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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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soll, Männrr dazu anstellen, die befähigt sind, ein solches Blatt zu redigiren, und den Preis des Blattes herabzusetzen. Daß da durch ein größerer Aufwand herbeigeführt wird, scheint mir na türlicherweise nothwendig zu sein. Aber auf der andern Seite ist es auch gewiß, daß dieses Blatt um so größere Abnahme fin den, und daß dieser Aufwand dadurch wieder geheckt werden wird. , Mir scheint dies im Interesse des Staats dringend not wendig zu sein, und selbst auch im Interesse der freien Presse; denn nur dann kann die Staatsregierung sicher sein, daß ihr durch die Presse kein Nachtheil zugefügt wird, wenn sie ein ge eignetes Organ hat, um ihre Meinung auszusprechen. PräsidentB rau n: Wünscht sonst noch Jemand das Wort? Wenn nicht,-so frage ich die Kammer: Will sie die in Position 12 enthaltenen 24,000 Lhlr. genehmigen? — Einstimmig Za. Referent Abg. Poppe: Position 13. Salznutzungen. Durch die beabsichtigte Gleichstellung der Salzpreise für das ganze Land, worüber sich das Allerhöchste Decret vom 14. September 1845 (Landtagsacten I. Abth. 1. Bd. S. 487 flg.) näher verbreitet, und was auch die Zustimmung der Ständever sammlung bereits erlangt hat, muß der jetzt vorgelegte Etat über Liesen Lheil der Staatseinkünfte gegen den für die Finanzperiode 18HZ wesentlich verschieden sein. Die Lotaleinnahme, welche im letz ¬ ten Budjet mit 745,000 Lhlr. angenommen war, wird in dem nun vor ¬ liegenden mit 698,000 sonach um 47,000 Lhlr. geringer angenommen; eine Folge der Veränderungen, welche in den bisherigen Salzpreisen, mit Ausnahme der Salznieder lage zu Leipzig, stattsinden sollen. Bei der Ausgabe sind gegen 18ZK 395,000 Lhlr. jetzt 358,000 - — — hierfür also nur 37,000 Lhlr. weniger verschrieben worden, wodurch das Ergebniß dieser Staatsnutzungen gegen das zuletzt angegebene ein ungünstigeres wird. Dieser Ausfall findet seine Erklärung in den durch die be absichtigten Maaßregcln erhöhten Ausgaben an Anfuhr- und sonstigen Debitskosten, was natürlich auf den verminderten Rein ertrag zurückwirken muß. Jndeß wird es der Deputation schwer, bei der Umgestaltung, welche in diesem Berwaltungszweige eintritt, über dessen Ertrag ein positives Urtheil auszusprechen, doch mag solche eben so we nig daran zweifeln, daß der Staatscasse im schlimmsten Fall kein größere« Nachtheil als der angegebene daraus erwachsen werde, und räth daher dtr geehrten Kammer an, diese Position mit dem dafür angenommenenReinertrage von 340M Lhlr. zu genehmigen. Präsident Braun: Will die Kammer dem Vorschläge ihrer Deputation gemäß die in Position 13 enthaltenen 340,000 Lhlr. genehmigen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Poppe: Position 14. Floß-und Holzhofsnutzungen. Nettoertrag. 18L2 1HA« Lhlr. Lhlr. 1) von der Elbflöße und dem Rampischen Holz ¬ hofe in Dresden 9,000 10,500 2) Weißeritzflöße 8,500 11,000 3) Elsterflöße 7,000 7,000 4) Freiberger Flöße 11,500 11,500 5) Görsdorf-Blumenauer Flöße .... 13,000 14,000 6) Zwickauer Muldenflüße 4,000 5,000 7) dem Dresdner-Neustädter Holzhofe . . 7,000 6,000 60,000 65,000 Nach den Erklärungen der hohen Staatsregierung ist dies mal von der Aufstellung eines noch speciellern Etats deshalb ab gesehen worden, weil die Erfahrung gelehrt hat, wie unsicher es ist, für einen Zeitraum von 3 Jahren für diesen Verwaltungs zweig einen dem wirklichen Ertrage ganz annähernden Etat auf zustellen. Der Ertrag der Flößen und Holzhöfe ist sehr wesentlich vom Eintritt strenger oder gelinder Winter, so wie von Verhält nissen abhängig, die auf den Absatz des Flößholzes günstig oder nachtheilig einwirken. Da nun hinsichtlich der Ausgaben bei dieser Position keine Veränderungen zu bemerken gewesen, so hatte sich die Deputa tion nur mit den Einnahmen zu beschäftigen, derenBeträge nach dem oben Gesagten wohl einige Zweifel übrig lassen, ohne daß sie solche genügend begründen kann. Dieselbe kann es daher nicht für bedenklich erachten, den bei dieser Position von der Staatsregierung für die neue Finanz periode um 5,000 Lhlr. höher angenommenen Reinertrag zu bevorworten, zumal auch, was die Zwickauer Muldenflöße betrifft, der Reinertrag sich no torisch dadurch erhöhen muß, weil durch inzwischen eingetretenc Ablösung die Floßverwaltung nicht mehr verpflichtet ist, der Commun Zwickau eine gewisse Quantität Holz zu ermäßigten Preisen zu überlassen. Unter diesen Berücksichtigungen trägt die Deputation kein Bedenken, der geehrten Kammer die Annahme dieser Position mit 65,000 Lhlr. anzurathen.
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