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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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dies auch ganz natürlich; denn die Verhältnisse hatten sich seit Jahrhunderten zu sehr verändert. Es wurde ferner erwähnt, Theorie und Praxis sei nicht zu trennen. Ich kann mich nochmals auf das beziehen, was in der Vorlage enthalten ist. Denn eS geht daraus deutlich hervor, daß man dies nicht beab sichtigt, daß vielmehr die theoretischen Elemente bei den Practi- kern, und die praktischen bei den Theoretikern vorhanden sein sollen. Dann wurde ein Argument daher genommen, daß man nicht so viel ausgezeichnete Lehrer erhalten würde. Dem aber ist nicht so, denn ich kann versichern, daß mehrere Voca- tionen ganz ausgezeichneter, eines europäischen Rufes sich erfreuender Männer darum keine Wirkung hatten, weil diese die Dicasterialarbeiten nicht mit übernehmen wollten. Gerade dies ist ein Punkt, wodurch der Regierung viel mehr Raum gegeben werden wird, ausgezeichnete Theoretiker und Lehrer, wenn nöthig, nach Leipzig zu berufen. Was die Arbeit der Organisation betrifft, so dürfte es sich in dem gegenwärtigen Augenblicke darum nicht handeln; denn diese Arbeit ist bereits gethan, die Vereinbarung hat nach mehrfachen, zum Theil jahrelangen Verhandlungen stattgesunden, und von dieser Seite her dürfte also ein Argument nicht zu nehmen sein. Abg. Schumann: Ich wollte mir blos einige Worte auf ein Argument erlauben, das der Herr König!. Commissar ge gen mich geltend gemacht hat. Es bestand dieses Argument, wenn ich richtig verstanden habe, darin, daß bis jetzt dem Be dürfnisse nach ausgezeichneten Universitätslehrern in der Ju- ristenfacultät deshalb nicht habe genügt werden können, weil dem Anzustellenden zu gleicher Zeit die Bearbeitung der Sprucharbeiten mit habe übertragen werden sollen. Mir scheint, daß der Herr König!. Commissar sich hier in einen Widerspruch mit der Vorlage verwickelt habe; denn so viel ich aus der Vorlage ersehen habe, hat es schon bis jetzt den Pro fessoren freigestanden, sich von den Actenarbeiten zu dispensi- ren, und es wird dies auch ferner der Fall sein; mirhin be haupte ich mit Recht, daß davon ein Grund zu einer Verän derung der Verfassung der Juristenfacultät nicht hergenommen werden kann. König!. Commissar v. Langen»: Daß Mangel an aus gezeichneten Männern an der Leipziger Juristenfacultät gewe sen sei, und daß diesem abzuhelfen, die Staatsregierung durch die jetzige Einrichtung verhindert gewesen, das ist von mir auf keine Weise gesagt worden. Ich könnte es auch gar nicht sagen, weil der faktische Stand der Sache mich augenblicklich widerlegen würde. Auch noch heute erfreut sich die Universität Leipzig ganz ausgezeichneter Lehrer, und hat sich deren immer erfreut. Ich habe aber gesagt, es wären manche Vocationen sehr ausgezeichneter Männer allerdings deshalb ohne Erfolg gewesen, weil diese Männer die Actenarbeiten nicht hätten übernehmen, überhaupt nicht mit den Dicasterialarbeiten in Contact kommen wollen; mag es sein, daß durch die Dispen sation theilweise oder nach Befinden ganz dieses Argument für diese Männer schwand, so iß es doch nicht im Ganzen der Fall gewesen, Manche wollten überhaupt sich nicht dispensiren las sen und zogen es daher vor, in ihrer Stellung zu bleiben. Staatsminister v. Könneritz: Ich übergehe die allgemei nen Redensarten über unsere Justiz, die sogar mit einem morschen Gebäude verglichen wurde. Ich bedaure, nicht so starke Schul tern zu haben, um dieses Gebäude zu stützen, wie vielleicht andere Männer im Stande sein werden. Gehe ich auf die Sache selbst über, so mögen Sie, meine Herren, nicht mehr in dem Vorschläge suchen, als wie wirklich darin liegt. Es kommt im Hauptwerk darauf an, die Geschäfte richtiger zu vertheilen, als jetzt. Ein geehrtes Mitglied hat geglaubt, es wäre die Veräußerung deS Facultätsgebäudes der ganze Grund zu dieser Veränderung. Nirgends hat die Regierung zu dieser Ansicht Veranlassung ge geben. Die Absichten der Regierung in so wichtigen Angele genheiten beruhen nicht auf pekuniären Rücksichten, allerdings aber kann, wenn die Abtheilung nach dem Vorschläge erfolgt, das Gebäude, weil es für die Zwecke nicht mehr nothwendig ist, verkauft und der Universität hierdurch eine mehrere Ein nahme verschafft werden. Gehen wir noch kurz auf die Geschichte der Juristenfacultät zurück, so ist ihre Organisation nirgends durch ein Gesetz geregelt, sie hat sich historisch ausgebildet. Die Juristenfacultät bestand einesthcils aus einem Ordinarius und den vier Professoren der Facultät; diese hatten das akademische Lehrrecht, sie bildeten zugleich mit andern Männern gemeinschaft lich eine Spruchbehörde, Dicasterium, indem sie die an sie ver schickten Sachen versprachen. Vereinigt mit diesen hatten sie zugleich das Recht der Prüfung. Das Ministerium giebt hierin den geehrten Abgeordneten, die in dieser Verschmelzung etwas Zweckmäßiges finden, Recht. Es hatte allerdings dieses Amalgam seinen großen Nutzen, und ich muß das um so mehr vertheidigen, weil der Vorschlag der Staatsregierung dahin geht, dies nicht sofort ganz aufzuheben, sondern theilweise gegen die Ansicht der Majorität beizubehalten, so daß die Staatsregierung zwischen der Ansicht der Majorität und der Minorität mitten inne steht. Schon dadurch, daß sie eben mitten inne steht, sollte ihr Vorschlag die Präsumtion für sich haben, daß er zweckmäßig und praktisch sei. Es lag in diesem Amalgam ein großer Nutzen sowohl für die Berspruchsachen, mithin für die Rechtspflege, als für den Beruf der Universität, das Lehramt und das Studium. Für die Spruchsachen in so fern, als hierbei durch die Professoren die fortschreitende Forschung in der Wissenschaft zugleich mit vertreten wurde; für denLehrstuhl, weil durch die Verbindung mit dem Spruchrollegium die Professoren auf das Praktische hingewiesen wurden, die Wissenschaft nicht blos rein theoretisch, sondern mit Hinblick auf die praktische Anwendung lehrten. Diese Vorzüge hat das Ministerium nie verkannt und es hat sich lange gesträubt, eine Aenderung vorzunehmen. Allein was auf der einen Seite Vorzüge hat, führt auch auf der andern Seite Nachtheile herbei, und so konnte das Justizministerium in der Länge der Zeit nicht verkennen, daß diese Verbindung des Profefforencollegiums mildem Spruchcollegium aufgehoben oder beschränkt werden müsse. Nach und nach ist die Zahl der ordent lichen Professoren verstärkt worden. Diese gehören aber dem
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