Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
jetzt spielen, dann in das Lotto setzen würden, so geht das zu weit. So glaube ich, daß, wenn auch die Position jetzt nicht ge löscht werden kann, sie doch bald aus den Ansätzen schwinde und keine Einnahmequelle mehr bieten werde. Ich glaube, die Stände haben die heilige Pflicht, die Ansicht der Staatsregie rung zu theilen, daß man dahin strebe, die Aufhebung der Lotterie zu erreichen? In England ist es gegangen, in Frankreich ist es gegangen, warum sollte es nicht auch bei uns gehen? Ich glaube, es ist wirklich möglich, und wenn dieses Geld, was mit den Loo sen aus dem Beutel der Staatsangehörigen entnommen wird, im Bruttobeträge in den Händen der Staatsbürger verbleibt, so hat der Staat keine Klage zu führen; denn was den Staatsbür gern erhalten wird, wird auch dem Staate erhalten. Es ist mög lich, daß die Abgaben selbst sich dann erhöhen können, nämlich die Consumtionsabgaben. Wenn die Leute das Geld nicht mehr verspielen, so können sie es in anderer Weise verthun, und Spie ler sind immer schlechte Wirthschafter. Wenn das Spiel auf hört, so werden sie bessere Wirthschafter. Ich glaube, man kann sich nur in dem innigsten Wunsche aussprechen, daß diesem kläglichen Unwesen — diesem doppelten Unwesen, weilderStaat noch einen Nutzen davon zieht — ein Ende gemacht werde. Da nun derAntrag des Abgeordneten Schumann keine Unterstützung gefunden hat, dem ich mich angeschlossen haben würde, so bleibt mir nichts übrig, als gegen die Position zu stimmen. Referent Abg. Poppe: Die Position, meine Herren, hat in der letzten Ständeversammlung, gerade wie in der jetzigen, die nämliche Behandlung erfahren, die heute wieder hervorgetreten ist, und ich glaube nicht nöthig zu haben, die Deputation zu recht fertigen, da sie in ihrem Berichte ausgedrückt hat, daß sie denen, welche die Aufhebung der Lotterie wünschen, nicht entgegen sei, sondern dankbar anerkennt, daß aus den Vorlagen der Staats regierung zu ersehen ist, wie diese unausgesetzt dahin wirkt, daß diese Einnahme aus der Lotterie später in Wegfall komme. So lange nicht der Beweis zu liefern ist, daß, wenn sie nicht bei uns besteht, gewissermaaßen diese freiwillige Steuer nicht in andere Länder gebracht wird, und da ferner Niemand bestreiten wird, daß man hierbei doch eigentlich eine Bevormundung eintreten läßt, die wenigstens von den Männern, die nach ihrer politischen Farbe sie nirgends haben wollen, nichtbevorwortetwerdcn sollte, so scheint es gewiß räthlich, daß die sächsische Lotterie, wie bisher, beibehalten werde. Uebrigens hat der Abgeordnete Sachße durch den Abgeordneten Schumann so vortreffliches Material geliefert, -aß Mancher sich eine gute Lehre daran nehmen und von dem Lotteriespiele absehen wird. Es wird vielleicht dadurch der Wunsch erreicht, der dabei zum Grunde gelegen hat; aus der mangelnden Unterstützung des ehrenwerthen Abgeordneten Sachße-Schumann ergiebt sich indeß, wie die Kammer darüber denkt, und ohne vorgreifen zu wollen, scheint cs mir doch, als ob die Fortsetzung der bisherigen Discussion nicht von erheblicher Bedeutung sein könne, wenn es sich nicht noch um andere finan zielle Fragen handelt. Abg. Rewitzerr Ich werde der väterlichen Mahnung des Herrn Referenten nachkommen und also über die Sache selbst mich nicht weiter verbreiten. Dabei will ich aber doch nicht un terlassen, eine kurze Bemerkung wegen der so häufig wahrzu nehmenden Verleitung zum Spiel durch Untercollecteure zu ma chen. Es verdient dies einen recht ernstlichen Tadel. Denn wer hätte nicht schon wahrnehmen können, daß dieselben die Leute auf jede Weise zu Annahme ihrer Loose zu bereden suchen und dies nur zu häufig mit einer Zudringlichkeit thun, die eben so lästig, als tadelnswerth ist. Ja, es ist vorgekommen, daß aus wärtige Collecteure eine ganze Stadt buchstäblich mit Loosen überschüttet haben. Ich könnte Beispiele anführeu, daß nach Chemnitz auf einmal Hunderte von Loosen an die einzelnen Be wohner gekommen sind. Das ist ein Uebelstand, wohl geeignet, die Aufmerksamkeit der Staatsregrerung zu verdienen und sie zu veranlassen, auf Beseitigung desselben hinzuwirken. Es will mir doch nicht angemessen erscheinen, wenn im scheinbaren Auf trage der Regierung zum Spiel verleitet wird. Staatsminister v. Zeschau: Es ist das ausdrücklich ver boten, die Regierung kann aber nicht einschreiten, wenn ihr nicht durch die Personen, welche mit solchen Zusendungen belästigt werden, Mittheilungen gemacht werden. Die Instruction, welche den Collecteurö gegeben wird, untersagt das ausdrücklich. Abg. Rewitzer: Nur eine kurze Bemerkung. Ich muß auf das, was der Herr Staatsminister so eben bemerkt hat, erwi dern, daß die von mir erwähnten Verleitungen zum Spiel so öffentlich, so am hellenTage betrieben werden,daß man sich wirk lich wundern muß, wenn die Staatsregierung keine Kenntniß davon hat. ' Staatsminister v. Ze sch au: Die Regierung hat keine Kenntniß davon, und ich kann den Abgeordneten nur bitten, daß er den Collectcur bezeichne, welcher das unternommen hat. Es wird jedenfalls gegen ihn eingeschritten werden. Abg. Brockhaus: Ich theils die Ansicht der Redner vor mir über das Institut der Lotterie und wünsche, daß die Zeit nicht weit entfernt sein möge, wo der Staat es verschmäht, hier aus eine Einnahmsquelle zu machen. Indessen muß ich dem Herrn Referenten zugeben, daß es bedenklich sein würde, dieLot- terie bei uns aufzuheben, während siein andern Staaten Deutsch lands fortcxistirte. Aber als eine Schmach für Deutschland mag man es wohl bezeichnen, daß Institute, wie Lotterie, Lotto und Hazardspiel, die in Frankreich und England nicht mehr geduldet werden, noch in Deutschland ein Asyl finden. Es möchte wohl als eineAufgabe des deutschen Bundes zu bezeichnen sein, indie- ser Hinsicht allgemeine Maaßregeln zu ergreifen, und ich hoffe, daß der Herr Staatsminister Aufklärung darüber geben wird, ob Verhandlungen hierüber in Frankfurt stattgrfunden haben und wie weit dieselben gediehen sind. Ein Wort möchte ich bei dieser Gelegenheit noch inBezug auf das Uebel äußern, was viel schlimmer ist, als Lotterie und Lotto, das Hazardspiel, wel ches auch in unserer nächsten Nähe in wahrlich nicht erfreulicher Weise getrieben wird, in Cöthen und in Altenburg. Bon Cö-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder