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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Hat früher ein Verfahren in Bezug auf einzelne Kayrmergüter befolgt, welches alle Erwartungen von günstigem Resultate in -er Lhat noch übertroffen hat. Die Staatsregierung hat ein zelne Kammergüter verkauft, sie haben einen weit hohem Erlös gegeben, als sie jemals, wenn sie in den Händen des Staats ge blieben wären, nach ihrem Preise und den Zinsen berechnet, dem Staate eingetragen haben würden, und es hat dieses Verfahren auf der andern Seite dem Staate um so größere Vortheile zuge führt, als mit den daraus gelösten Geldern Forstgrundstücke er worben worden sind, welche für die Zukunft von dem höchsten Werthezu werden versprechen. Es scheint jedoch, als ob die Regie rung diesem Verfahren Einhalt gethan hätte; schon bei Berathung -erVorlage über denDomainenfonds habe ich bemerkt, daßz.B. mitdemKammergute Pennerich, dessenVerkauffrüher beschlossen worden, ein Verkauf jetzt nicht weiter beabsichtigt worden, und so der Vorsatz, es zu verkaufen, ein bloßer Vorsatz geblieben ist. Haben nicht nur die zeitherigen Erfahrungen ein so günstiges Resultat geliefert- und läßt sich auch annehmen, daß hinfühw ein gleicher Ertrag von den Kammergütern durch Selbstbewirth- schaftung oder Verpachtung für den Staat nicht zu gewinnen sein wird, als der von den dafür zu lösenden Capitalien, wenn diese in der zeitherigen Weise in Forstgrundstücke angewendet würden, so darf wohl die Anfrage gerechtfertigt sein, ob die Staatsregierung, wie es den Anschein hat, wirklich mit dem wei tern Verkaufe von Kammergütern nicht fortfahren will? Sollte dies der Fall sein, so würde ich mir erlauben, einen darauf gerich teten Antrag der geehrten Kammer vorzulegen. Ich glaube auch, daß einem solchen Anträge eine Bestimmung der Verfassungs urkunde nicht entgegenstehe, und daß mir gewiß nicht die Absicht untergelegt werden kann, als ob mit dem Verkaufe blos Capita lien flüssig gemacht werden sollten; im Gegentheile darf ich es als sich von selbst verstehend bezeichnen, daß mit den Erlösen der Kammergüter auf die zeithcrige Weise fortgeschaltet werden mag. Diese Position giebt mir aber auch noch zu einer andern Bemerkung Veranlassung. Ich ersehe daraus, daß es auch Kammergüter giebt, welche nicht verpachtet sind. Ist es schon eine critische Sache für einen Privatmann, dessen Interessen an -er Verwaltung durch den Eigennutz viel geschärfter ist, dessen Vorsorge und Aufmerksamkeit für sein Eigenthum größer ist und sein muß, als es beim Staate und jeder Verwaltung fremden Vermögens sein kann, so läßt sich von einer Gutsverwaltung, die auf Staatskosten geführt wird, um so weniger ein ersprieß licher Erfolg vermuthen. Wer auch nur einigermaaßen die hier angegebenen Kammergüter kennt, wird zu der Ueberzeugung ge langen, daß sie dem Staate das nicht einbringen, was sie dem Flächeninhalte und der anschaulichen Bonität nach dem Staate einbringen könnten und müßten. Die mehrsten dieser Kammer güter bringen mit einem Worte dem Staate unendlich weniger ein, als wenn sie verpachtet wären. In dieser Hinsicht erlaube ich mir, der Kammer vorzuschlagen, daß sie den Antrag an die hohe Staatsregierung richten wolle, die zeither administrirten Güte»; sollte der Verkauf nicht angemessen erscheinen, aufdem Wege der Licitation zu verpachten. Aber auch hierbei gehe ich ll. 106. noch einen Schritt weiter und schlage der Kammer vor, die' Staatsregierung zu ersuchen, sie wolle auch die Pachte über die andern Kammergüter nicht in der zeitherigen Maaße verlän gern, sondern auf dem Wege der Licitation eine neue Verpach tung ausschreiben. Der Pachtzins, welchen einige dieser Güter geben, ist in der Lhat ein auffällig niedriger. Ich will nur ein Gut erwähnen, das Kammergut Hohenstein, welches Unge fähr 1600 Bhlr. Pacht giebt, und dessen Pacht meines Wissens vor mehrer« Jahren, im Jahre 1843 oder 1844 prolongirt worden ist. Es ist mir aber glaubhaft versichert worden, daß dieses Gut, wenn es mit einer größer« Concurrenz neu verpachtet wor den wäre oder noch verpachtet würde, ganz gewiß 4000 Thlr. und vielleicht noch mehr Pachtgeld gewähren würde. Dies wäre immer noch ein Pacht, welcher dem Pachter ein gutes Ge schäft sicherte; denn das will ich allerdings nicht, daß gerade nur der höchste Pacht herausgesucht, sondern ein solcher genom men werde, der dem Pachter ein gutes Bestehen sichert, weil nur unter dieser Voraussetzung sich annehmen läßt, daß die Güter von Seiten der Pächter gut und mit Liebe und Kraft bewirth- schaftet werden. Aber das Mißverhättm'ß muß nicht so arg fein, wie es bei einigen Kammergütern der Fall ist. In dieser Hin sicht erlaube ich mir, der geehrten Kammer den vorhin erwähnten Vorschlag zu machen, und den Herrn Präsidenten zu ersuche^, die Untsrstützungsfrage zu stellen. Präsident Braun: Es sind drei Anträge, die der Abge ordnete stellt. Ich habe diese Anträge einzeln zur Unterstützung zu bringen, und frage die Kammer: Unterstützt sie den ersten Antrag des Abgeordneten Joseph, der dahin geht: „Mit dem Verkaufe von Kammergütern in zeitherkger Weise fortzufahren"?— -Wird hinreichend unterstützt. , Präsident Braun: Der zweiteAntrag geht dahin: „Die zeither administrirten Kammergüter aufdemWege der Licitation ehemöglichst zu verkaufen. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird hin reichendunterstützt. Präsident Braun: Der dritte Antrag lautet: „Diebe- stehendenPachte nach deren Ablauf nicht zu ver längern, sondern die betreffenden Kammergüter assf dem Wege der Licstation von neuem zu ver pachten". Ich frage die Kammer: ob sie auch diesen Antrag unterstützt?—Wird hinreichend unterstützt. Staatsminister v. Zeschau: Was den ersten Antrag an betrifft, so würde die geehrte Kammer sich präjudiciren, wollte sie ihn annehmen. Bekanntlich besteht die Einrichtung und ist bereits bisher befolgt worden, daß die Regierung bei jedemVand- tage der geehrten Kammer darüber Mittheilung zu machen hat, ob sie von dem Staatsguts, welches ohne ständische Zustimmung unter gewissen Bedingungen nicht veräußert werden darf, etwas in der bevorstehenden Finanzperivde zu veräußern beabsichtigt. Es möchte also in dieser Beziehung zweckmäßiger sein, abzuwar ten, ob die Regierung solche Anträge bei dem nächsten Landtage stellen werde, indem die geehrte Kammer dann über jedes einzelne zur Veräußerung zu stellende Grundstück nähere Erwägung an- 3*
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