern Dienstgenusses berech tigt sind. Der Reinertrag dieser Staatsnutzungen würde übrigens sich diesmal noch um circa 13,000 Thlr. jährlich höher stellen, hätte die Regierung nicht vor der Hand den Erlaß be rücksichtigt, welcher bisher den Eisenwerken im Gebirge an den Holzpreisen gewährt wurde, eine Bewilligung, die mit dem Schlüsse der letzten Finanzperiode erlosch. Nach den Erklärungen der hohen Slaatsregierung, wie solche im Decrete, das Budjet betreffend, Landt.-Äct. I. Abth. 1. Bd. S. 456 enthalten sind, haben die Werksbesitzer sich wie derholt unter Anführung der mißlichen Lage ihrer Werke an die Staatsregierung mit dem Gesuche geweck-et, den ihnen bisher gewährten Erlaß fortbestehen zu lassen.
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